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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1298/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg;*Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Nr. 26/8 für das Gebiet 'Görzhäuser Hof II' im Stadtteil Michelbach*- Ergänzter Aufstellungsbeschluss*- Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Monika Brüning
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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13.05.2003
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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14.05.2003
| |||
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
21.05.2003
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
folgenden Beschlüsse zu fassen:
1. Der
Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Marburg wird im Bereich
"Görzhäuser Hof II" im Stadtteil Michelbach geändert. Der
Geltungsbereich umfasst die im Übersichtsplan gekennzeichnete, gegenüber dem
Aufstellungsbeschluss vom 15.12.2000 erweiterte Fläche.
2. Dem
Entwurf zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans Nr. 26/8 für das
Gebiet "Görzhäuser Hof II" in Marburg-Michelbach wird einschließlich
Erläuterungsbericht zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB zugestimmt.
Sachverhalt
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung
hat am 15.12.2000 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 26/11
sowie den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans für
das Gebiet "Görzhäuser Hof II" im Stadtteil Michelbach gefasst. Ziel
war insbesondere die Standortsicherung für die Behring-Nachfolgeunternehmen
durch Bereitstellung geeigneter Erweiterungsmöglichkeiten. Zwischenzeitlich hat
das Standortunternehmen PharmaServ zu diesem Zweck bereits eine rd. 4 ha große
Fläche gegenüber der derzeitigen Werkszufahrt von der SEG erworben.
Die Ausweisung einer
gewerblichen Baufläche gegenüber des bestehenden Gewerbe- und
Industriestandorts Görzhäuser Hof entspricht den Zielen der Raumordnung und
Landesplanung. Nach dem Regionalplan Mittelhessen 2001 liegt das Plangebiet
innerhalb eines "Bereiches für Industrie- und Gewerbezuwachs". Der
seit dem 20.12.1984 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Marburg weist das
Gebiet noch als landwirtschaftliche Fläche aus. Daher ist eine Teiländerung des
Flächennutzungs- und Landschaftsplans für den Geltungsbereich des
Bebauungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Die frühzeitige Beteiligung der
Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 26/11 hat in der Zeit vom
23.9.2002 bis einschließlich 18.10.2002 stattgefunden. Die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB zum Bebauungsplan erfolgte in der
Zeit vom 23.9.2002 bis 4.11.2002.
Der Entwurf zur Änderung des
Flächennutzungs- und Landschaftsplans basiert auf dem nach der Beteiligung der
Bürger und der Träger öffentlicher Belange überarbeiteten Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 26/11. Von der frühzeitigen Beteiligung der Bürger zur
Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung kann daher nach § 3 Abs. 1 Satz 2
Nr. 2 BauGB abgesehen werden, da diese inhaltlich bereits auf Grundlage des
Bebauungsplan-Vorentwurfs erfolgt ist. Auch die Beteiligung der TÖB zur
Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung hat inhaltlich bereits
stattgefunden; formal wird diese nach § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB gleichzeitig mit
der Offenlegung durchgeführt.
Gegenüber dem Beschluss vom
15.12.2000 wurde der Geltungsbereich der Flächennutzungs- und
Landschaftsplanänderung geändert
bzw. insbesondere um Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft erweitert, so dass ein
aktualisierter Aufstellungsbeschluss erforderlich wird.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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