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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1018/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg;
Bebauungsplan Nr. 11/4, Klinikum Marburg, Partikeltherapie-Anlage- Offenlegungsbeschluss inklusive Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 11/2 (Klinikum II. Bauabschnitt) im Bereich der künftigen Zufahrt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Bernd Kintscher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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15.02.2007
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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23.02.2007
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden
Beschluss zu fassen:
Dem
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11/4, Klinikum Marburg,
Partikeltherapie-Anlage, inklusive der externen Geltungsbereiche in der
Gemarkung Bauerbach (Flur 9, Flurstück 3/1 teilweise) und den beiden
Forstflächen (Abteilung 3132) und Knutsbachtal (Abteilung 3182), wird zum
Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der
Beteiligung der Behörden (§ 4 (2) BauGB zugestimmt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11/4 beinhaltet ein Teilgebiet des Bebauungsplanes Nr. 11/2 (Klinikum II. Bauabschnitt); der Bebauungsplan-Entwurf wird um diesen Bereich erweitert.
Sachverhalt
Begründung:
Für die am 14. Juli 2006 beschlossene Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 11/4, Klinikum Marburg, Partikeltherapie-Anlage ist die
frühzeitige Bürgerbeteiligung (Unterrichtung und Erörterung) gemäß § 3 (1)
BauGB in Form eines öffentlichen Aushangs im Zeitraum 22.11. bis 22.12.2006 und
zusätzlich mittels öffentlicher Informationsveranstaltung im
Stadtverordnetensaal am 12.12.2006 durchgeführt worden. Im Rahmen der
Informationsveranstaltung wurden vorrangig Aspekte des Strahlenschutzes und der
therapeutischen Wirkungen von geladenen Spezialisten des Hess.
Umweltministeriums und des Klinikums vertieft präsentiert. Ergänzend wird
darauf hingewiesen, dass auch den Ortsvorstehern von Bauerbach und Ginseldorf
der Vorentwurf zur Stellungnahme zugesandt wurde.
Als wichtigstes Ergebnis dieser ersten Beteiligungsrunde im
Rahmen eines Bauleitplanverfahrens ist festzuhalten, dass weder von den Trägern
öffentlicher Belange, sonstigen Interessengruppen und Verbänden noch von
Bürgern grundsätzliche Bedenken gegenüber dem Vorhaben bzw. der Planung
geäußert wurden.
Erwartungsgemäß lassen sich bei diesem Projekt dagegen die
meisten (Detail-) Anregungen trotz umfangreicher und aufwendiger
Vorabstimmungen unter dem Themenkomplex arten- und naturschutzrechtlicher
Ausgleich und Eingriffserheblichkeit subsumieren. Dementsprechend resultieren
die meisten Änderungen bzw. Ergänzungen des Bebauungsplan-Entwurfs gegenüber
dem Vorentwurf aus den Anregungen der Forst- und Naturschutzbehörden.
Die Veränderungen/Anpassungen des Bebauungsplan-Entwurfs gegenüber der
Vorentwurfsfassung von November 2006 sind im Folgenden näher erläutert.
1.
Geltungsbereich
Infolge der Anregungen der Oberen Forstbehörde wurde der
Geltungsbereich geringfügig nach Westen erweitert – ohne dass es zu
zusätzlichen Rodungen kommt – und die Ausgleichsfläche südlich des geplanten
Gebäudes (Erhaltung und Förderung des Buchenbewuchses) aus dem Geltungsbereich
genommen; der genannte Bereich bleibt weiterhin „Wald“ im Sinn des
Forstgesetzes.
Um die Anbindung für Patienten und Personal von der
Baldingerstraße zu ermöglichen, muss die Erschließungsstraße von derselben nach
Norden abzweigen. Deshalb ist vom Einmündungsbereich bis zu dem im Zuge der
Bebauungsplanaufstellung abgegrenzten Bereich zusätzlich ein Teilgebiet des
Bebauungsplanes Nr. 11/2, Klinikum, II. Bauabschnitt, mit einzubeziehen.
