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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0923/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Marburger Nordstadt und Marburger Westen
- Prioritäten für die weitere Detailplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Sonja Wasserberg
- Verfasser*in:
- Rausch, Jürgen (60)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Anhörung
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11.12.2002
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15.01.2003
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Anhörung
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11.12.2002
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15.01.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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20.12.2002
| |||
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24.01.2003
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Prioritätensetzung, die der weiteren Detailplanung für den VEP zu Grunde gelegt werden soll, zur Kenntnis zu nehmen.
Die Planungen sollen in allen 3 Phasen – wie der gesamte Verkehrsentwicklungsplan bisher – unter Beteiligung der Marburger Bürgerinnen und Bürger stattfinden. Dazu gehören, abgestimmt auf die jeweilige Planung, Anliegerversammlungen, Broschüren, Information im Internet und/oder Bürgerversammlungen sowie das Angebot an die Projektgruppe, die Planungen weiterhin zu begleiten.
Nach Abstimmung der Planungsinhalte ist es erforderlich, verschiedene straßenrechtliche, denkmalrechtliche und verkehrsrechtliche Verfahren durchzuführen. Dazu wiederum sind als Voraussetzung Beschlussfassungen durch die Stadtverordnetenversammlung erforderlich.
Sachverhalt
Begründung:
Die Umsetzung des VEP soll in den nachfolgend aufgeführten Phasen
erfolgen:
Phase 1
( vorgesehen für das Jahr 2003 / 2004):
- Neugestaltung des Ortenbergstegs
- Einführung von Tempo 30 im Wehrdaer Weg
- Einrichtung des Kreisverkehrs Goßfeldener Str./
Freiherr-vom-Stein-Straße
- Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) durch Taktverdichtung und einheitliche Vertaktung
- Straßenräumliche Aufwertung in der Ketzerbach
durch Verbreiterung der Gehwege und Ausbau der Bushaltestelle als Buskap
- Einführung des Linksabbiegeverbotes von der
Ockershäuser Allee in die Stiftstraße zunächst als Verkehrsversuch
Phase 2
( vorgesehen für das Jahr 2004 / 2005):
- Maßnahmen zur straßenräumlichen Aufwertung in
der Biegenstraße
- Einrichtung einer Querungshilfe in der
Graf-von-Stauffenberg-Str.
- Baubeginn Bahnhofsvorplatz
Phase 3
( vorgesehen für das Jahr 2005 / 2006):
- Einführung der CE-Linien
- Änderung der Verkehrsführung in der Nordstadt
- Neuordnung der Bushaltestellen in der Nordstadt
- Straßenräumliche Aufwertung der Bahnhofstraße
und der Robert-Koch-Straße durch Neuordnung der Verkehrsflächen
- Straßenräumliche Aufwertung des Pilgrimsteins
im Bereich des Oberstadtaufzugs
- Verbreiterung der Bunsenbrücke im Rahmen der
anstehenden Sanierung der Brücke
- Umbau des Einmündungsbereiches Am Grün mit
einem Radweg entgegen der Fahrbahnrichtung mit geeigneter Querungshilfe für den
Radverkehr am Rudolphsplatz
- Städtebauliche Aufwertung der Kreuzung an der
Elisabethkirche auf Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbs Elisabethkirche
und Ausweisung der Elisabeth-Straße als ÖPNV-, Radverkehrs- und Fußgängerstraße
·
Ausgangssituation
Die Stadtverordnetenversammlung hat
am 22. März 2002 folgenden Beschluss gefasst:
"1. Der Verkehrsentwicklungsplan für die Marburger Nordstadt und den
Marburger Westen wird entsprechend dem Abschlussbericht des Gutachters als
Grundlage für weitere Detail-Planungen beschlossen. Die Detail-Planungen sollen
weiterhin von der Projektgruppe begleitet werden, die direkt betroffenen
Anlieger sowie die Institute der Philipps-Universität sollen ebenfalls in die
Planungen einbezogen werden.
Fragestellungen, für die in der
Projektgruppe keine Konsens erzielt werden konnte, sollen je nach Empfehlung
(s. Anlage 2 ) im Sinne der Gutachter-Vorschläge oder entsprechend den ergänzenden
Empfehlungen der Projektgruppe berücksichtigt werden.
