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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/5849/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und BfM betr.: Grünanlagensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 10.1 - Allgemeiner Service; 67 - Stadtgrün und Friedhöfe
- Antragsteller*in:
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands; Christlich Demokratische Union; Bürger für Marburg
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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07.11.2017
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.11.2017
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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17.11.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, für die Marburger Parks und Grünanlagen eine Benutzungsordnung bzw. Grünanlagensatzung zu erstellen.
Die Benutzungsordnung soll für die Nutzung des Schlosspark/Rosengarten, Garten des Gedenkens, Northamptonpark, Ludwig-Schüler Park, Friedrichsplatz, Pfaffenwehr und des Stadtwaldparks gelten. Die Satzung soll ähnlich wie bei Spielplätzen an den Zugängen der Parks in leichter, bebilderter Sprache auf Schildern öffentlich gemacht werden.
Der Magistrat wird weiterhin gebeten zu prüfen, wie die Einhaltung der Satzung gesichert werden kann.
Sachverhalt
Begründung:
Die öffentlichen Grünanlagen dienen als Ruhezonen innerhalb der Stadt und sollen zur Erholung und Entspannung, aber auch der aktiven Freizeitgestaltung beitragen. Zugleich stehen die Grünflächen auch für den Ausgleich der vielfältigen Umweltbelastungen der Stadt. Die in ihnen vorhandenen Pflanzen und Tiere verdienen daher besonderen Schutz vor Störungen und sonstigen schädlichen Einwirkungen aller Art.
Alle Nutzer der Parks sollen sich so verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Die Satzung soll dem Schutz von Natur und Mensch gleichermaßen dienen.
Derzeit gibt es in Marburg keine Grünanlagensatzung. Lediglich die Benutzungsordnung der Lahnauen aus dem Jahr 2006 regelt die Grundsätze der Nutzung für die Bereiche des Lahntals westlich und östlich der Lahn.
Die Satzung soll für die im Antrag genannten Parks gelten und kann bei Bedarf aber auch um weitere Freizeitanlagen ausgeweitet werden.
Jens SeippSchaker HusseinAndrea Suntheim-Pichler
Roger PfalzAnna Rembas
Joachim Brunnet
Dirk Bamberger
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