Seiteninhalt
Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/1448/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Schiedsamtes Marburg II (Kernstadt östlich)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Wahlvorbereitungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
29.06.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
29.06.2007
|
Sachverhalt
Begründung:
Da die Stelle der
Schiedsperson im Bezirk Marburg II (Kernstadt östlich) zurzeit nicht besetzt
ist, ist
gem. § 4 Hess. Schiedsamtsgesetz (HSchAG) eine Neuwahl erforderlich.
Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der
Gemeindevertretung auf
fünf Jahre gewählt. Zur Wahl
bedarf es der Mehrheit
der gesetzlichen Zahl der
Gemeindevertreter.
Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen
Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt
geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,
1.
wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2.
eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt
wurde;
3.
wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als
Notarin bzw. Notar bestellt ist;
4.
wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig
ausübt;
5.
wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes)
oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes)
ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder als Polizeivollzugsbeamter tätig
ist.
2
Nicht in das Amt berufen
werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer
1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch
nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet
haben wird;
2. nicht in dem
Bezirk des Schiedsamtes wohnt;
3. durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Mit Schreiben vom 25.05.2007 wurden alle in
der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen gebeten, entsprechende Wahlvorschläge
einzureichen.
Zudem erfolgte gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG am
29.05. bzw. 30.05.2007 eine „Amtliche Bekanntmachung"
in der „Oberhessischen Presse" sowie in der „Marburger Neuen
Zeitung".
Es liegen folgende Wahlvorschläge vor:
Die CDU-Fraktion schlägt für die Wahl der Schiedsperson den
derzeitigen Stellvertreter:
Herrn Hans-Joachim Schäfer, wh. Lenaustraße 2 b, 35039 Marburg,
vor.
Die SPD-Fraktion schlägt für die Wahl der Schiedsperson
Herrn Hans-Joachim Wölk,
wh. Ernst-Moritz-Arndt-Straße 4, 35039 Marburg,
vor.
Weitere Vorschläge wurden nicht eingereicht.
Hinsichtlich der in der Presse veröffentlichten
„Amtlichen Bekanntmachung" bleibt festzustellen, dass kein Wahlvorschlag
vorgelegt wurde.
Die Bezirksvereinigung des
Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk
Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den
Vorschlägen angehört.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen