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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0502/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Umstrukturierung der Stadthallen- und Freilichtbühnenverwaltung in eine eigenbetriebsähnliche Form
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Beteiligt:
- 41 - Kultur
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.09.2005
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11.10.2005
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
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23.09.2005
| |||
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14.10.2005
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die
Verwaltung der Stadthalle und der Freilichtbühne wird zum 01. Januar 2006 in
eine eigenbetriebsähnliche Form überführt. Hierzu wird das Rechnungswesen für
diese Einrichtungen aus dem städtischen Haushalt heraus gelöst und in analoger
Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften des Zweiten Teils des
Eigenbetriebsgesetzes (Wirtschaftsführung, Rechnungswesen) eigenständig
geführt.
2. Zur
Vorbereitung dieser Maßnahme ist eine Eröffnungsbilanz und ein Wirtschaftsplan
für das Jahr Wirtschaftsjahr 2006 zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung
zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Der
Magistrat wird beauftragt, beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport
eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nach § 133 HGO zu beantragen.
Sachverhalt
Begründung:
1. Ausgangssituation
Die Stadthalle und die Freilichtbühne sind öffentliche Einrichtungen i.S.d. § 19 HGO und erfüllen damit eine wichtige Funktion zur Durchführung unterschiedlichster Veranstaltungen und Nutzungen. Sie sind im städtischen Haushalt im UA 7620 abgebildet und unterliegen somit den geltenden kameralen Regelungen zur Haushaltswirtschaft. Aufgrund dessen fehlen wichtige finanzwirtschaftlich steuerungsrelevante Informationen insb. über die kalkulatorischen Kosten.
Weiterhin wurde im Zuge der Vorbereitung des Realisierungs- und Ideenwettbewerbs Martin-Luther-Schule und Stadthalle auch das zukünftige programmatisch-organisatorische Profil der Marburger Stadthalle verstärkt thematisiert. Im Zentrum des Wettbewerbs steht zwar die Behebung der Raumnot der Martin-Luther-Schule, aber auf der Agenda des Wettbewerbs stehen ebenfalls eine bessere interne Funktionalität der Stadthalle, ein attraktiverer Gastronomie-Auftritt sowie eine ansprechendere innere und äußere Gestaltung.
Dazu kommt die Überlegung einer Unterbringung der Marburg Tourismus und Marketing GmbH (MTM). Diese soll die Stadthalle zum Anlaufpunkt für Tourismus-Informationen und für den zentralen Kartenservice machen und damit funktional aufwerten. Hinzu kommen können Synergieeffekte bei der Vermarktung der Stadthalle für Tagungen und Kongresse.
Aber auch aus dem (sozio-)kulturellen Bereich kommen Impulse, das Profil der Stadthalle und der Freilichtbühne zu schärfen und diese Einrichtungen noch stärker für entsprechende kulturelle Angebote zu öffnen. Damit könnten die programmatisch-organisatorischen Kompetenzen der Kulturszene mit den räumlich-organisatorischen Möglichkeiten der Stadthalle verknüpft werden. Diese Zielidee einer profilierteren Rolle der Stadthalle fand bereits Berücksichtigung beim genannten Realisierungs- und Ideenwettbewerb.
Begleitet und damit forciert wird die Entwicklungs-Diskussion durch wachsende Konkurrenz im engeren und weiteren regionalen Umfeld (Stadthalle Stadtallendorf, Arena Wetzlar, Kongresszentrum Fulda), durch schwierigere konjunkturelle Rahmenbedingungen und einen deutlich zu verzeichnenden Rückgang der Veranstaltungs- und Besucherzahlen von 2003 auf 2004. Die Sparten-Statistiken der Veranstaltungen weisen derzeit deutliche Rückgänge im kulturellen Bereich mit einer steigenden Zahl von Stornierungen auf. Meist wird dies auf die allgemein schwierige wirtschaftliche Situation, bisweilen auf ein möglicherweise schon bestehendes Überangebot oder nicht nachfrageorientierte Angebote im Kulturprogramm-Angebot zurückgeführt.
2. Maßnahmen
zur inhaltlichen und organisatorischen Neuausrichtung
Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat die Notwendigkeit
zur grundlegenden Neuausrichtung bzw. Weiterentwicklung der Stadthalle und der
Freilichtbühne, um den geänderten und sich weiter ändernden Anforderungen
gerecht zu werden. Dabei wird sowohl eine ökonomische Stabilisierung zur
Begrenzung des Defizits als auch eine bessere Vermarktung und inhaltliche
Profilierung angestrebt. Instrumente und Maßnahmen hierzu sind u.a.
