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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/0892/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregung der Kommunalaufsicht zur Reduzierung der Mitgliederzahl des ehrenamtlichen Magistrats vor der Kommunalwahl 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Erörterung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Erörterung
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26.01.2010
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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29.01.2010
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
von der
in beigefügtem Schreiben des Regierungspräsidiums Gießen geäußerten Anregung
zur Reduzierung der Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder des Magistrats sowie der
Höhe der Aufwandsentschädigungen vor der Kommunalwahl 2011 Kenntnis zu nehmen.
Ferner
wird zur ergänzenden Information das Schreiben des Regierungspräsidiums Gießen
vom 15.12.2009 zur Untersuchung des Bundes der Steuerzahler Hessen e.V. über
Fraktionszuwendungen und Entschädigungszahlungen an die kommunalen
Mandatsträger in Städten ab 20.000 Einwohner sowie ein Hinweis des Hess.
Finanzministeriums zur steuerlichen Behandlung von Aufwandsentschädigungen zur
Kenntnis gegeben.
Sachverhalt
Begründung:
Das
Regierungspräsidium Gießen hat gegenüber den Städten und Landkreisen, für die
es als Kommunalaufsichtsbehörde zuständig ist, eine Empfehlung hinsichtlich der
rechtzeitigen Änderung der Hauptsatzung vor der Kommunalwahl 2011 mit dem Ziel
der Reduzierung der Zahl der Beigeordneten ausgesprochen. Das Schreiben, aus
dem die näheren Einzelheiten und Gründe hervorgehen, ist als Anlage beigefügt.
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, von dieser Initiative der
Kommunalaufsicht Kenntnis zu nehmen. Sollte eine diesbezügliche Änderung der
Hauptsatzung beabsichtigt sein, wäre eine entsprechende Beschlussfassung
spätestens in der kommenden März-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
erforderlich.
Die
beiden weiteren Anlagen werden wegen des Sachzusammenhangs zur ergänzenden
Information beigefügt.
Dr. Franz
Kahle
Bürgermeister
Anlagen
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
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