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Ratsinformation
Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD - VO/1879/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen B90/Die Grünen/SPD betr. Verzicht auf den Einsatz von Laubblasgeräten mit Verbrennungsmotoren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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22.11.2007
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.11.2007
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge nachfolgenden Beschluss fassen:
- Die
Stadt Marburg verzichtet im eigenen Wirkungsbereich (Stadtgrün, Umwelt und
Natur, Schulen, Kindergärten, etc.) auf den Einsatz von Laubblasgeräten
mit Verbrennungsmotoren.
- Sie
wirkt auf die städtischen
Beteiligungen (u.a. DBM, Stadtwerke, GeWoBau) ein, ihrem Beispiel zu
folgen.
- Die
Stadt informiert die Bürger über die schädlichen Auswirkungen von
Laubblasgeräten und wirbt dafür, sie weniger oder überhaupt nicht mehr zu
nutzen.
- Die Stadt Marburg
wendet sich an das Land Hessen mit der Bitte eine entsprechende Verordnung
zur Unterbindung der Verwendung von Laubblasgeräten mit
Verbrennungsmotoren zu erlassen.
Sachverhalt
Begründung:
Im Zuge der Diskussion um
Klimawandel und Verursacher anderer Umweltbelastungen ist es notwendig, neben
den Hauptverursachern Verkehr, Industrie und Heizung auch andere Emittenten zu
beachten. Dazu gehören im städtischen Bereich die sogenannten Laubsauger bzw.
Laubbläser mit Verbrennungsmotoren.
Die Laubblasgeräte sind
nicht erst seit der aktuellen Diskussion um den Klimawandel in der Kritik. Trotz der EU-Abgas-Norm und den neuen
Richtlinien 2004/26/EG sind die Abgase , insbesondere die Kohlenstoffwasseremissionen besonders bei den
Zweitaktmotoren etwa hundertmal
höher als diejenigen eines
benzingetriebenen Personenwagens
mit geregeltem Katalysator .
Zusätzlich emittieren die
Laubbläser mit Benzinmotoren
erhöhte Konzentrationen an Feinstaub, die besonders für deren Benutzer
gesundheitsschädigende Auswirkungen haben. Laubblasgeräte wirbeln nicht nur
Staub auf, sondern sie blasen auch
Bakterien, Schimmelpilze, Parasiten und Viren in die Atemluft, die vor allem
für Kinder und ältere Menschen zu gesundheitlichen Schädigungen führen können.
Vor allem aber wegen ihrer
Lärmbelastung sind Laubblasgeräte schon seit Längerem ein Ärgernis für viele
Bürgerinnen und Bürger. Der Lärm
ist bei den meisten Geräten weit höher als bei Rasenmähern.
Fachleute weisen auf die
Abgas- sowie die hohe Lärmbelastung hin (aufgrund der Bauart ist ein
Lärmdämmung technisch schwer zu realisieren) und bezweifeln auch den
praktischen Nutzen. Vor allem bei feuchtem Laub wird viel Energie erforderlich,
um das Laub zu bewegen. Häufig sind Rechen, Schippe und Schubkarre nicht nur
die besser geeigneten Werkzeuge zur Laubentfernung, sie haben auch
bezüglich des Zeitaufwands die
Nase vorn.
Einzig für den DBM sollte
es nur für die Friedhofsarbeiten im Herbst Ausnahmen geben.
Schon in der Vergangenheit haben Bündnis90/Die
Grünen und ihr Koalitionspartner auf das Problem der Emissionen durch die
vermehrte Nutzung von Laubblasgeräten hingewiesen.
Allein die Appelle auf die Nutzung von
Laubblasgeräten zu verzichten, war wenig erfolgreich, so dass es notwendig ist
neben dem freiwilligen Verzicht , nunmehr
den zuständigen Landesgesetzgeber aufzufordern härtere Maßnahmen zum
Schutz der Menschen und der Umwelt gegen die von Laubblasgeräten verursachten Emissionen zu ergreifen.
gez. Dietmar Göttling gez.
Ralf Musket
gez. Dr. Christa Perabo
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