Seiteninhalt
Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/1981/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Schlussbericht über die Vergleichende Prüfung des Hessischen Rechnungshofes zur Betätigung der Sonderstatusstädte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
27.01.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
30.01.2004
|
Sachverhalt
Begründung:
Im Rahmen
des Gesetzes zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften
in Hessen (ÜPKKG) hatte der Präsident des Hessischen Rechnungshofes die 86.
Vergleichende Prüfung "Betätigung der Sonderstatusstädte" angeordnet
und die Wirtschaftsberatung AG - WIBERA - mit deren Durchführung beauftragt.
Gegenstand der Prüfung, die zunächst als Pilotprüfung bei der Stadt Marburg
durchgeführt wurde, war die wirtschaftliche Betätigung auch der anderen
Sonderstatusstädte Bad Homburg v.d.H., Fulda, Gießen, Hanau, Rüsselsheim und
Wetzlar im Zeitraum vom 1. Januar 1999 bis 31. Dezember 2002. Inhalt der
Prüfung war die Ordnungsmäßigkeit, die Wirtschaftlichkeit und Sachgerechtigkeit
der wirtschaftlichen Betätigung.
In die
Prüfung einbezogen waren alle privatrechtlichen Beteiligungen (einschl. deren
Tochtergesellschaften), bei denen die Stadt Marburg mehr als 20 % der Anteile
(direkt oder indirekt) hält, sowie der Eigenbetrieb DBM. Nicht einbezogen waren
die Hessisches Landestheater Marburg GmbH, die Stiftung St. Jakob, die
Sparkasse Marburg-Biedenkopf sowie die Zweckverbände.
Der
Prüfungsbericht beinhaltet
eine
Analyse und Bewertung der einzelnen Beteiligungen und des DBM,
einen
Vergleich ausgewählter Kostenstrukturen der Beteiligungen,
eine
Erfassung und Bewertung des Beteiligungscontrollings,
ein
zusammenfassendes Bewertungsprofil sowohl des Beteiligungscontrollings der
Stadt Marburg als auch einen Vergleich mit dem Bewertungsprofil des
Beteiligungscontrollings der anderen Vergleichsstädte,
die
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Gründung des DBM,
die
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Vertretung in den Beteiligungen und der Information
des Magistrats als Gesellschafter,
eine
Prüfung der Einhaltung des Wettbewerbsrechts sowie
eine
Analyse und Bewertung der Rechte des Prüfungsamtes entspr. der §§ 53 und 54
Haushaltsgrundsätzegesetz.
Nach § 6
Abs. 1 ÜPKKG ist der Schlussbericht der Stadtverordnetenversammlung
bekanntzugeben und jeder Fraktion mind. eine Ausfertigung auszuhändigen. Wie in
der Vergangenheit bereits praktiziert, wird hiermit der Schlussbericht - über
das gesetzliche Erfordernis hinaus - allen Stadtverordneten zur Verfügung
gestellt.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
Anlage (gesondert gedruckt)
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen