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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/6446/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion B90/Die Grünen betr.: Ferienwohnungssatzung für Marburg – Zweckentfremdung von Wohnraum untersagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 63 - Bauaufsicht
- Antragsteller*in:
- Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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20.09.2018
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.09.2018
| |||
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.09.2018
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23.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einen Entwurf einer Ferienwohnungssatzung im Sinne des § 12a Abs. 1 des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz (HWoAufG) zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt
Begründung:
Wohnraum ist knapp in Marburg und sorgt für hohe Mietpreise, besonders in der Innenstadt. Einer der vielen Gründe dafür sind Zweckentfremdungen im Rahmen von dauerhaft vermieteten Ferienwohnungen. Insbesondere in Großstädten, aber zunehmend auch in Universitätsstädten wie Marburg werden Privatwohnungen in Übergangszeiten als Ferienwohnungen vermietet. Ein bekannter Anbieter dafür ist das Internetportal Airbnb. Diese Möglichkeit für Zwischenvermietungen, beispielsweise bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten, kann aber leicht zur Grauzone werden und zu Missbrauch führen. Aufgrund der lukrativeren Einnahmesituation ergibt sich das Risiko einer dauerhaften Vermietung, die nicht gestattet ist und die zu einer weiteren Verknappung und Verteuerung, besonders von innerstädtischen Wohnungen führen. Durch einen Beschluss des Hessischen Landtags aus dem Jahr 2017 ist es den Gemeinden ermöglicht, Satzungen zur Regelung von Ferienwohnungen aufzustellen und zu verhindern, dass Wohnraum zweckentfremdet wird und sich Ferienwohnungen unkontrolliert im Stadtgebiet ausbreiten. Die Stadt Frankfurt macht sich diese Möglichkeit zu nutze. Angesichts jüngster Schilderungen in Zeitungsberichten zur Situation von privaten Ferienwohnungen und dem Spannungsverhältnis mit dem Wohnungsmarkt erscheint es sinnvoll, Maßnahmen zu ergreifen und mit Hilfe einer Satzung klare rechtliche Rahmenbedingungen für die zweitweise Vermietung von Wohnraum zu schaffen. Es gilt es Zweckentfremdungen zu vermeiden, aber selbstverständlich auch den Tourismus, der für die Stadt Marburg ebenso von großem Interesse ist, im Blick zu behalten.
Christian SchmidtMarco Nezi
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