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Ratsinformation
Bericht - VO/0021/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligungsbericht 2007 der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.02.2008
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Erörterung
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15.02.2008
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Sachverhalt
Begründung:
Mit der Novellierung des
Gemeindewirtschaftsrechts im Jahre 2005 wurde auch die Verpflichtung zur
Erstellung eines Beteiligungsberichtes gesetzlich verankert. Nach dem neu in
die Hessische Gemeindeordnung (HGO) eingefügten § 123a hat „die Gemeinde zur Information
der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre
Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen.
In dem Bericht sind alle Unternehmen aufzuführen, bei denen die Gemeinde
mindestens über den fünften Teil der Anteile verfügt.“
Neben der grundsätzlichen
Verpflichtung zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes werden in § 123a HGO
auch die folgenden inhaltlichen Anforderungen formuliert, zu denen der Bericht
Angaben enthalten soll:
·
Gegenstand
des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und
die Beteiligungen des Unternehmens;
·
Stand
der Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch das Unternehmen;
·
Grundzüge
des Geschäftsverlaufs, die Ertragslage des Unternehmens, die Kapitalzuführungen
und –entnahmen durch die Gemeinde und die Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft, die Kreditaufnahmen, die von der Gemeinde gewährten
Sicherheiten;
·
Das
Vorliegen der Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 HGO für das Unternehmen (also
Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung im Hinblick auf einen
rechtfertigenden öffentlichen Zweck, Angemessenheit der Betätigung im
Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und zum voraussichtlichen Bedarf sowie der
Voraussetzung, dass der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen
privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann);
·
Angaben
über die Höhe der im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten Bezüge der Mitglieder
des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung des Unternehmens.
Der hiermit vorgelegte Beteiligungsbericht 2007 ist der
nunmehr siebte Beteiligungsbericht der Universitätsstadt Marburg. Er beinhaltet
neben der Berichterstattung über die privatrechtlichen Beteiligungen der Stadt
Marburg auch Informationen über die in einem erweiterten
Beteiligungsverständnis vorhandenen „Beteiligungen“ an öffentlich-rechtlichen
Körperschaften, also den verschiedenen Zweckverbänden, der Sparkasse
Marburg-Biedenkopf, der Stiftung St. Jakob oder dem Dienstleistungsbetrieb der
Stadt Marburg. Erst dadurch wird ein umfassenderer Überblick über den „Konzern
Stadt Marburg“ möglich.
Wie in den Jahren zuvor enthält der Beteiligungsbericht
aufgrund des engen Sachzusammenhangs auch die nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 der
Gemeindehaushaltsverordnung zu veröffentlichenden Wirtschaftspläne und
Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden
sowie für die Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit,
an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist.
Nach § 123a Abs. 3 HGO ist der Beteiligungsbericht „in der
Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu erörtern. Die Gemeinde hat die
Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichtes in geeigneter Form zu
unterrichten. Die Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht
einzusehen.“ Nach der Befassung der Stadtverordnetenversammlung mit dem
Beteiligungsbericht 2007 ist daher - wie bereits mit den vorangegangenen
Beteiligungsberichten praktiziert - dessen Veröffentlichung im
Internet-Auftritt der Stadt Marburg vorgesehen.
Egon Vaupel
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