Die Grundzüge des Bebauungsplanes Nr. 11/2 sind von dieser
Teiländerung jedoch nicht berührt. Der für die Zufahrt notwendige Holzeinschlag
ist bereits im Rodungsantrag berücksichtigt.
2. Aufforstungsfläche
Der im Vorentwurf gemachte
Vorschlag, eine Fläche in der Gemarkung Bortshausen als Aufforstungsfläche zu
nutzen, lässt sich aufgrund der darauf lastenden langfristigen Pachtverträge
nicht zeitnah umsetzen. Als Kompromissfläche hat sich nach weiteren
Vorabstimmungen mit dem Forstamt Kirchhain und der Unteren Naturschutzbehörde
in der Gemarkung Bauerbach, Flur 9, Teilfläche Flurstück Nr. 3/1, eine ca. 2 ha
große Brache herauskristallisiert. Diese Fläche wird im Entwurf zur Festsetzung
als Aufforstungsfläche vorgeschlagen. In der Begründung zum
Bebauungsplan-Entwurf ist im Kapitel 6.4.2 detailliert nachzulesen, wie mit den
auf dieser Fläche lastenden Naturschutzmaßnahmen umgegangen wird, so dass keine
Nachteile für den Naturhaushalt zu befürchten sind.
Die in verschiedenen Anregungen in
die Diskussion gebrachten alternativen Flächen in der Gemarkung Cappel
(Wittstrauch) und in der Gemarkung Elnhausen (Flur 21, Flurstück 18/15) sind
entweder längerfristig an Landwirte verpachtet oder für die Aufforstung im
Zusammenhang mit den Maßnahmen der Mitteldeutschen Hartstein-Industrie in
Elnhausen vorgesehen.
3. Altholzentwicklung
Zur Kompensation des Verlustes von
Buchen-Altbeständen und der damit verbundenen Eingriffe in Lebensräume streng
geschützter Tierarten (verschiedene Fledermaus- und Vogelarten) wurde eine
Fläche auf den nördlichen Lahnbergen (Forstabteilung 3132) ausgewählt, auf der
60 geeignete alte Buchen für die Altholzentwicklung bestimmt und über die
erreichte Hiebsreife hinaus in der Fläche belassen werden sollen. Von der
Unteren Naturschutzbehörde und dem Naturschutzbeirat wurde eine dauerhafte
Sicherung der ausgewählten Bäume und ein Ersatz nach deren Absterben gefordert.
Als Ergebnis einer Besprechung am 05.12.2006 wird im Bebauungsplan die
Sicherung von 60 Altbäumen auf dieser Fläche festgesetzt. Bis zum Absterben
dieser Bäume werden mindestens 100 – 150 Jahre vergehen. Das Totholz der
abgestorbenen Bäume ist auch danach in der Fläche zu belassen, so dass es dann
noch als Lebensraum für zahlreiche darauf spezialisierte Tier- und
Pflanzenarten zur Verfügung steht. Dadurch ist eine Aufwertung dieser Fläche
für eine sehr lange Zeitspanne gewährleistet, die weit über den in der
Kompensationsverordnung genannten Zeitraum der Funktionssicherungspflicht von
Ausgleichsmaßnahmen (30 Jahre) hinausgeht, so dass der angeregten
„Dauerhaftigkeit“ der Maßnahme ausreichend entsprochen sein dürfte.
4. Strahlenschutz
Im Zuge der öffentlichen
Informationsveranstaltung am 12.12.2006 wurden umfangreiche Informationen zum
Themenkomplex Strahlenschutz von den Fachleuten des Hess. Umweltministeriums
gegeben, so dass die Anregungen und Fragen des Fachdienstes Umweltmedizin beim
Landkreis Marburg-Biedenkopf gewürdigt wurden.
Es ist geplant, den
Bebauungsplan-Entwurf frühestmöglich nach Beschlussfassung offen zu legen. Von
Seiten des Bauherren wird weiterhin am Baubeginn August 2007 festgehalten.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
- Bebauungsplan (Entwurf)
- Begründung zum Bebauungsplan
(Entwurf)
FD 61 |
Fbl. 6 |
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- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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