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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1505/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beteiligt:
- Dezernat I - Oberbürgermeister; Dezernat III - hauptamtl. Stadträtin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.07.2003
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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09.07.2003
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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18.07.2003
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
1. den beigefügten XI. Nachtrag zur
Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten –
Kindertagesstätten – Hort und Krippe) der Stadt Marburg und
2. die Anpassung der Essensgelder wie
in der Begründung dargestellt
zu beschließen.
Sachverhalt
Begründung:
Ausgangslage
Durch
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Juli 1998 wurde eine jährliche
Fortschreibung der Gebühren und der Essensgelder entsprechend der durch die
Hessische Jugendhilfekommission festzusetzenden Tarife für die Entgelte in der
Jugendhilfe in Hessen beschlossen. Diese Regelung wurde in § 2 der o. a.
Satzung festgelegt.
Die
Fortschreibung der Entgelte durch die Hessische Jugendhilfekommission ist wie
folgt geregelt:
Für
die Fortschreibung der Entgeltvereinbarung wird bis zum 30.09. des laufenden
Jahres ein Tarif für das Folgejahr von der Jugendhilfekommission festgelegt.
Für
die Ermittlung des Tarifes werden die Kostensteigerungen des laufenden Jahres
zugrunde gelegt:
Sachkosten:
Lebenshaltungsindex
eines Vier-Personen-Haushaltes 2 Monate vor Tarifabschluss (Stand: 31/8)
Personalkosten:
Veränderung
der Personalkosten des laufenden Jahres entsprechend der Regelung des
Öffentlichen Dienstes für den BAT und gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.
So
wurde in der Septembersitzung 2002 der Hessischen Jugendhilfekommission
folgende Erhöhung ermittelt:
Sachkosten: 1,28
%
Personalkosten: 0,72
%
Berechnung der prozentualen Anhebung der Gebühren und
der Essensgelder für das Kindergartenjahr 2003/2004
Auf
den Kinderbetreuungsbereich der Stadt Marburg bezogen wurden 2002 an Sach- und
Personalkosten insgesamt 5.241.344,-- € verausgabt.
Davon
entfallen auf Sachkosten: 1.009.362,--
€ = 19 % und
auf
die Personalkosten: 4.231.982,--
€ = 81 %.
Entsprechend
einer anteiligen Gewichtung ergibt sich eine Erhöhung um 1,0 %.
Es
ergeben sich somit für das Kindergartenjahr 2003/2004 folgende Gebührensätze:
Gebühren
vom 01.08.2002 bis 31.07.2003 Gebühren
vom 01.08.2003 bis 31.07.2004
Kindergarten
mit Regelöffnungszeit von 08.00 - 12.00 Uhr (Halbtagsplatz)
69,00 € 70,00 €
Kindergarten
vor- u. nachmittags (Kindergarten Ganztagsplatz) 88,00 € 89,00 €
Kindergarten
bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung
88,00 € 89,00 €
Kindertagesstätte
mit Regelöffnungszeit von 07.00 bis 17.00 Uhr (Ganztagsplatz) 104,00
€ 105,00
€
Hort 117,00
€ 118,00
€
Krippe 174,00
€ 176,00
€
Prozentuale
Erhöhung der Essensgelder:
In
Einrichtungen mit eigener Essenszubereitung:
Vom
01.08.2002 bis 31.07.2003 Vom
01.08.2003 bis 31.07.2004
für
Kindertagesstätten und Kindergärten bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung 56,00 €
57,00 €
für
Horte 62,00
€ 63,00
€
für
Krippen 64,00
€ 65,00
€
In
Einrichtungen mit Mittagsversorgung aus Großküchen bzw. mit Tiefkühlkost:
Vom
01.08.2002 bis 31.07.2003 Vom
01.08.2003 bis 31.07.2004
für
Kindertagesstätten und Kindergärten bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung 51,00 €
52,00 €
für
Horte 56,00
€ 57,00
€
für
Krippen 59,00
€ 60,00
€
Für
Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt wird die nach den jeweils gültigen
Regelsätzen zu errechnende häusliche Ersparnis als Essensgeld festgelegt, und
zwar 18,00 € für Kinder im Krippen- und Kindergartenalter und 24,00 € für
Kinder im Hortalter.
Berechnung der städtischen
Mehreinnahmen
Eine
Erhöhung um 1,00 % der Grundgebühren und des Essensgeldes würde bei 471
Kindergarten-Halbtagsplätzen, 242 Mittagsplätzen, 204 Tagesstättenplätzen, 24
Krippen- und 25 Hortplätzen in den städtischen Tageseinrichtungen Mehreinnahmen
in Höhe von ca. 16.000,-- € bedeuten.
Daneben
wird es zu Einsparungen bei der Finanzierung der freien Träger kommen, da die
Stadt gemäß den vertraglichen Regelungen von deren Mehreinnahmen profitiert.
Der
Gesamtelternbeirat hat mit Schreiben vom 23. Mai 1998 grundsätzlich der
jährlichen Anpassung der Gebühren zugestimmt. Er ist daher über die Anpassung
zu informieren.
Die
Erhöhung wird dem Jugendhilfeausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis
gegeben.
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem XI. Nachtrag zur Satzung über die
Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Marburg zuzustimmen.
Dietrich Möller Dr.
Franz Kahle
Oberbürgermeister Stadtrat
Anlage
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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14,9 kB
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