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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0304/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Bebauungsplan Nr. 7/3 Erlenringspange
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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21.05.2008
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12.06.2008
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.05.2008
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20.06.2008
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird
aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Bebauung des Grundstücks
zwischen der ehemaligen Feuerwache und der Autobahnunterführung keine Befreiung
nach Paragraph 31 des Baugesetzbuches (BauGB) von den Bestimmungen des
Bebauungsplans Nr. 7/3 erfolgt und insbesondere auch keine Überbauung der dort
vorgesehenen Grünfläche ohne vorherige formelle Änderung des Bebauungsplans
unter Einhaltung aller Bestimmungen stattfindet.
Sachverhalt
Begründung:
In der Sitzung des Beirats
für Stadtgestaltung am 15. Januar 2008 und des Denkmalbeirats am 4. März 2008
wurden die Pläne eines Investors zur Errichtung einer Studierendenwohnanlage „Erlenring
13“ vorgestellt. Dabei erhoben sich grundsätzliche Bedenken dagegen, dass an
dieser Stelle neben dem Marktdreieck und dem Erlenring-Center ein drittes
mächtiges Bauwerk entstehen soll, welches das Stadtbild hier endgültig stören
würde. Dies gilt insbesondere für die projektierte Geschosshöhe (5 Stockwerke).
Kann sie nicht realisiert werden, ist zu fürchten, dass der vom Investor
angestrebte Umfang durch Ausdehnung in der Fläche (Bebauung eines Grün-Stücks
erreicht werden soll. Demgegenüber ist am bisherigen Bebauungsplan
festzuhalten.
Am 25. April 2000 hatte die
Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 7/3 „Erlenringspange“ gemäß §
2 BauGB geändert. Planungsziel war es, „die öffentliche Grünfläche mit
Zweckbestimmung ‚Mittelwald’ in eine private Grünfläche umzuwandeln“.
Planungsintention war – laut Begründung des damaligen Antrags des Magistrats –
die Erhaltung von „verwilderten Gartenbrachen und Sukzessionsflächen mit
Nutzungsregelungen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der
Landschaft“.
Im Bebauungsplan ist
ausdrücklich festgehalten: „Entlang der Straßenfront zur B 3 sind Wohnungen
gemäß § 1 (5) + (9) BauNVO ausgeschlossen.“
Im Sonntag-Morgenmagazin vom
11. Mai 2008, F – Seite 15, bietet eine BHW Immobilien GmbH „Studentenappartments
in TOP Lage. Die sichere Investition in die Zukunft“ an. Es ist nicht
auszuschließen, dass es sich um Gebäude im Bereich des Bebauungsplans Nr. 7/3
handelt, in dem eine Wohnbebauung an der B 3 nicht zugelassen ist.
Nunmehr ist stattdessen an
dieser Stelle die Errichtung eines Appartement-Komplexes für studentisches
Wohnen geplant. Dies widerspricht dem bisherigen Nutzungskonzept, wie es im
gültigen Bebauungsplan Nr. 7/3 niedergelegt ist.
Zweifellos kann überlegt
werden, ob das neue Nutzungskonzept dem alten vorzuziehen ist. Dann aber müsste
der Bebauungsplan im regulären Verfahren geändert werden. Eine einfache
Befreiung nach § 31 BauGB wäre dagegen eine Nacht-und-Nebel-Aktion, an deren
Ende eine dritte Bausünde in diesem Bereich (neben Marktdreieck und
Erlenring-Center) stehen könnte.
Peter Metz
Georg Fülberth
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