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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0874/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Severin (Nr. 28 11/2006)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
24.11.2006
|
Sachverhalt
Die
Stadt und ihre Unternehmen zahlen grundsätzlich Tariflöhne an ihre
Beschäftigten, die in der weit überwiegenden Mehrzahl einen deutlich über dem
angesprochenen Stundenlohn von 7,50 € erhalten.
Mit
der Einführung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst, der für die
Beschäftigten der Stadtverwaltung, des DBM und der Bäder gilt, ist in 2005 eine
völlig neue Entgelttabelle eingeführt worden. Demnach beträgt das niedrigste
Entgelt in der Entgeltgruppe 1 1.286
€ monatlich. Bezogen auf die derzeit geltende Regelarbeitszeit entspricht
dies einem Entgelt pro Stunde i.H.v. 7,68 €. Diese Entgeltgruppe 1 wurde
von den Tarifvertragsparteien explizit eingeführt, um im Niedriglohnsektor
einen Tarif innerhalb des TVöD anbieten zu können und dadurch ein Abwandern in
andere Tarife zu verhindern. Bei der Stadtverwaltung Marburg käme ein solcher
Tarif bspw. in der Stadthalle für Aushilfskräfte im Garderobenbereich in
Betracht, die dort stundenweise eingesetzt werden.
Bei
der Stadtwerketochter MaBuS wird auf der Grundlage eines Hessischen
Landestarifs für Omnibusbetriebe ein Mindestlohn i.H.v. 9,36 € pro Stunde
für AST-Fahrer und von 9,66 € für Busfahrer gezahlt.
Lediglich
im Bereich der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH besteht eine gewisse
Besonderheit, da aufgrund der hinlänglich bekannten wirtschaftlichen
Schwierigkeiten ein Austritt aus dem Arbeitgeberverband erfolgte. Die von der
Stiftung St. Jakob übernommenen Alt-Beschäftigten erhalten nach wie vor ein
Gehalt auf der Grundlage des ehemaligen BAT. Neu eingestellte Beschäftigte
werden nach einem hauseigenen Tarif eingestuft, dessen geringste Grundvergütung
einem Stundenlohn i.H.v. 8,22 € entspricht. Bei der Marburger Service
GmbH, einer Tochtergesellschaft der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH, wird
eine Vergütung in Anlehnung an den Tarif des Hotel- und Gaststättenverbandes
gezahlt. Hier liegt der niedrigste Stundenlohn als Grundvergütung (ohne
Zuschläge) bei 7,36 €, der derzeit an 2 Beschäftigte gezahlt wird. Mit
dem Wirtschaftsplan 2007 ist allerdings eine Erhöhung um 5 % vorgesehen, so
dass dann ein Stundenlohn i.H.v. 7,73 € als Grundvergütung erreicht wird.
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