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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0694/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013 der Universitätsstadt Marburg, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 mit ihren Anlagen und Stellenplan 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Bernd Kauffmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.10.2009
| |||
●
Erledigt
|
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Magistrat
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
gemäß §§ 114 d, 97 Abs. 3 in Verbindung mit § 114 b Abs. 3 und § 114 h Abs. 3 HGO über die hiermit vorgelegten folgenden Entwürfe zu beraten und zu beschließen:
1. Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Planungsjahre 2009 bis 2013
2. Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2010 mit ihren Anlagen
3. Stellenplan
2010 der Universitätsstadt Marburg
4. sowie den Entwurf des Finanzplanes 2009 bis 2013 gemäß § 114 h Abs. 4 HGO zur Kenntnis zu nehmen
Sachverhalt
Begründung
Gemäß
§§ 114 d i. V. m. § 97 Abs. 1 und 114 h Abs. 3 HGO hat der Magistrat die o. g.
Planentwürfe festzustellen, die er nach § 51 Ziffer 7 HGO zur Beratung und
späteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorlegt.
Das
Investitionsprogramm ist Grundlage für den Finanzplan 2009 – 2013, der dem
Haushaltsplanentwurf 2010 als Anlage beigefügt ist.
Der Haushaltsplan 2010 wird nach 2009 erneut als Produkthaushalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung vorgelegt. Hiernach gilt der Ergebnishaushalt gem. § 114 b Abs. 4 HGO als ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens so hoch ist wie der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen.
Die Stadt Marburg kann diese gesetzliche Vorgabe erfüllen und den Ergebnishaushalt 2010 sogar mit einem Überschuss von gut 2,6 Mio. € in der Planung abschließen.
Im investiven Teil des Finanzhaushalts ist besonders bemerkenswert, dass dieser wiederum keine Kreditaufnahme vom Kapitalmarkt ausweist. Veranschlagt sind lediglich die zinslosen Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds und die Darlehen des Landes zur Finanzierung der Konjunkturprogramme.
Insgesamt ergibt sich ein Investitionsvolumen von 46,7 Mio. €, das durch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 13,3 Mio. € ergänzt wird. Da grundsätzlich keine Haushaltsausgabereste zum Jahresabschluss 2009 gebildet werden sollen, bildet diese Summe auch das Gesamtauftragspotential des Finanzhaushaltes im Haushaltsjahr 2010.
Auch die dazugehörige Finanzplanung, die sich mangels anderer Planungsgrundlagen in wesentlichen Eckdaten auf die Steuerschätzung vom Mai 2009 stützen musste, zeigt ein recht positives Bild der zukünftigen Haushalte. Die tatsächliche Entwicklung der kommenden Jahre wird aber natürlich ganz wesentlich von dem künftigen konjunkturellen Rahmen abhängen.
Zahlreiche weitere Einzelheiten und Erläuterungen können dem Haushaltsplanentwurf 2010 entnommen werden.
Die Ortsbeiräte werden gemäß § 82 Abs. 3 HGO zum Entwurf des Haushalts 2010 gehört.
Egon
Vaupel
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