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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/6516/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg - DBM: Jahresabschluss 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.3 - Beteiligung und Controlling
- Bearbeiter*in:
- Christine Schwalb
- Verfasser*in:
- Feyh, Norbert DBM
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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11.12.2018
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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14.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Jahresabschluss des DBM für das Geschäftsjahr 2017 wird auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung der Theobald Jung Scherer AG beschlossen.
- Den aus den Bereichen Entsorgung (€ 450.823,79), Straßenreinigung/Winterdienst (€ 76.054,68), Straßenunterhaltung (€ 74.195,36), Kanal- und Gewässerunterhaltung (€ 39.712,71), Friedhofunterhaltung (€ 51.583,77) und Grünflächenunterhaltung (€ 44.964,98) resultierenden Überschuss in Höhe von insgesamt € 737.335,29 in die Ergebnisrücklage des DBM einzustellen.
- Den ermittelten Verlust i.H.v. € – 25,00 aus dem Abgang von Anlagevermögen aus dem im DBM aktivierten Alt-Kanalnetz aus der Rücklage der Kanalvermögensbewertung auszugleichen und den verbleibenden Überschuss i.H.v. € 918.680,90 der Kanalgebührenausgleichsrücklage (€ 1.335.395,03) zuzuführen.
Der unter Berücksichtigung kommunalabgabenrechtlicher Verpflichtungen gegenüber den Kanalgebührenpflichtigen nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelte Überschuss des Kanalgebührenhaushaltes beträgt insgesamt € 918.655,90.
- Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht aufzustellen. Der Jahresabschluss wird dann nach erfolgter Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Stadtverordnetenversammlung über die Betriebskommission und den Magistrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die in den handelsrechtlichen Abschlüssen ermittelten Überschüsse des Kanalgebührenhaushaltes sind der Kanalgebührenausgleichsrücklage zugeführt worden und werden dort als zweckgebundene, handelsrechtliche Rücklage geführt.
Parallel dazu wurden gebührenrechtliche Abrechnungen durchgeführt. Diese haben aber aufgrund der anderen Berechnungsgrundlagen (kalkulatorische Zinsen, Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte usw.) zu anderen Ergebnissen geführt und entsprechen damit nicht den handelsrechtlichen Ergebnissen.
Entsprechend der Regelungen des KAG wurde für den Betrachtungszeitraum 2012 bis 2016 eine Rückstellung in Höhe von € 522.650,00 gebildet. Gemäß dem Ergebnis der Nachkalkulation erfolgte im Berichtsjahr eine Entnahme im Bereich der Niederschlagswasserkalkulation i.H.v. € 56.000,00.
Gemäß der Nachkalkulation für das Jahr 2017 ergibt sich für die Kostenüberdeckung des Jahres 2017 im Bereich des Niederschlagswassers eine Gebührenrechtliche Ausgleichsverpflichtung i.H.v. € 242.740,00 die entsprechend zurückgestellt wurde.
Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 26. September 2018 der Vorlage einstimmig zugestimmt.
Wieland Stötzel
Bürgermeister und Vorsitzender der Betriebskommission
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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