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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/0117/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag betr. Anpassung der Quotierungsregel im sozialen Wohnungsbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Antragsteller*in:
- Marburger Linke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
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Vorberatung
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17.06.2021
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass bei künftigen Wohnungsneubauten eine Quote von mindestens 30% ab 10 Wohneinheiten (WE) festgelegt wird mit Mietpreis- und Belegungsbindung.
Die Quotierungsregelung muss auch im sogenannten Nachverdichtungs-Paragraphen §34 BauGB zur Anwendung kommen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Umsetzung der Quotierungsregelung ist auf alle zwei Jahre festgelegt worden und aktuell noch ausstehend, also ist diese Maßnahme eine gute Gelegenheit dieses anzupassen. Seit Einführung der Quotierungsregelung muss leider festgestellt werden, dass sie häufig nicht greifen konnte, deshalb ist hier ein nachjustieren dringend notwendig. Darüber hinaus reichte der so geschaffene Wohnraum keinesfalls aus, die Bedarfe abzudecken.
Die in der Vergangenheit neu geschaffenen Wohneinheiten bekannter Marburger Investoren zeigten häufig eine Umgehung der Quotierungsregelung,
Aus der InWis Studie und dem daraus resultierenden Wohnraumversorgungskonzept der Universitätsstadt Marburg geht hervor, dass vor allem beim geförderten Wohnungsbedarf ein großer Nachholbedarf besteht. Es ist davon auszugehen, dass die Bedarfe geschätzt nochmal um die Hälfte höher sind als ursprünglich angenommen.
Bekanntermaßen wurde die Quotierungsregelung in Form einer Satzung im Oktober 2016 beschlossen. Um den weiterhin dringenden Handlungsbedarf in dieser Frage Rechnung zu tragen, sollte diese Regelung evaluiert werden. Es geht konkret um die Sicherstellung der Versorgung der Marburgerinnen und Marburger mit ausreichendem und preisgünstigem Wohnen.
Die Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigen, dass die Sozialquote nur bei Aufstellung neuer B-Pläne zur Anwendung kommen kann, vor allem hier ist Handlungsbedarf angezeigt, den mit §34 BauGB der Innennachverdichtung soll ein aufwendiges B-Planverfahren gerade nicht stattfinden, somit wurde in den letzten Jahren von privaten Investoren in diesem Bereich ohne Sozialquote gebaut.
Tanja Bauder-Wöhr Renate Bastian Miguel Sanchez
Inge Sturm Stefanie Wittich
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