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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0372/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. Fülberth (Nr. 10 5/2008)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
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30.05.2008
|
Beschlussvorschlag
Im
Sonntag-Morgenmagazin vom 11. Mai 2008, F-Seite 15, bietet eine BHW-Immobilien
GmbH „Studentenappartements in TOP-Lage. Die sichere Investition in die Zukunft
an“. Handelt es sich um Gebäude im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7/3, in dem
ausdrücklich festgelegt ist: „Entlang der Straßenfront zur B 3 sind Wohnungen
gemäß § 1 (5) + (9) BauNVO ausgeschlossen“?
Sachverhalt
Das
angeführte Inserat im Sonntag-Morgenmagazin vom 11. Mai 2008 ist uns nicht
bekannt.
Der
zitierte Titel könnte auf die von einem privaten Unternehmen geplanten
Studentenappartements zwischen der Hauptfeuerwache und der Unterführung der B 3
hinweisen.
Die
Festsetzung des in diesem Bereich geltenden Bebauungsplanes Nr. 7/3, 1. und 2.
Änderung, „entlang der Straßenfront zur B 3 sind Wohnungen gemäß § 1 (5) + (9)
BauNVO ausgeschlossen“ ist mit dem geplanten Gebäude im fraglichen Abschnitt
erfüllt.
Die
vorgesehenen Studentenwohnungen sind nach den bisher bekannten Planungen nach
Nordwesten in Richtung Lahn orientiert. Entlang der B 3 übernehmen die
angeordneten Nebenräume außerhalb der Wohnungen und der zentrale
Erschließungsflur die Funktion einer Schutz- und Pufferzone für das Wohnen.
Ein
entsprechender Nachweis über die Einhaltung einer Mindestschalldämmung ist im
Rahmen des Bauantragverfahrens vorzulegen.
Das
angesprochene Unternehmen will in der nächsten Sitzung des Bau- und
Planungsausschusses seine Konzeption vorstellen. Bauvoranfrage oder Bauantrag
sind bisher nicht gestellt.
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