2. Für
die Detail-Planungen sollen in einem nächsten Schritt Prioritäten benannt und
der Stadtverordnetenversammlung zu Beschlussfassung vorgelegt werden."
Die Detailplanung soll mit Maßnahmen
der Stadt- und Verkehrsplanung, die unabhängig vom VEP in den nächsten Jahren
durchgeführt werden, abgestimmt werden. Insbesondere sind hier die Ausweisung
des Sanierungsgebietes Nordstadt und die Rahmenpläne "Lahninsel und
"Bahnhofsquartier zu nennen. Soweit die Maßnahmen des
Verkehrsentwicklungsplanes zur Erreichung der Sanierungsziele beitragen, ergibt
sich hier auch eine Möglichkeit zur finanziellen Förderung durch
Städtebauförderungsmittel.
Ein wesentliches Ergebnis der
Untersuchungen zum Verkehrsentwicklungsplan war, dass eine Verbesserung der
Marburger Verkehrssituation nur in einem Zusammenspiel vieler kleiner Maßnahmen
erfolgen kann. Die diskutierten "großen Lösungsvorschläge erbrachten
keine Verbesserungen für die Abwicklung und Verträglichkeit des Verkehrs.
Grundsätzlich soll die Umsetzung des
VEP von Außen nach Innen stattfinden, d. h., bevor konkrete
Umsetzungsschritte im Kern der Nordstadt vorgenommen werden, sollen zuerst die
Rahmenbedingungen verbessert werden.
Insgesamt sind 3 Umsetzungsphasen
vorgesehen. Eine Übersicht der Umsetzungsphasen ist der beigefügten Anlage zu
entnehmen.
·
Phase
1 (angestrebt für das Jahr 2003)
Für 2003 sollen die im
Beschlusstenor Rahmenbedingungen mit Maßnahmen, die durchaus auch außerhalb des
VEP liegen, verbessert werden.
Eine solche Maßnahme ist die
Neugestaltung des Ortenbergstegs im Zusammenhang mit der Umgestaltung des
Bahnhofsvorplatzes. Neben der Aufwertung des Umfeldes mit einer erhöhten
Attraktivität für die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fahrrad, ÖPNV) wird
auch die fußläufige Erreichbarkeit des Hauptbahnhofes verbessert und die
Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht.
Um den Radverkehr auch auf der Achse
Wehrda Nordstadt zu stärken, soll 2003
Tempo 30 im Wehrdaer Weg eingeführt werden (s. Abschlussbericht zum VEP,
S. 51ff). Durch die Einrichtung des Kreisverkehrs Goßfeldener
Str./Freiherr-vom-Stein-Straße soll eine Verlangsamung bei der Ortseinfahrt
nach Wehrda erreicht werden.
Parallel sollen im VEP
vorgeschlagene Maßnahmen zur Stärkung des Öffentlichen Personenennahverkehrs
(ÖPNV) durchgeführt werden. Für die
erste Planungsphase sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Die Linien 2, 3, 4 und 16, die derzeit im
30-Minuten-Takt oder in einem uneinheitlichen Takt verkehren, sollen im Sinne einer einheitlichen
Taktstruktur im 20-Minuten-Takt betrieben werden. Neben der dichteren Bedienung
führt der 20-Minuten-Takt zu einer homogenen, merkbaren Fahrplanstruktur (vgl.
Abschlussbericht zum VEP S. 59 und S. 61). Auch für die Linien, die samstags im
40-Minuten-Takt fahren, ist eine Vereinheitlichung mit den anderen Linien
anzustreben (vgl. Abschlussbericht zum VEP S. 59).
- Im Rahmen der Entwicklung des Stadtwaldes
und des Stadtteils Michelbach soll eine Abendbedienung durch den ÖPNV
geschaffen werden. Derzeit erfolgt die Abendbedienung in Marburg durch
Abendlinien und das AST. Als Mindeststandard für den Stadtwald ist im VEP eine
zusätzliche Abendlinie A4 vorgesehen. Eine Anbindung an den Hauptbahnhof sollte
geprüft werden. Für die Übersichtlichkeit der Bedienungsstruktur ist allerdings
eine Ausdehnung der Betriebszeiten der Tageslinien mit entsprechender
Taktausdünnung vorzuziehen. Diese
Maßnahme sollte langfristig die Abendlinie ersetzen. Kurz- bis Mittelfristig
sollte der Abendverkehr auf einen 30-Minuten-Takt ausgeweitet werden (vgl.
