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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/6373/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der FDP/MBL-Fraktion betr. Ergänzung des Mängelmelders um "Graffiti an öffentlichen Gebäuden", „Grünschnitt an öffentlichen Flächen“, „Barrierefreiheit“ und „Sonstiges“ sowie „mangelhafte Beleuchtung“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 13 - Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Antragsteller*in:
- FDP/MBL
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.08.2018
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●
Gestoppt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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31.08.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Kategorie-Auswahl des Mängelmelders wird um nachfolgende Kategorien ergänzt:
- „Graffiti an öffentlichen Gebäuden"
- „Grünschnitt an öffentlichen Flächen“
- „Barrierefreiheit“
- „Sonstiges“
Die Kategorie „Straßenlaternen“ wird durch „mangelhafte Beleuchtung“ ersetzt.
Sachverhalt
Begründung:
Aktuell können beim Mängelmelder nur fünf Kategorien ausgewählt werden: „Ampelanlagen“, „Straßenlaternen“, „Straßenschäden“, „Verkehrsschilder“ und „Wilder Müll“.
Aufgrund der nunmehr forcierten Graffiti-Entfernung an Gebäuden erscheint es nur folgerichtig eine entsprechende Kategorie anzubieten, damit Bürgerinnen und Bürger dem Magistrat hilfreiche Hinweise bzgl. öffentlicher Gebäude geben können.
In Gehwege hineinragende Zweige oder eingewachsene Verkehrsschilder dürfte jeder kennen. Auch hier wäre eine Kategorie „Grünschnitt an öffentlichen Flächen“ zur Meldung hilfreich, auch um jeweils abklären zu können, wer die Verantwortung für einen Rückschnitt trägt (privater Grundstückseigentümer oder die Stadt Marburg bzw. der Magistrat).
Barrieren für Menschen mit Behinderung können aktuell bereits an einen separaten „Barrieremelder“ (https://www.marburg.de/barrierenmelder) der Beschwerdestelle für Barrierefreiheit gemeldet werden. Es erscheint sinnvoll, diese wichtige Kategorie in den wesentlich bekannteren Mängelmelder zusätzlich aufzunehmen. Ferner sollten hier neben Barrieren für Menschen mit Behinderung auch Barrieren z.B. für Mütter und Väter mit Kinderwagen gemeldet werden können.
Da es auch Mängel geben könnte, die nicht unter die oben genannten Kategorien fallen, sollte auch eine Kategorie „Sonstiges“ eingeführt werden.
Um deutlicher zu machen, dass unter der aktuellen Kategorie „Straßenlaternen“ nicht nur Probleme an bereits bestehenden Straßenlaternen, sondern durchaus auch problematisch erscheinende Beleuchtungssituationen nicht nur an Straßen (etwa durch fehlende oder zu wenige Lampen in Unterführungen) gemeldet werden können, soll diese Kategorie in „mangelhafte Beleuchtung“ umbenannt werden.
Insgesamt soll die Erweiterung der Mängelmelder-Kategorien für eine noch breitere Nutzung und Akzeptanz des Mängelmelders sorgen und die Einbindung von Bürgerinnen und Bürger stärken.
Christoph DitschlerLisa FreitagHanke BokelmannDr. Hermann Uchtmann
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