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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1232/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung des Software Center Marburg-Komplexes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.04.2003
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.04.2003
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Beschlussvorschlag
1. Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den beigefügten Bericht zur Übernahme
und Entflechtung des Software Center Marburg-Komplexes mit dem darin
enthaltenen Sanierungsvorschlag zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
2. Zur
Umsetzung dieses Sanierungskonzeptes beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
2.1 Das Stammkapital der Stadtwerke Marburg GmbH (SWM) wird um 2,9 Mio. EUR aufgestockt.
2.2 Im Nachtragshaushalt 2003 werden die hierfür notwendigen Mittel bereit gestellt.
2.3 Die bisher gegenüber der Deutschen Bank (DB) abgegebene Ausfallbürgschaft mit einem Volumen i.H.v. rd. 12,4 Mio EUR erlischt aufgrund der vorzunehmenden Umschuldung und wird durch eine Ausfallbürgschaft gegenüber der Helaba – Landesbank Hessen-Thüringen - i.H.v. 8,3 Mio. EUR ersetzt.
3. Die
Stadtverordnetenversammlung geht davon aus, dass mit diesen nachhaltigen
Sanierungsmaßnahmen sowie den von der Software Center Marburg Besitz- und
Verwaltungsgesellschaft mbH (SCM-BVG) durchzuführenden weiteren Verbesserungen
des operativen Geschäfts zukünftig keine weiteren finanziellen Forderungen gegenüber
der Stadt Marburg erhoben werden.
Sachverhalt
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 24.1.2003 u.a.
beschlossen, dass bis Ostern d.J. ein Sanierungskonzept für die SCM-BVG
vorzulegen sei. Ziel solle dabei sein, dass die Gesellschaft dauerhaft ihre
Verbindlichkeiten aus eigener Kraft erfüllen könne, um dadurch die Stadt von
jährlichen Zahlungen, die sie aufgrund der erteilten Ausfallbürgschaft leisten
müsse, zu entlasten. Mit dieser Auftragsgrundlage wurde seitens der
Geschäftsführung der Stadtwerke Marburg Immobilien GmbH (SWImm) als
Gesellschafterin der SCM-BVG ein Sanierungskonzept entwickelt (s. Anlage 1),
dessen Grundzüge nachfolgend kurz dargestellt werden.
1. Aufgrund
der bestehenden Darlehenssituation als mit Abstand größtem Kostenfaktor wurden
Verhandlungen mit der DB über eine mögliche Umschuldung dieses Darlehens
geführt. Dabei zeigte sich, dass die DB auf dessen Einhaltung
unmissverständlich besteht. Daher wurden auch Gespräche mit der Helaba geführt,
um eine mögliche Umschuldung - auch unter Inkaufnahme einer
Vorfälligkeitsentschädigung - zu prüfen. Hierbei konnte aufgrund der vorläufig
vereinbarten Konditionen erreicht werden, dass trotz der entstehenden
Vorfälligkeitsentschädigung eine Umschuldung des Darlehens Kostenvorteile
bringt, die eine solche Maßnahme rechtfertigen (s. Anlage 2).
2. Weiterhin
wurden Maßnahmen ergriffen, die verschachtelte Gesellschaftskonstruktion des
SCM-Komplexes zu entzerren und klare Gesellschafterstrukturen zu schaffen. Hierzu
wurden insbesondere
·
die
Anteile der Stadtentwicklungsgesellschaft Marburg mbH (SEG) an der SCM-BVG
vollständig von der SWImm übernommen,
·
die
Anteile der Gesellschaft zur Förderung des SCM an der SCM-BVG zu einem größeren
Teil ebenfalls von der SWImm und zu einem kleineren Teil von der Sparkasse
Marburg-Biedenkopf übernommen und
·
die
Anteile der SCM-BVG an der Software Center Marburg Betriebs-GmbH auf eine
Privatperson übertragen, so dass die SCM-BVG keine weiteren Beteiligungen mehr
inne hat.