-
eine
Flexibilisierung der Tarifgestaltung als Marketinginstrument;
-
die
Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit/PR und die Realisierung eines programmbezogenen
Internet-Auftritts;
-
Überlegungen
zu einem neuen Cateringkonzept im Hinblick auf eine Verzahnung der
gastronomischen Einrichtungen der Stadthalle als auch der Martin-Luther-Schule;
-
Durchführung
von Veranstalter- und Publikums-Umfragen zur Erstellung von Stärken- /
Schwächenanalysen.
In einem ersten Schritt hat der Magistrat bereits die
Einrichtung eines Beirats beschlossen, in dem die für die Verwaltung und
Nutzung der Stadthalle und der Freilichtbühne wesentlichen Akteure vertreten
sind. Dieser Beirat soll den Veränderungsprozess mit den o.g. Maßnahmen
begleiten und durch weitere eigene Impulse fördern.
3. Umwandlung
in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Ein unter Steuerungsgesichtspunkten wesentlicher Aspekt zur
Umsetzung der skizzierten Veränderungsüberlegungen ist die Überführung der
Stadthalle und der Freilichtbühne in eine eigenbetriebsähnliche
Organisationsform. Dadurch erhält diese Einrichtung mehr Eigenverantwortung und
Flexibilität, ohne sie organisatorisch aus der Stadtverwaltung ausgliedern zu
müssen. Dies wurde bereits beim damaligen Betriebsamt sowie den städtischen
Bädern erfolgreich praktiziert.
Mit dieser Maßnahme verbunden ist die Herauslösung der Stadthalle und der Freilichtbühne aus dem städtischen Haushalt. Im dortigen UA 7620 wird dann lediglich noch der erforderliche Zuschussbedarf als Ausgabe veranschlagt. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadthalle erhält dann einen eigenen Wirtschaftsplan; entsprechend dem Eigenbetriebsrecht führt sie ihre Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss sind von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Als Grundlage für das geänderte Rechnungswesen ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, in der das Verhältnis des Vermögens und der Schulden der Einrichtung darzustellen ist (§ 242 Abs. 1 HGB). Weiter ist ein Kontenplan als Grundlage für die vorzunehmenden Buchungen einzurichten. Hierzu soll das mittlerweile bei der Stadtverwaltung implementierte DV-System newsystem kommunal der Fa. INFOMA verwendet werden, indem die eigenbetriebsähnliche Einrichtung dort als eigenständige Mandantin eingerichtet wird.
Eine grundlegende Entscheidung für die finanzwirtschaftliche Struktur der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist die Zuordnung der Gebäude und Grundstücke. Hier soll in analoger Anwendung der Verfahrensweise bei den Bädern eine Zuordnung zur Gebäudewirtschaft erfolgen mit der Konsequenz, dass die Immobilien nicht in der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung bilanziert werden müssen. Im Sinne eines Mieter Vermieter-Verhältnisses werden die kalkulatorischen Kosten der Stadthalle und der Freilichtbühne sowie die erforderlichen Mittel für die Bauunterhaltung als Miete aus dem Wirtschaftsplan an die Gebäudewirtschaft bzw. den städtischen Haushalt erstattet. Damit ist die erforderliche Kostentransparenz gewahrt, ohne dass die Bilanz der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung mit den Vermögenswerten und den darauf entfallenden fiktiven Verbindlichkeiten überfrachtet würde. Die Bewirtschaftungskosten werden demgegenüber direkt aus dem Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung finanziert.
4. Ausnahmegenehmigung
Für die Herauslösung der Stadthalle und der Freilichtbühne aus dem städtischen Haushalt und deren Überführung in ein eigenes Rechnungswesen ist nach § 133 HGO eine Ausnahmegenehmigung durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport einzuholen. Dieses fordert als Voraussetzung der Genehmigung einen entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, aus dem die beabsichtigten Veränderungen und die damit verfolgten Ziele hervorgehen sollen.
Damit der begonnene Veränderungsprozess auch hinsichtlich eines aus Steuerungsgesichtspunkten notwendigen eigenständigen Rechnungswesens fortgeführt werden kann, wird gebeten, die hierfür erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
Egon Vaupel Dr. Kerstin Weinbach
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