Abschlussbericht zum VEP S. 61).
- Die Linie 7 sollte tageszeitweise auf einen
10-Minuten-Takt umgestellt werden. Im Rahmen der Verkehrssimulationsrechnung
wurde hier eine stark gestiegene Nachfrage ermittelt (vgl. Abschlussbericht zum
VEP S. 62).
- Die derzeitige Linie 16 auf der Relation
Klinikum Schloss sollte zur besseren Orientierung eine eigene
Linienbezeichnung erhalten.
Eine spürbare Verbesserung des
Umfeldes durch die Maßnahmen des VEP soll im Jahr 2003 in der Ketzerbach
stattfinden. Zur Erhöhung der Einkaufs- und Aufenthaltsqualität sollen die
Gehsteige verbreitert werden. Dazu muss das Seitenrandparken verlagert werden.
(Abb. 1: Quelle:
Verkehrsentwicklungsplan Marburger Westen/Nordstadt. Zielkonzept.
Straßenräumliches Konzept Nordstadt. Lageplan 1:1000 vom 17.05.2001. BSV Büro
für Stadt- und Verkehrsplanung.)
Davon sind ca. 50
Kurzzeitstellplätze betroffen, die zu Lasten der Anwohnerparkplätze nach
Möglichkeit auf die Mittelinsel verlagert werden sollen. Für die Verlagerung
der Anwohnerparkplätze sollen Verhandlungen mit der Universität aufgenommen
werden, inwieweit diese Parkplätze auf den Parkplatz der Pharmazie verlegt
werden können. Wenn diesbezüglich eine Einigung zu Stande kommt, kann mit den
baulichen Maßnahmen in der Ketzerbach begonnen werden, die zu einer erheblichen
Aufwertung der Umfeldes sowohl für die Kunden als auch für die Anwohner führen.
Der Umbau kann über Städtebauförderungsmittel finanziert werden.
Die Zahl der Kurzzeitparkplätze
direkt in der Ketzerbach bleibt dabei unverändert.
Die Haltestelle in der Ketzerbach
sollte in diesem Rahmen als Buskap ausgebaut werden (s. Abschlussbericht zum
VEP, S. 68).
Im Jahr 2003 sollen außerdem
punktuelle Maßnahmen im Westen Marburgs zur Verbesserung der Verkehrssituation
vorgenommen werden.
Im VEP wird für eine verträglichere
Verkehrsabwicklung im Bereich Stiftstraße/Zwetschenweg und der Hohen Leuchte
ein Linksabbiegeverbot von der Ockershäuser Allee in die Stiftstraße
vorgeschlagen (s. Abschlussbericht zum VEP S. 54). Die dadurch unterbundenen
Durchgangsverkehre führen zu einer Verkehrsentlastung im Zwetschenweg, der
Bestandteil des Schulwegenetzes ist. Außerdem wurde im Rahmen der
Verkehrssimulation und der teilnehmenden Verkehrsbeobachtung u. a.
festgestellt, dass die Durchgangsverkehre aus der Hohen Leuchte größtenteils
über den Zwetschenweg in Richtung Süden fahren. Durch die Unterbrechung dieser
Wegebeziehung für diese Fahrtrichtung ist gleichzeitig mit einem Rückgang des
Durchgangsverkehrs in der Hohen Leuchte zu rechnen. Das Linksabbiegeverbot soll
zunächst als Verkehrsversuch eingerichtet werden.
· Phase 2 (angestrebt für das Jahr
2004)
In der 2. Umsetzungsphase sollen im
Zusammenhang mit einer Umfeldgestaltung der Stadthallenvorfläche die Maßnahmen,
die im VEP für die Biegenstraße festgehalten sind, durchgeführt werden. Diese
sehen eine Neuaufteilung der Verkehrsfläche vor:
(Abb. 2, Quelle: Untersuchungen zur
Verkehrsentwicklungsplanung Marburger Nordstadt und Marburger Westen. Schlussbericht
- . BSV (Büro für Stadt- und Verkehrsplanung), Mai 2001, S. 80)
Querungshilfen sind auf Höhe der
Savignystraße (Martin-Luther-Schule!) und der Beziehung Universität
Universitätsmuseum vorgesehen. Die Bushaltestellen für die Stadtbusse befinden
sich in Richtung Hauptbahnhof direkt vor der Stadthalle und in Richtung
Universitätsstraße direkt gegenüber.
(Abb. 3: Quelle:
Verkehrsentwicklungsplan Marburger Westen / Nordstadt. Zielkonzept. Straßenräumliches
Konzept Nordstadt. Lageplan 1:1000 vom 17.05.2001. BSV Büro für Stadt- und
Verkehrsplanung.)
Der Baubeginn zur Umgestaltung des
Bahnhofsvorplatzes fällt ebenfalls in die 2. Umsetzungsphase. Diese Maßnahme
stellt einen bedeutenden Baustein des VEP dar, auch wenn sie nicht in dessen
Rahmen entwickelt wurde.
Im Westen soll eine verträglichere
Abwicklung des Verkehrs durch eine zusätzliche Querungshilfe in der
Graf-von-Stauffenberg-Straße erreicht werden.
· Phase 3 (angestrebt für das Jahr
2005)
Es kann davon
ausgegangen werden, dass die Kinder- und Frauenklinik als verkehrsempfindliche
Nutzungen in der Nordstadt bis zur 3. Umsetzungsphase auf die Lahnberge
verlagert worden sind.
Nachdem mit der 1. und
2. Umsetzungsphase die Rahmenbedingungen geschaffen worden sind, können die
noch anstehenden straßenräumlichen Maßnahmen
in der Nordstadt und verbliebene Maßnahmen im ÖPNV eingeleitet werden.
Im Bereich des ÖPNV ist
das die Einführung der CE-Linien ab 2005.
Vorab ist die
Finanzierung im Rahmen der Haushaltsberatungen auf Grundlage einer
Kostenkalkulation durch die SWM sicherzustellen.
Bei diesen Linien
handelt es sich um:
Linie |
Verlauf |
Takt |
CE 1 |
Wehrda Nordviertel
Hauptbahnhof Innenstadt Südviertel Cappel |
20 min. |
CE 2 |
Stadtwald Innenstadt
Studentendorf |
20 min. |
CE 3 |
Marbach Innenstadt
Lahnberge |
20 min. |
Der nachfolgenden
Abbildung zeigt den Verlauf der CE-Linien im Stadtgebiet:
(Abb. 4: CE-Linien, Quelle:
Untersuchungen zur Verkehrsentwicklungsplanung Marburger Nordstadt und
Marburger Westen. Schlussbericht - . BSV (Büro für Stadt- und
Verkehrsplanung), Mai 2001, S. 60f)
Im straßenräumlichen
Bereich sollen die Verkehrsführung in der Nordstadt geändert und die damit
verbundenen Umbaumaßnahmen zur straßenräumlichen Aufwertung vorgenommen werden.
Konkret bedeutet das,
dass die untere Bahnhofstraße, die Robert-Koch-Straße und die Bunsenstraße im
2-Richtungs-Verkehr befahren werden. Die Elisabethstraße wird vom
MIV-Durchgangsverkehr befreit und zum Straßenabschnitt mit besonderer
Bevorrechtigung von Fußgängern, Radverkehr und ÖPNV.
Der südliche Abschnitt
des Pilgrimsteins im Bereich des Oberstadtaufzuges und dem Übergang zum Lahncenter
wird für den MIV gesperrt. Busse des ÖPNV können den Bereich weiterhin
befahren. Der aus dem Parkhaus abfließende PKW-Verkehr wird über die
verlängerte Wolffstraße geführt. Dazu muss die Fahrtrichtung im Bereich der
Brücke umgedreht werden.
(Abb. 5: Verkehrsführung in der
Nordstadt, Quelle: Untersuchungen zur Verkehrsentwicklungsplanung Marburger
Nordstadt und Marburger Westen. Schlussbericht - . BSV (Büro für Stadt- und
Verkehrsplanung), Mai 2001, S. 56)
Im Rahmen der
veränderten Verkehrsführung erfolgt im
Bereich des Kliniksviertels die Trennung von MIV und ÖPNV. Der ÖPNV wird im
2-Richtungs-Verkehr durch die Elisabethstraße geleitet.
