Seiteninhalt
Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/7073/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion B90/Die Grünen betr. „Marburger Lenchen“ und Museum Anatomicum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 41 - Kultur; FB 7 - Gleichstellung, Vielfalt & Erwachsenenbildung
- Antragsteller*in:
- Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Stellungnahme
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
19.11.2019
| |||
|
10.12.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
22.11.2019
| |||
|
13.12.2019
| |||
|
31.01.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
|
Vorberatung
|
|
|
05.12.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird gebeten, mit der Universität Marburg und der Leitung des Marburger Museum Anatomicum Gespräche über die Zukunft der Präparate des Museums, insbesondere des „Marburger Lenchens“ zu führen.
- Ziel dieser Gespräche soll sein, einen angemessenen und würdigen Rahmen für den weiteren Umgang mit den Präparaten zu finden. Für das „Marburger Lenchen“ soll dabei besonders die Möglichkeit einer Bestattung diskutiert werden.
- Der Magistrat wird gebeten, einen Ideenwettbewerb zu initiieren, mit dem Ziel, dem „Marburger Lenchen“ im Stadtbild der Universitätsstadt künstlerisch zu gedenken.
Sachverhalt
Begründung:
Bei der Sammlung des Marburger anatomischen Museums handelt es sich um einen Fundus medizinhistorisch bedeutender Präparate, deren Herkunft nach heutigen ethischen Vorstellungen nicht unbedenklich ist.
Gerade das „Marburger Lenchen“, eine hochschwangere Frau, steht symbolisch für die stark reglementierte Rolle der Frauen dieser Zeit, welche gerade wenn sie unterprivilegiert waren unter einer rigiden und heuchlerischen Sexualmoral zu leiden hatten. Ihr Name und Herkunft sind nicht bekannt. Sie hatte sich kurz vor der Geburt in der Lahn ertränkt, ihr Leichnam wurde dem Anatomischen Institut überstellt und dort zu Ausstellungs- und Lehrzwecken präpariert. Die zwei Hälften ihres Körpers und des Kindes in ihrem Bauch sind in zwei Glasbehältern konserviert. Beide Zweckbestimmungen erübrigen sich im digitalen Zeitalter.
Auch wenn Frauen heute unter ganz anderen Umständen leben, sind die Würde und Rechte der Selbstbestimmung, was den eigenen Körper betrifft, nicht so unantastbar, wie wir uns das wünschen. Beispiele von selbsternannten „Lebensschützern“ deren Ziel eine stärkere Bevormundung der Frau ist, erinnern daran, dass diesen Impulsen entschieden entgegengetreten werden muss.
Die Rede von Frau Ateş zum Anlass der Preisverleihung „Das aufrechte Wort“ stellte auch diesen Aspekt heraus: die Selbstbestimmung und freiheitliche Sexualität sind ein wichtiges und tragendes Element einer freiheitlichen Gesellschaft. Bundesweit werden Debatten darüber geführt, ob manches, was wir unter dem Begriff Kunst in Museen ausstellen, unseren heutigen ethischen Werten gerecht wird. Diesen entspräche u. E. eine Bestattung des halbierten Körpers der o.g. Frau. Jedoch möchten wir anregen, diese Debatte ergebnisoffen auch über das anatomische Museum zu führen.
Denn wenn eine Bestattung in Übereinstimmung mit dem Magistrat und der Universität zumindest von Teilen der Präparate nicht der beste Weg ist, so ist unser dringendes Anliegen, einen würdigeren Rahmen für die Präparate zu finden, und zwar in Form einer Unterbringung, die dem Verfall entgegenwirkt und dem Wert der Exponate gerecht wird.
Dr. Elke Neuwohner Marco Nezi
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen