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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/1922/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzpapier zum Verhältnis der Städte und Gemeinden zu den Kreisen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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11.12.2007
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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14.12.2007
|
Sachverhalt
Begründung:
In den
verschiedenen Gremien des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes wird seit einiger Zeit eine Diskussion zum Verhältnis der Städte
und Gemeinden zu den Kreisen geführt. In einer gemeinsamen Konferenz der
Geschäftsführer der Landesverbände bzw. Mitgliedsverbände wurde dazu kürzlich
das beigefügte Grundsatzpapier erarbeitet.
Wenngleich
die Strukturen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sind, besteht
nach Auffassung der beiden Kommunalen Spitzenverbände der verbreitete Eindruck,
dass das Verhältnis zwischen den Städten und Gemeinden zu den Kreisen
angespannt und belastet ist. Kritisch betrachtet wird vor allem, dass trotz der
verfassungsrechtlich normierten Selbstverwaltungsgarantie, die vorrangig einen
universellen Zuständigkeitsanspruch der Städte und Gemeinden beinhaltet, die
Kreise zur Sicherung ihrer Daseinsberechtigung vermehrt staatliche Aufgaben
seitens der Länder übertragen bekommen. Darüber hinaus würden seitens der
Landesgesetzgeber kommunale Aufgaben, die originär den Städten und Gemeinden im
Rahmen ihrer Selbstverwaltungsgarantie zugewiesen werden müssten, den Kreisen
zur Erfüllung übertragen. Dabei werde übersehen, dass auch kreisangehörige
Städte und Gemeinden durch Instrumente der kommunalen Gemeinschaftsarbeit wie
etwa die Errichtung von Zweckverbänden oder der Bildung von
Verwaltungsgemeinschaften in der Lage seien, gesetzlich übertragene Aufgaben
weitestgehend eigenverantwortlich zu erfüllen.
Das
Grundsatzpapier zum Verhältnis der Städte und Gemeinden zu den Kreisen spiegelt
in weiten Teilen auch das Verhältnis zwischen der Universitätsstadt Marburg und
dem Landkreis Marburg-Biedenkopf wider. Im Hinblick auf die zu erwartende
grundlegende Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs in Hessen wird sich
zeigen, ob sich dieser Prozess der stetigen Stärkung der Landkreise durch
weitere Übertragung sowohl staatlicher als auch kommunaler Aufgaben und damit
einhergehend eine Verbesserung deren Finanzausstattung zu Lasten der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden fortsetzt. Hier sind neben den
Spitzenverbänden der Städte und Gemeinden auch die Vertreterinnen und Vertreter
der Städte und Gemeinden selbst gefordert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten dieser
Entwicklung entgegen zu wirken. Die bereits erfolgte Änderung der Regelungen
für die Kreisumlage der Sonderstatusstädte durch Absenkung des
Ermäßigungssatzes ist insoweit schon Vorbote dieser Entwicklung.
Egon
Vaupel
Oberbürgermeister
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