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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0913/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gerlinde Schwebel (Nr. 8 12/2008)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
19.12.2008
|
Sachverhalt
Das
Rathaus sowie dessen repräsentative Räume steht grundsätzlich allen Bürgerinnen
und Bürgern, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und natürlich auch Marburger
Einzelhändlern für ihre Veranstaltungen zur Verfügung, sofern Art und Inhalt
der Veranstaltung mit den räumlichen Gegebenheiten und dem besonderen
Stellenwert des Hauses zu vereinbaren ist.
Grundlage
einer Überlassung ist die vom Magistrat beschlossene „Benutzungs- und
Gebührenordnung für Räumlichkeiten im Historischen Rathaus sowie im Gebäude
Barfüßerstr. 50“. Hierin sind die öffentlich nutzbaren Räumlichkeiten
aufgelistet und eine grundsätzlich zu erhebende Benutzungsgebühr geregelt. Über
die Überlassung entscheidet der Oberbürgermeister, der im Einzelfall auch eine
Ermäßigung oder einen Erlass der Benutzungsgebühren gewähren kann.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
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