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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0655/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 2/1, 1. Änderung
Gebiet Furtstraße in Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Michaela Bauer
- Verfasser*in:
- Klöck, Markus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Kenntnisnahme
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20.10.2009
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Kenntnisnahme
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22.10.2009
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.10.2009
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden
Beschluss zu fassen:
Gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13
BauGB wird nach § 3 (2) die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 2/1,
1. Änderung, für den Bereich „Gebiet Furtstraße“ in Marburg, beschlossen.
Sachverhalt
Begründung:
Bedingt durch die Verlagerung von Teilen der Holding der
Deutschen Vermögensberatung AG von Frankfurt am Main nach Marburg und die
Errichtung eines Kommunikations- und Informationszentrums ist eine Änderung des
Bebauungsplans 2/1 aufgrund der Anpassung hinsichtlich seiner städtebaulichen
Struktur und Dichtewerte unter Berücksichtigung der Anforderungen an den
Gewässer- und Landschaftsschutz erforderlich.
Zur Entwicklung einer die verschiedenen Aspekte
berücksichtigenden Bauleitplanung ist daher von der Stadtverordnetenversammlung
am 15.05.2009 ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans 2/1
erfolgt.
Geltungsbereich, Lage, städtebauliche Struktur und
Erschließung
Der Geltungsbereich des zu ändernden Bebauungsplans umfasst
den Stadtbereich, der von der Bahnhofstraße, Rosenstraße und dem Ufersaum der
Lahn umschlossen wird (siehe Übersichtsplan).
Laut Flächennutzungsplan ist der Bereich als Mischgebiet
(M), im gültigen Bebauungsplan 2/1 zwischen der Bahnhof- und Furtstraße als
Kerngebiet (MK) und zwischen Rosen- und Furtstraße als Mischgebiet (MI)
ausgewiesen. Daher liegt bereits heute in der bauleitplanerischen Ausrichtung,
aber auch im Bestand vor Ort, der Schwerpunkt auf Nutzungen wie
Dienstleistungen, Gewerbe und Einzelhandel. Die Wohnnutzung ist nur
untergeordnet vorhanden.
Die Fläche liegt innerhalb des festgelegten Sanierungsgebiets
„Nordstadt/Bahnhofsquartier“. Bei der inhaltlichen Weiterentwicklung wird auf
die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen der Vorbereitung des
Sanierungsgebiets zurückgegriffen. In die planerische Entwicklung einfließen
sollen zudem die Ergebnisse des Rahmenplans Nordstadt und der Lahnstudie.
Derzeit ist dieser Abschnitt der Nordstadt als Gemengelage
mit einem hohen Anteil an Zweckbauten der Nachkriegszeit mit wenigen
Kulturdenkmalen nach HDSchG § 2 geprägt. Zudem sind in den Zwischenzonen von
Bahnhof- und Furtstraße ein- bis zweigeschossige Erweiterungsbauten mit
ergänzenden Raumpotentialen für die Gebäude der Bahnhofstraße vorzufinden,
allerdings mit z. T. mangelhafter Architektursprache, Mängeln bei der inneren
Erschließung und in der Bausubstanz.
Nachteilig wirkt hier auch der hohe Versiegelungsgrad mit
fast gänzlich fehlenden Grün- und Freiflächen.
Für die fußläufige Verbindung zwischen Bahnhofstraße und dem
Bereich Afföller ist eine Optimierung anzustreben: Die vorhandene „Rosenbrücke“
ist noch zu wenig mit dem übrigen Fuß- und Radwegesystem vernetzt. Daher
erscheint eine lahnseitige Erschließung bis zu dieser Lahnüberquerung
sinnvoll.
In der Denkmaltopografie Marburg II sind die Gebäude
Bahnhofstraße 22 und Rosenstraße 9 gemäß § 2 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz
als Einzelkulturdenkmale und der Blockbereich zwischen Bahnhof- und Furtstraße
als Gesamtanlage (HDSchG § 2 (2) 1) ausgewiesen. In Teilen sind sie noch durch
eine gründerzeitliche Formensprache mit neuzeitlichen Überformungen geprägt.
Für das vordere Wohnhaus und das rückwärtige Nebengebäude Rosenstraße 9 wurden
seitens der DVAG bereits Abbruchanträge gestellt und in Einvernehmen mit dem
Landesamt für Denkmalpflege Hessen und Zustimmung des Denkmalbeirats genehmigt.
Planung
Die unattraktive Erschließung des Bereichs „Rosenpark“, die
reizvolle Lage der Grundstücke an der Lahn und der Wunsch des Bauherrn weitere
Gebäude in diesem Gebiet mit der Schwerpunktnutzung Dienstleistung und
Kommunikation zu errichten, bedingen eine städtebauliche Neugliederung und
Neuerschließung des Areals nordwestlich der Bahnhofstraße. Umgesetzt wird dies,
in dem eine neue private Erschließung in Form einer Promenadenstraße geplant
ist, an der sowohl das neue Verwaltungsgebäude der Deutschen Vermögensberatung
als auch das Kommunikations- und Informationszentrum der DVAG angebunden
wird.
Den Gebäuden vorgelagert sind jeweils platzartige Erweiterungen
der Promenadenstraße. Im Weiteren wird auch das Vila Vita Hotel über diese
Straße erreicht. Die Straße ist als Einbahnstraße von der Bahnhofstraße in
Richtung Rosenstraße geplant.
Im Zuge der Straßenplanung wird die Rampe zur Rosenbrücke
zurückgebaut. Sie entsteht neu in Verlängerung der Promenadenstraße und bleibt
weiterhin behindertengerecht.
Als öffentliche Straßenverkehrsfläche ist die Furtstraße als
Sticherschließung bis zur Einfahrt der Tiefgaragenanlage ausgewiesen.
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung. Der in
Anspruch genommene überplante Bereich beträgt weniger als 20.000 qm. Der
fragliche Bereich ist bereits überplant (festgesetztes MI-/MK-Gebiet) und es
wird durch die Bebauungsplanänderung kein Vorhaben begründet, das der Pflicht
der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Darüber hinaus
existiert kein Anhaltspunkt, wonach eine Beeinträchtigung der im § 1Abs. 6 Nr.
7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter besteht. Somit sind alle
Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB erfüllt.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen
Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung hat gemäß §
13a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 03.7.2009 bis einschließlich 17.07.2009
stattgefunden. Während dieses Zeitraums gab es zwei Anregungen, die zum einen
den Wunsch auf Erhalt der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude Rosenstraße 9
und zum anderen die Wegnahme der dem Kulturdenkmal Bahnhofstraße 22
vorgelagerten Bauten zum Inhalt hatten.
Im Zusammenhang mit der Änderung des B-Planes 2/1 ist
insbesondere die Anhebung der Dichtewerte von Bedeutung.
In dem Entwurf ist nunmehr der gesamte Bereich als
Kerngebiet (MK) ausgewiesen worden. Um im Hinblick auf die städtebauliche
Dichteentwicklung und Nutzungsprofilierung als Verwaltungssstandort
ausreichende Freiräume zur architektonischen Umsetzung zu erreichen, sind die
Obergrenzen der Bereiche zwischen Furt- und Rosenstraße als Standort des
3-geschossigen Kommunikations- und Informationszentrums als auch auf der
künftigen Fläche des Gebäudes der DVAG-Holding als 4-geschossiges Gebäude mit
einem zurückversetzten Staffelgeschoss mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von
max. 1,0 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von max. 3,0 bemessen. Unter
beiden Gebäudeteilen befindet sich eine Tiefgarage mit Zufahrt über die
Furtstraße. Der Ausweisung zuzurechnen ist das bereits errichtete Parkhaus
Bahnhofstraße 20.
Für die Bereiche mit Kerngebietsausweisung sind Tankstellen,
Vergnügungsstätten, Einzelhandelsbetriebe mit überwiegend erotisch/sexuellem
Angebot und Spielhallen und ähnliche Unternehmen gemäß § 33i Gewerbeordnung in
der Fassung der Bekanntmachung vom 01.01.1987 nicht zulässig.
Gewünscht ist eine Herausnahme der nicht strukturbildenden
Bausubstanz im Blockinnenbereich hinter den Gebäuden Bahnhofstraße 22 und 24,
hier sollen über die Ausweisung von nicht überbaubaren Grundstücksflächen Frei-
und Grünflächen entstehen, die auch eine Freistellung der z. T. versperrten
denkmalgeschützten Gebäude erlauben. Für diesen Bereich ist eine GRZ von 0,9
und eine GFZ von 2,0 geplant. Zur Sicherung der räumlichen Alleinstellung der
Gebäude Bahnhofstraße 22 und 24 durch beidseitige Bauwiche ist trotz Ausweisung
einer Baulinie innerhalb dieser Zonierung keine geschlossene Bauweise
festgesetzt.
Dem Einzelkulturdenkmal Bahnhofstraße 22 vorgelagert ist
unter Verzicht auf die vorhandenen nicht denkmalgerechten als auch
städtebaulich problematischen Vorbauten eine private Grünfläche
ausgewiesen.
In das architektonische Konzept eingebunden ist das Gebäude
Rosenstraße 9, welches abgetragen und als Neubau mit Übernahme dekorativer
Fassadenelemente neu interpretiert wird. Unter Beibehaltung der historischen
Dachform und Eindeckung ist vorgesehen, diesen Gebäudeteil um ein verglastes
Stockwerk zu erhöhen. Da eine Berücksichtigung der früheren rückwärtigen
Schmiede in die Neubaukonzeption nicht umsetzbar ist, wird hierfür ein Abbruch
unvermeidlich. Dieser Eingriff wird auch vom Denkmalbeirat in seiner Sitzung
vom 01.09.2009 mitgetragen.
Die Vorzone zur Lahn, der sogenannte „Saurasen“, wird
seitens der Neubauentwicklung als auch der Bauleitplanung hinsichtlich
Hochwasserschutz- und Naturschutzbelangen nicht tangiert. Die Ausweisung als
Überschwemmungs- und Landschaftsschutzgebiet bleibt räumlich wie inhaltlich
unverändert.
Neupflanzungen von Bäumen erfolgen durch die großzügige
Allee sowie eine artgleiche Bepflanzung im Museumsgarten Ecke
Rosen-/Furtstraße.
Egon Vaupel Dr.
Franz Kahle
Oberbürgermeister Bürgermeister
Anlagen
-
Bebauungsplanentwurf
-
textliche
Festsetzungen
-
Berücksichtigung
artenschutzfachlicher Anforderungen
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
|
|
B |
B |
|
|
A: Anhörung; B:
Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
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