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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1746/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme einer Bürgschaft für die GeWoBau
hier: 2.674.000 ¿ für Modernisierungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
17.10.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
14.10.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird
gebeten zu beschließen:
Die
Stadt Marburg übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 in Verbindung mit § 51 Ziffer 15 HGO
eine Ausfallbürgschaft für einen Kredit der Gemeinnützigen Wohnungsbau GmbH
(GeWoBau ) bis zur Höhe von 2.674.000 .
Das Darlehen dient der Modernisierung und Instandhaltung von
Mietwohnungen.
Gläubigerin und Kreditkonditionen werden von der GeWoBau nach der
Marktlage noch bestimmt.
In einem begleitenden Bürgschaftssicherungsvertrag ist eine
Bürgschaftsprovision von 0,5 % des jeweils verbürgten Restbetrages zu
vereinbaren.
Sachverhalt
Begründung
Die Stadt hat in der Vergangenheit
bereits mehrmals Bürgschaften für die GeWoBau übernommen.
Für eine günstige und damit letztlich mieterfreundliche Finanzierung von geplanten Modernisierungen und Instandsetzungen an verschiedenen Objekten beantragt die Gesellschaft eine weitere Bürgschaft über 2.674.000 und begründet dies wie folgt:
Um unsere
Modernisierungsbauvorhaben 2003 optimal abwickeln zu können, beabsichtigen wir,
eine weitere Kreditaufnahme vorzunehmen.
Folgende Modernisierungsmaßnahmen
sind vorgesehen:
Wärmedämmmaßnahmen zur
Energieeinsparung, Fensteraustausch/Isolierverglaste Fenster, Elektroarbeiten,
Einbau einer Gegensprechanlage, neue Gestaltung der Fassaden und Außenanlagen.
Darüber hinaus sind umfangreiche begleitende Instandhaltungsarbeiten
vorgesehen: Treppenhausanstrich, Balkonsanierungen und Oberbodenarbeiten,
Instandsetzung der Sockelbereiche, Instandsetzung und ggf. Neubau von
Vordächern, Kelleranstrich, Haustüreingänge mit Briefkastenanlage, ggf.
Treppenhauselektroinstallation, Vorbereitung zur Umstellung der
Breitbandkabelstruktur.
Der berechnete Fremdfinanzierungsbedarf beläuft sich
auf insgesamt rund EUR 2.674.000 und setzt sich wie folgt zusammen:
VE |
Bezeichnung des Objektes |
Anzahl WE |
Gesamt- kosten |
Finanzierungs- bedarf |
118 |
Chemnitzer Str. 11-37 |
116 |
2.304.300 |
1.943.500 |
119 |
Chemnitzer Str. 39-43 |
25 |
503.300 |
418.500 |
121 |
Chemnitzer Str. 45-47 |
20 |
374.900 |
312.000 |
|
Summe GeWoBau |
161 |
3.182.500 |
2.674.000 |
Die Restfinanzierung (Kosten für bereits ausgetauschte
isolierverglaste Fenster, Kosten für Architekten, Verwaltungsleistungen bzw.
sonstige Baunebenkosten) wird über das Eigen-kapital vorgenommen.
Die Besicherung der Fremdfinanzierung für insgesamt 161
preisgebundene Mietwohnungen in Höhe von EUR 2.674.000 soll durch eine
Kommunalbürgschaft der Stadt Marburg erfolgen.
Die Kommunalverbürgten Darlehen sind günstiger und führen zu
einer Zinsersparnis von bis zu 0,40 % im Jahr. Diese Zinseinsparung bei
den o.g. preisgebundenen Mietobjekten
führt zu einer erheblichen Entlastung der Mieter und sichert dadurch
langfristig und dauerhaft günstige modernisierte Mietwohnungen für die
berechtigten Bewohner der Stadt Marburg. Die bezweckten günstigeren Konditionen
führen langfristig auch zu einer Liquiditäts-entlastung der GeWoBau.
Dementsprechend möchten wir Sie bitten, die Sicherung eines
Darlehens in Höhe von Nominal EUR 2.674.000 über eine Ausfallbürgschaft
der Stadt Marburg zu genehmigen. Die Verwendung der Bürgschaft dient
ausschließlich den o.g. Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen und
beinhaltet dadurch kein Risiko für die Stadt Marburg.
Selbstverständlich könnte die GeWoBau das Darlehen auch
grundbuchrechtlich absichern. Dieser Weg ist jedoch bekanntlich mit hohem Zeit-
und Kostenaufwand verbunden. Unter diesem Gesichtspunkt zieht die Gesellschaft
deshalb eine Sicherung über die Bürgschaft vor.
Ein Risiko für die Stadt Marburg ist, wie die GeWoBau
bereits ausgeführt hat, nicht erkennbar.
Neben den einschlägigen BGB-Bestimmungen über den Übergang
von Forderungen im Bürgschaftsfall, der hier nicht zu befürchten ist, auf den
Bürgen ist die Absicherung dieser Kommunalbürgschaft grundsätzlich gegeben
durch das 92,4%ige Eigentum der Stadt Marburg als Gesellschafterin bei der
GeWoBau. Das reale Vermögen der Gesellschaft übersteigt die Bürgschaft der
Stadt Marburg um ein Vielfaches.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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