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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0068/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Schutz der historischen Altstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
- Beteiligt:
- Dezernat I - Oberbürgermeister; Dezernat II - Bürgermeisterin; 60 - Bauverwaltung und Vermessung; 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz; 10 - Personal und Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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19.02.2009
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19.03.2009
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07.05.2009
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.02.2009
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27.03.2009
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15.05.2009
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird
gebeten folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
stärker auf den Schutz und Erhalt der historischen Altstadt hinzuwirken und
darüber hinaus auch die Baumaßnahmen in den angrenzenden Bereichen der
Innenstadt sehr genau und kritisch auf ihre Verträglichkeit mit dem historisch
gewachsenen Stadtbild hin zu prüfen.
Dabei sollte neben der eigentlich
selbstverständlichen Einhaltung aller Bestimmungen des Baurechts, des
Brandschutzes und der Stellplatzordnung insbesondere auf die strikte Einhaltung
der vorhandenen Denkmalschutz- und Gestaltungssatzung geachtet werden.
Bei widerrechtlichen Abweichungen
sollte neben der Verhängung von Bußgeldern (die so hoch angesetzt werden
sollten, dass sie vom Investor nicht als Peanuts missachtet werden können)
grundsätzlich auch der Rückbau gefordert werden
Ausnahmeregelungen und Duldung von
Abweichungen sollten die absolute Ausnahme bleiben und jeweils der höchsten
zuständigen Stelle (Oberbürgermeister) zur endgültigen Entscheidung vorgelegt
werden. Auf keinen Fall sollte den kurzfristigen Interessen eines Investors
Vorrang eingeräumt werden vor dem langfristig wirksamen Schutz des historischen
Stadtbildes.
Denkmalbeirat und Gestaltungsbeirat
sollen so in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, dass es nicht allein
im Ermessen der Verwaltung liegt, welche Projekte von diesen beiden Gremien
beraten werden.
Beide Gremien sollen im Rahmen einer
Satzungsänderung die Möglichkeit erhalten, die Öffentlichkeit über ihre
Beratungsergebnisse zu informieren.
Sachverhalt
Begründung
Immer
wieder ist in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, dass es an der für
die historische Altstadt notwendigen Sensibilität mangelt, die während der
langen Zeit der Altstadtsanierung selbstverständlich war.
Konkrete
Beispiele für Bauvorhaben im Bereich der Altstadt, die nicht oder nicht so
hätten genehmigt werden dürfen bzw. augenblicklich vorbereitet werden, waren
bzw. sind der einstmals geplante Neubau am Rübenstein, die Sanierung des Hauses
Wettergasse 43 oder die noch in der Diskussion befindliche Lückenbebauung neben
der ehemaligen Volksbank am Grün.
Eie
besondere Notwendigkeit ergibt sich durch den Beginn der Campus-Planung, die
auf Grund der zu erwartenden Dimensionen der einzelnen Bauprojekte und ihrer
langfristigen Bedeutung für das Stadtbild von allen Beteiligten nicht nur große
Sachkompetenz, sondern auch ein außerordentliches Maß an Sensibilität für die
Besonderheiten der Stadt Marburg fordert.
Halise
Adsan
Georg
Fülberth
Astrid
Kolter
Birgit
Schäfer
Michael
Weber
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