Entsprechend wird auch
die Neuordnung der Haltestellen in dieser Umsetzungsphase vorgenommen, die der
nachfolgenden Abbildung zu entnehmen ist:
(Abb. 6: Haltestellenplan Nordstadt,
Quelle: Untersuchungen zur Verkehrsentwicklungsplanung Marburger Nordstadt und
Marburger Westen. Schlussbericht - . BSV (Büro für Stadt- und
Verkehrsplanung), Mai 2001, S.65f)
Der Gutachter hat zum
Teil Vorschläge in Form von Querschnitten - für die im Zusammenhang mit der
veränderten Verkehrsführung durchzuführenden Änderungen im Straßenraum
unterbreitet.
In der westlichen
Bahnhofstraße werden die Seitenbereiche verbreitert und die Haltestelle als
Buskap ausgeführt.
Westliche Bahnhofstraße
(Abb. 7: Westliche Bahnhofstraße,
Quelle: Untersuchungen zur Verkehrsentwicklungsplanung Marburger Nordstadt und
Marburger Westen. Schlussbericht - . BSV (Büro für Stadt- und
Verkehrsplanung), Mai 2001, S. 78)
In der östlichen
Bahnhofstraße erfolgt eine Verbreiterung der Gehwege und die Anlage eines
Fahrradstreifens, die allerdings im nachfolgenden Querschnitt noch nicht
enthalten sind. Im Knotenbereich zum Bahnhofsvorplatz ist eine eigene
Aufstellspur für Busse und Fahrradfahrer vorgesehen:
Östliche Bahnhofstraße
(Abb. 8: Oestliche Bahnhofstraße,
Quelle: Untersuchungen zur Verkehrsentwicklungsplanung Marburger Nordstadt und
Marburger Westen. Schlussbericht - . BSV (Büro für Stadt- und
Verkehrsplanung), Mai 2001, S. 79)
In der Robert-Koch-Straße
ist folgende Flächenaufteilung vorgesehen:
(Abb. 9: Robert-Koch-Straße, Quelle:
Untersuchungen zur Verkehrsentwicklungsplanung Marburger Nordstadt und
Marburger Westen. Schlussbericht - . BSV (Büro für Stadt- und
Verkehrsplanung), Mai 2001, S. 79)
In der Bunsenstraße
erfolgt im Rahmen der Sanierung der Bunsenbrücke eine Verbreiterung derselben.
Ein Radfahrstreifen soll bis an das Behördenzentrum herangeführt werden. In der
Detailplanung wird geprüft, wie weit der Radweg in die Robert-Koch-Straße
hineinführen kann.
Am Rudolphsplatz soll
die Radverkehrsachse über das Südviertel gestärkt werden, indem eine
Möglichkeit zum Linksabbiegen in die Straße Am Grün für den Radverkehr
ermöglicht wird. Dort soll ein Radweg entgegen der Fahrtrichtung die Lücke in
der Achse zum Fahrradweg in der Schulstraße schließen.
Im Bereich der Elisabethstraße
sind die Ergebnisse des Wettbewerbs zur Elisabethkirche zu berücksichtigen.
Die Detailplanungen und
die Beteiligung der Betroffenen zu Phase 3 soll in der 2. Planungsphase bereits
beginnen, damit im Jahr 2005 bereits mit der Umsetzung der ersten Maßnahmen
begonnen werden kann.
Die Planungen sollen in allen 3 Phasen wie der gesamte Verkehrsentwicklungsplan bisher unter Beteiligung der Marburger Bürgerinnen und Bürger stattfinden. Dazu gehören, abgestimmt auf die jeweilige Planung, Anliegerversammlungen, Broschüren, Information im Internet und/oder Bürgerversammlungen sowie das Angebot an die Projektgruppe, die Planungen weiterhin zu begleiten.
Nach Abstimmung der Planungsinhalte ist es erforderlich, verschiedene straßenrechtliche, denkmalrechtliche und verkehrsrechtliche Verfahren durchzuführen. Dazu wiederum sind als Voraussetzung Beschlussfassungen durch die Stadtverordnetenversammlung erforderlich.
