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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/1908/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2007
Unterrichtung des Haupt- und Finanzausschusses gem. § 28 GemHVO - 1974
Entwicklung der Budgets 28.200 und 28.300 des FD Zentrale Jugendhilfedienste
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Hedderich, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Magistrat
|
Kenntnisnahme
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|
●
Erledigt
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|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
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11.12.2007
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●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Kenntnisnahme
|
|
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14.12.2007
|
Beschlussvorschlag
A. Der
Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten,
gem. § 28 GemHVO - 1974 von folgenden Informationen
zur Entwicklung der Budgets im Fachdienst Zentrale Jugendhilfedienste Kenntnis
zunehmen:
1. Derzeit
werden Mehrausgaben im Budget „Jugend - Verwaltung“ für die Hauptgruppen 5/6
(Sachkosten) in Höhe von 150.000 € (Budget 28 200) erwartet.
2. Derzeit
werden Mehrausgaben im Budget „Jugend - Verwaltung“ für die Hauptgruppe 7
(Zuschüsse) in Höhe von 550.000 € (Budget 28 300) erwartet.
3. Die genannten Mehrausgaben sind nur
der aktuelle Stand. Sie können sich im weiteren Verlauf noch nach oben oder
unten verändern.
4. Eine
Deckung der Mehrausgaben erfolgt im Rahmen von Einsparungen im Dezernatsbudget
II.
B. Der Haupt- und Finanzausschuss wird deshalb
gebeten zu beschließen:
1. Zur Deckung der Mehrausgaben von
700.000 € in den Budgets „Zentrale Jugendhilfedienste" (Budgets 28 200 und
28 300) wird entsprechend den Regeln für die Budgetierung zunächst und formal
der fachbereichs- und einzelplanübergreifenden Inanspruchnahme der
Deckungsfähigkeit in derzeit noch nicht konkret zu beziffernder Höhe innerhalb
des Dezernates II grundsätzlich zugestimmt.
2. Die Deckung der am Ende des Jahres
tatsächlichen Mehrausgaben erfolgt im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2007.
Dann ist auch zu entscheiden, ob die betreffenden Budgets im Jahr 2008
entsprechend vorbelastet werden sollen.
3. Der Stadtverordnetenversammlung ist
hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Nach
§ 28 GemHVO - 1974 ist die Stadtverordnetenversammlung unverzüglich zu
unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass der Haushaltsausgleich gefährdet ist.
Tatsächlich
ist der Ausgleich 2007 nicht gefährdet, weil verschiedene Faktoren, die bereits
mehrfach und auch öffentlich kommuniziert worden sind, insgesamt ein
erfreuliches Bild ergeben.
Der
Magistrat hält es dennoch für seine Pflicht, den HFA über die im Tenor
beschriebene Situation zu informieren.
Zur
Entwicklung in den Budgets 28.200 (Sachkosten) und 28.300 (Zuschüsse) des FD
Zentrale Jugendhilfedienste führt der Fachdienst u. a. aus:
Die beiden Budgets „Jugend – Verwaltung“ (Fachdienst Zentrale Jugendhilfedienste) umfassen 55 Haushaltsstellen aus 22 Unterabschnitten mit einem Gesamtvolumen von 6.938.713,00 €.
Beide Budgets sind geprägt durch die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen und artverwandte Hilfen, für damit in engem Zusammenhang stehende Leistungen wie Kostenerstattungen an andere Jugendämter sowie – in geringerem Maße – durch Unterhaltsvorschussleistungen. Auf Gewährung all dieser Leistungen bestehen bundesgesetzlich geregelte individuelle Rechtsansprüche. Der dem Jugendamt zugewiesene Auftrag gebietet es, Hilfe zu leisten, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Nach überschlägiger Schätzung wird
derzeit mit einem Mehrausgabebedarf im Budget 28200 von etwa 150.000 € und im
Budget 28300 von rund 550.000 € gerechnet. Die Erfahrungen aus den vergangenen
Jahren zeigen allerdings, dass sich dieser Bedarf noch vermindern, aber auch
erhöhen kann.
Der Mehrausgabebedarf ist
insbesondere der Tatsache geschuldet, dass sich Hilfe- und
Unterstützungsbedarfe und der soziale Problemdruck doch nicht in der Weise
deutlich reduziert haben, wie dies das Land Hessen mit seiner sozial- und
finanzpolitischen Vorgabe im Rahmen der „Operation sichere Zukunft“ angenommen
hatte und wie dies somit die Stadt Marburg auch für ihre Haushaltsplanung 2007
hatte annehmen dürfen. Zwar konnte eine Anzahl von Erziehungshilfen im
laufenden Jahr beendet werden, allerdings kamen neue Hilfe- und
Unterstützungsbedarfe dazu, die so nicht vorhersehbar waren. Weder berechen-
noch vorhersehbar sind auch die 2005 erstmalig gesondert veranschlagten
Erstattungsleistungen an andere Jugendämter, die das Budget 28200 (Hauptgruppen
5 und 6) auch in diesem Jahr erheblich stärker belasten, als dies erwartet
worden war.
Aufgrund der gesetzlich fixierten
Leistungsverpflichtung sind diese Mehrausgaben unabweisbar. Da sich die
Entwicklung individueller Hilfebedarfe von Kindern, Jugendlichen und ihren
Familien nicht vorhersehen lässt, ebenso wenig die Fälligkeit und Höhe von
oftmals jahrelang strittigen Kostenerstattungsleistungen an andere Jugendämter,
sind die Mehrausgaben insofern auch unvorhergesehen.
Nach den Budgetierungsregeln sind Mehrausgaben eines
Fachdienstbudgets zunächst im Fachbereichsbudget, dann – mit Zustimmung des
Haupt- und Finanzausschusses – im Dezernat zu decken. Erst wenn das nicht
möglich ist, kommt eine überplanmäßige Ausgabe in Betracht. Liegen die
Voraussetzungen allerdings nicht vor, wird das Budget des Folgejahres mit der
Überschreitung belastet.
Es wird angestrebt, die Mehrausgaben innerhalb des
Dezernatsbudgets II incl. der bisher beschlossenen überplanmäßigen Ausgaben
aufzufangen.
Eine überplanmäßige Ausgabe kommt nicht in Betracht, weil
die vorliegenden Zahlen noch zu wenig über den endgültigen Stand aussagen.
Die Deckung der am Ende des Jahres feststehenden
Mehrausgaben, wird im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten durchgeführt.
Gem. § 7 der Haushaltssatzung 2007 und der
Budgetierungsregeln Ziffer 1.2 obliegt die Entscheidung dem Haupt- und
Finanzausschuss.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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