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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/1503/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Konzeptionen der Musikschule Marburg e.V. und der KunstWerkStatt/Marburger Malschule e.V **2. Grundsätze und Richtlinien zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den städtischen Schulen und freien Trägern in Marburg**3. Aufhebung der Haushaltssperre für Zuwendungen an die Musikschule*Marburg e.V und die KunstWerkStatt /Marburger Malschule e.V.*
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 40 - Schulverwaltung & Medienzentrum
- Bearbeiter*in:
- Jennifer Balzer
- Verfasser*in:
- Frau Obst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
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Entscheidung
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10.07.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
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15.07.2003
|
Beschlussvorschlag
zu 1.
Der Magistrat wird um
Kenntnisnahme der beiliegenden Konzeptionen der Musikschule
Marburg e.V. und der KunstWerkStatt/Marburger Malschule e.V. gebeten.
zu 2.
Der Magistrat wird um
Beschlussfassung der Grundsätze und Richtlinien zur Förderung der
Zusammenarbeit zwischen den städtischen Schulen und freien Trägern in Marburg
gebeten.
zu 3. Es wird darum gebeten, die
Haushaltssperre bei der Haushaltsstelle 1.2000/703100.4 „Zuschuss
Jugendkunstwerkstatt und Musikschule“ aufzuheben (§ 8 Nr. 4 der
Haushaltssatzung) und die Mittel freizugeben.
Sachverhalt
Begründung:
1. Den beiden freien Trägern KunstWerkStatt und Musikschule wurde zur Auflage gemacht, eine Konzeption zur Zusammenarbeit mit den städtischen Schulen vorzulegen, um weitere finanzielle Zuwendungen zu erhalten.
Die erforderlichen Konzeptionen wurden zwischenzeitlich erstellt und befinden sich zur Kenntnisnahme in der Anlage.
2. Für eine zielgerichtete Förderung der
Zusammenarbeit zwischen städtischen Schulen und freien Trägern wurden
entsprechende Grundsätze und Richtlinien erarbeitet. Diese Grundsätze und
Richtlinien beschreiben die Grundbedingungen für eine Zusammenarbeit und regeln
das Zuwendungs- und Nachweisverfahren. Die Grundsätze und Richtlinien sollen
zukünftig für alle Maßnahmen und Projekte zwischen freien Trägern und den
städtischen Schulen bei der Inanspruchnahme von kommunalen Mitteln über den
Fachdienst Schule angewandt werden.
3. Die angestrebte erweiterte Zusammenarbeit
sowohl im Unterrichtsbereich als auch im Nachmittagsbereich und im Rahmen der
Ganztagsangebote an den Schulen kann im folgenden Schuljahr 2003/2004 umgesetzt
werden. Dazu ist es erforderlich, die im Haushalt 2003 eingebrachten Mittel in
Höhe von 20.000 € für die KunstWerkStatt und die Musikschule zur Verfügung zu
stellen. Es ist erforderlich, die Haushaltssperre gem. § 8 Nr. 4 der Satzung
aufzuheben und die Mittel freizugeben.
Egon
Vaupel
Bürgermeister
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