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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0722/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
hier: XII. Nachtrag zur Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Herr Seim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.11.2008
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16.12.2008
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24.02.2009
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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19.12.2008
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27.02.2009
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Sachverhalt
Begründung:
Mit dem XII. Nachtrag zur
Hauptsatzung werden der § 3 Abs. 3, der die Abgrenzung des Ortsbezirks
Richtsberg regelt, sowie der § 7, der das Ehrenbürgerrecht, die
Ehrenbezeichnungen und die Verleihung der Medaille der Universitätsstadt
Marburg regelt, geändert.
Zu § 3 Abs. 3:
Die Amöneburger Straße, bisher zum
Stadtteil Hansenhaus gehörend, sollte auf Wunsch der Anwohnerinnen und Anwohner
zum Stadtteil Richtsberg genommen werden.
Die Sonnenblickallee ist mit den
Hausnummern 1 – 20 ausschließlich im Bereich der Hansenhäuser bebaut. Dieser
Bereich gehörte bis zur Einrichtung des Ortsbeirats Richtsberg zu dem
Wahlbezirk Hansenhaus V und wählte im Gemeinschaftshaus der Hansenhausgemeinde.
Da die Straße gem.
Straßenverzeichnis jedoch statistisch zum Stadtteil Richtsberg gehört, wurde
sie mit der Einrichtung des Ortsbeirats Richtsberg auch diesem Ortsbezirk
zugeteilt.
Dieser im unmittelbaren Umfeld der
Hansenhäuser bebaute Abschnitt der Sonnenblickallee hat jedoch keinerlei
Verbindungen zum Stadtteil Richtsberg sondern ist, wie schon der Name des
Stadtteils Hansenhaus zeigt, seit vielen Jahrzehnten Bestandteil dieses
Stadtteils.
Auf Anregung der Anwohner dieses
Teils der Sonnenblickallee sollen die Häuser 1 - 20 wieder dem Stadtteil
Hansenhaus zugeteilt werden. Sie sind somit aus der Auflistung der zum Stadtteil
Richtsberg gehörenden Straßen zu streichen.
Der Ortsbeirat des Stadtteils
Richtsberg hat der Teilung der Sonnenblickallee in seiner Sitzung am 11.11.2008
zugestimmt.
Zu § 7 Ziffer 3:
Mit der Aufnahme der
Ehrenbezeichnungen „Ehrenmitglied
des Ortsbeirats“ und „Ehrenortsvorsteherin / Ehrenortsvorsteher“ wird den neuen Bestimmungen des § 28
(2) der Hessischen Gemeindeordnung
gefolgt.
Die Bezeichnung Stadtälteste /
Stadtältester soll weiterhin Stadtverordneten sowie haupt- und ehrenamtlichen
Magistratsmitgliedern vorbehalten bleiben.
Zu § 7 Ziffer 4:
Die Ehrenbezeichnung „Ehrenmitglied des Ausländerbeirats“ wurde
ebenfalls aufgrund der Neuregelung des § 28 (2) der Hessischen Gemeindeordnung
aufgenommen.
Die gewählte Formulierung „ sowie
zum Ausländerbeirat wählbare Bürgerinnen und Bürger“ ist notwendig, da auch
eingebürgerte deutsche Staatsangehörige zum Ausländerbeirat wählbar sind.
Zu § 7 Ziffer 5:
Die Ehrung durch die Verleihung der
Medaille der Universitätsstadt Marburg wurde neu aufgenommen. Der Text ist im
Satz 1 identisch mit dem § 2 der Satzung über die Ehrung verdienter
Persönlichkeiten sowie mit dem § 3 Abs. 1 der Ehrungsrichtlinien. Im Satz zwei
erfolgt der Hinweis auf die als Grundlage für diese Ehrung durch die
Stadtverordnetenversammlung beschlossene Satzung über die Ehrung verdienter
Persönlichkeiten durch die Universitätsstadt Marburg.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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