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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0801/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg;
- Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 20/3, Marburg-Cyriaxweimar
- Zustimmungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Bernd Kintscher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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16.11.2006
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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24.11.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende
Beschlüsse zu fassen:
1. Das Schreiben des Trägers öffentlicher Belange mit Anregungen wird
zur Kenntnis genommen. Dem angeführten Abwägungsvorschlag wird gemäß
Einzelstellungnahme zugestimmt.
2. Der Teiländerung Nr. 20/5 des Flächennutzungsplans und Begründung im Bereich Marburg-Cyriaxweimar wird zugestimmt.
Sachverhalt
Begründung:
Für die am 14. Oktober 2005 beschlossene Teiländerung des
Flächennutzungsplans Nr. 20/3 in Marburg-Cyriaxweimar wurde im März 2006 die
Bürger-/Trägeranhörung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) und vom 7. August bis
8. September 2006 die Offenlage gemäß den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt; die entsprechende „Amtliche Bekanntmachung“ in der
„Marburger Neuen Zeitung“ und der „Oberhessischen
Presse“ zur Frist der Offenlage erfolgte am 29. Juli 2006. Im Zuge der
Offenlage ging eine abwägungsrelevante Anregung ein:
Landkreis Marburg, FB „Ländlicher Raum“: Mit Schreiben vom 8. September
2006 wird angeregt, die Grenze des Geltungsbereichs nach Westen bis zum Feldweg
auszuweiten, da, so wird argumentiert, eine sinnvolle landwirtschaftliche
Nutzung der Restflächen nicht mehr möglich sei und zudem der naturschutzrechtliche
Ausgleich im Plangebiet durchgeführt werden könnte.
Stellungnahme:
Die Planung und Abgrenzung des Baugebietes wurde von Anfang
an mit dem Eigentümer, der als Vollerwerbslandwirt auch Bewirtschafter seiner
Grundstücke ist, abgestimmt; die Dimensionierung des Baugebiets ist zudem Folge
vorangegangener Stadtverordnetenbeschlüsse zur „Baulandentwicklung in den
Außenstadtteilen“. Der Vollerwerber als „Hauptbetroffener“
der Planung sieht keine gravierenden Nachteile bei der Bewirtschaftung seiner
Restflächen (90 m x 60 m).
Flächen und Maßnahmen für den naturschutzrechtlichen
Ausgleich sind primär an funktionalen Notwendigkeiten zu orientieren und nur
mittelbar an Flächenverfügbarkeiten. Infolgedessen wurde die extern gelegene
Fläche - zusätzlich zu denen im Plangebiet - ausgewählt, um die in diesem Falle
notwendigen ungestörten Rückzugsräume für Rebhühner festzusetzen.
Eine Ausweitung des Plangebietes und Neuorganisation der
Ausgleichsflächen wird aus vorgenannter Erläuterung nicht empfohlen.
Gegenüber dem Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr.
20/3 wurde lediglich eine klarstellende Darstellung im Bereich der nördlich
gelegenen Grünfläche (Überlagerung mit Planzeichen zur „Umgrenzung von
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft“) vorgenommen.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
-
Anregung in Kopie
- FNP und
Begründung
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
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