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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1916/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2006 der Stiftung St. Jakob
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.12.2007
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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14.12.2007
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:
Der
Jahresabschluss der Stiftung St. Jakob für das Geschäftsjahr 2006 wird mit
einer Bilanzsumme i.H.v. 8.233.225,36 EUR festgestellt. Der erzielte
Jahresüberschuss i.H.v. 128.742,47 EUR wird mit den bestehenden
Verlustvorträgen verrechnet. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
2006 der Stiftung St. Jakob durch das Prüfungsamt der Stadt Marburg wird zur
Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Begründung:
Aufgrund der Beschlussfassungen des
Vorstands der Stiftung St. Jakob und der Stadtverordnetenversammlung wurde das
operative Geschäft der Altenhilfe und –pflege zum 1.1.2005 von der Stiftung auf
die neu gegründeten Gesellschaften Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH und
Marburger Service GmbH übertragen. Seitdem fungiert die Stiftung St. Jakob im
wesentlichen „nur noch“ als Eigentümerin der an die beiden Gesellschaften
vermieteten Einrichtungen.
Mit der Umstrukturierung verbunden
war auch eine Änderung der Stiftungsverfassung, die jetzt vorsieht, dass die
Prüfung des Jahresabschlusses dem Prüfungsamt der Stadt Marburg obliegt,
während bis zum Geschäftsjahr 2004 private Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
mit der Prüfung beauftragt worden waren. Das Prüfungsamt hat nunmehr mit der
Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2006 den zweiten
Jahresabschluss geprüft und mit Datum vom 29.10.2007 seinen Prüfungsbericht
erstellt. Es stellt darin zur Rechnungslegung fest, dass der Jahresabschluss,
die Buchführung sowie die sonstigen geprüften Unterlagen ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Stiftung vermitteln. Die Prüfung habe zu keinen Einwendungen in Bezug auf die
formelle und materielle Richtigkeit geführt.
Hinsichtlich der Feststellung zur
Erhaltung des Stiftungsvermögens nach § 12 Hess. Stiftungsgesetz verweist das
Prüfungsamt auf die bereits im Prüfungsbericht für das Geschäftsjahr 2005
gemachten Aussagen. Hier geht es dem Grunde nach darum, ob stiftungsrechtlich
das in der Stiftungsverfassung ausgewiesene Stiftungsvermögen oder das in der
Bilanz ausgewiesene Stiftungskapital zu erhalten sind. Eine diesbezügliche
Klärung mit der Stiftungsaufsicht konnte trotz aller Bemühungen des
Stiftungsvorstands noch nicht erreicht werden. Eine Erörterung mit dem
Regierungspräsidium Gießen als Stiftungsaufsicht ist allerdings terminiert.
Von der Klärung dieser Frage
unberührt ist die Feststellung des Jahresabschlusses 2006, die nach § 7 Abs. 1
Ziff. 2 der Verfassung der Stiftung St. Jakob der abschließenden
Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung bedarf. Nachdem der
Stiftungsvorstand den Jahresabschluss am 15. November 2007 in der vorliegenden
Form festgestellt hat und die Prüfung des Jahresabschlusses durch das
Prüfungsamt der Stadt Marburg zu keinen Einwendungen in Bezug auf die formelle
und materielle Richtigkeit geführt hat, wird die Stadtverordnetenversammlung
gebeten, den Jahresabschluss 2006 der Stiftung St. Jakob endgültig zu
beschließen.
Dr. Kerstin Weinbach
Stadträtin
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