Vorgesehen ist weiterhin die Verschmelzung der Gesellschaft zur Förderung des SCM mit der SCM-BVG, wodurch die Gesellschaft zur Förderung des SCM erlöschen würde. Damit verblieben als Gesellschafter der SCM-BVG nur noch die SWImm mit rd. 90 % und die Sparkasse Marburg-Biedenkopf mit rd. 10 % Gesellschaftsanteilen. Damit wird die SCM-BVG komplett unter öffentlich-rechtlichem Einfluss gestellt (s. Anlage 3).
3. Um der Forderung der Stadtverordnetenversammlung Rechnung zu tragen, wonach die SCM-BVG in die Lage versetzt werden soll, ihre Verbindlichkeiten aus eigener Kraft erfüllen zu können, ist seitens der Bürgin Stadt Marburg eine letzte größere finanzielle Kraftanstrengung notwendig. Aufgrund der aus den Anlagen ersichtlichen Darstellungen und finanziellen Berechnungen (s. insb. Ziffer 4.5 des Sanierungskonzepts) ergibt sich ein Finanzierungsbedarf von 2,9 Mio. EUR. Aufgrund der vorzunehmenden Umschuldung des CHF-Darlehens, der mit den städtischen Mitteln möglichen Zwischentilgung und damit Reduzierung des neuen Darlehens bei der Helaba sowie der an die wirtschaftlichen Verhältnisse der SCM-BVG angepassten neuen Darlehensvereinbarung wird die Gesellschaft in die Lage versetzt, ihre Verbindlichkeiten zukünftig aus eigener Kraft zu bedienen und damit die Stadt dauerhaft von der Erbringung weiterer Liquiditätshilfen entlastet.
Die beigefügte Modellrechnung des Wirtschaftsplans 2003 (s. Anlage 4), die von der Annahme der Umsetzung des vorgeschlagenen Sanierungskonzeptes ausgeht, belegt die betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit dieses Sanierungsvorschlags.
4. Zur Umsetzung dieser finanziellen Sanierungsmaßnahme wird vorgeschlagen, bei der städtischen Tochtergesellschaft SWM eine Kapitalaufstockung i.H.v. 2,9 Mio. EUR vorzunehmen. Hierdurch wird die SWM in die Lage versetzt, selbst gegenüber ihrer Tochtergesellschaft SWImm und damit gegenüber deren Tochtergesellschaft SCM-BVG Mittel in entsprechender Größenordnung zur vorgesehenen Ablösung des bisherigen DB-Darlehens und Zwischentilgung vor Aufnahme des neuen Helaba-Darlehens bereit zu stellen. Das satzungsmäßige Stammkapital der SWM würde nach Durchführung dieser Maßnahme 13,4 Mio. EUR betragen.
5. Mit
der Umschuldung und Zwischentilgung des Darlehens kann auch die derzeit noch
mit 12,4 Mio. EUR bestehende Bürgschaftsverpflichtung der Stadt gegenüber der
DB auf 8,3 Mio. EUR gegenüber der Helaba reduziert werden. Seitens des RP
Gießen wurde hinsichtlich der hierfür erforderlichen Genehmigung bereits
Zustimmung signalisiert.
Um die weiteren erforderlichen Schritte zur grundlegenden
Sanierung der SCM-BVG durchführen zu können, wird gebeten, die entsprechenden
Beschlüsse zu fassen. Hierdurch wird die Gesellschaft in die Lage versetzt,
ihren eigentlichen Aufgaben, nämlich der Bereitstellung und Vermarktung
hochwertiger Flächen insbesondere für Firmen aus der Softwarebranche, im Sinne
des nach wie vor gültigen Gesellschaftszwecks nachzukommen. Damit wären die
Fehler der Vergangenheit, die unbestreitbar gemacht worden sind, endgültig
behoben.
Dietrich Möller
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