Egon Vaupel
Bürgermeister
Anlage
Tabellarische Übersicht über die
Maßnahmen in den einzelnen Planungsphasen
Kenntnis genommen und einverstanden
60 |
60.2 |
61K |
61L |
61SAN |
60.5 |
60.6 |
23 |
32.3 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anlage
Übersicht über die Maßnahmen in den einzelnen Planungsphasen
Phase |
Zielsetzung |
Maßnahme |
Phase 1 2003 / 2004 |
Bevor in
einer späteren Phase konkretere Maßnahmen in der Nordstadt vorgenommen
werden, sollen zuerst die Rahmenbedingungen verbessert werden. |
|
- Verbesserung
der fußläufigen Erreichbarkeit des Hauptbahnhofs |
- Neugestaltung
des Ortenbergstegs |
|
- Verträglichere
Abwicklung des MIVs in Wehrda und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr |
- Einrichtung
des Kreisverkehrs Goßfeldener Str./Freiherr-vom-Stein-Str. - Einführung
von Tempo 30 im Wehrdaer Weg |
|
- Stärkung
des ÖPNV |
- Taktverdichtung
und einheitliche Vertaktung auf ausgewählten Linien |
|
- Straßenräumliche
Aufwertung der Ketzerbach, verbunden mit einer Erhöhung der Einkaufs- und
Aufenthaltsqualität |
- Verlagerung
des Straßenrandparkens und Verbreiterung der Gehwege |
|
- Maßnahmen
im Marburger Westen - Ockershausen: Verkehrsreduzierung im empfindlichen
Schulwegebereich, verträglichere Abwicklung der Verkehre und Reduzierung des
Durchgangsverkehrs in der Hohen Leuchte |
- Einführung
des Linksabbiegeverbotes von der Ockershäuser Allee in die Stiftstraße
(zunächst als Verkehrsversuch) |
Phase |
Zielsetzung |
Maßnahme |
Phase 2 2004 / 2005 |
- Aufwertung
der Biegenstraße im Zusammenhang mit der
Umfeldgestaltung der Stadthallenvorfläche |
- Neuaufteilung
der Verkehrsfläche in der Biegenstraße |
- Verträglichere
Abwicklung des Verkehrs in der Graf-von-Stauffenberg-Straße |
- Einrichtung
einer zusätzlichen Querungshilfe für den Fußgängerverkehr |
|
- Verbesserungen
der Aufenthalts- und Verkehrsqualität in der Nordstadt als Rahmen für die
weiteren Maßnahmen des VEP |
- Baubeginn
Bahnhofsvorplatz |
Phase |
Zielsetzung |
Maßnahme |
Phase
3 2005 /
2006 |
Nachdem die flankierenden Maßnahmen im weiteren Umfeld der Nordstadt durchgeführt worden sind, kann davon ausgegangen werden, dass Verbesserungen in der Verträglichkeit der Verkehrsabwicklung zu verzeichnen sind. Die Grundlagen für erste modale Verkehrsverlagerungen sind gelegt. Bis 2005
sind die verkehrsempfindlichen Nutzungen Kinder- und Frauenklinik
voraussichtlich auf die Lahnberge verlagert worden. Die
Umsetzung des VEP zur städtebaulichen und verkehrlichen Aufwertung auch
unter Berücksichtigung der noch zu
entwickelnden Sanierungsziele - in der Nordstadt können daher umgesetzt
werden |
|
- Verträglichere Abwicklung des
Gesamtverkehrs |
- Veränderung
der Verkehrsführung in der Nordstadt |
|
- Straßenräumliche
Aufwertung |
- Umbau
der Kreuzung Elisabethkirche auf Grundlage der Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs - Neuordnung
der Verkehrsflächen in der Bahnhofstraße und Robert-Koch-Straße - Verkehrberuhigung
im Pilgrimstein im Bereich der Fußgängerachse Oberstadtaufzug - Lahncenter |
|
- Verbesserungen
für den Radverkehr |
- Verbreiterung
der Bunsenbrücke im Rahmen der anstehenden Brückensanierung und damit die
Anlage eines Radweges, der soweit wie möglich in die Robert-Koch-Straße
hineingeführt werden soll. - Stärkung
der Radverkehrsachse im Südviertel durch eine Linksabbiegemöglichkeit für den
Radverkehr am Rudolphsplatz in die Straße Am Grün und Einrichtung eines
Radweges Am Grün entgegen der Einbahnrichtung |
|
|
- Attraktivitätssteigerung
des ÖPNV |
- Einführung
der CE-Linien -
CE 1: Cappel Wehrda -
CE 2: Stadtwald Waldtal -
CE 3: Marbach Lahnberge |
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen