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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0936/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Elke Therre-Staal (Nr. 2 01/2010)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
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29.01.2010
|
Beschlussvorschlag
Vor
dem Umbau gab es die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/Std. im unteren
Marbacher Weg. Denn da überqueren Kindergartenkinder, Schulkinder und Studenten
die Straße. Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, darauf hinzuwirken, dass dies
wieder eingeführt wird? (Anwohner sind zur Unterschriftensammlung bereit).
Sachverhalt
Vor
der Erneuerung des Marbacher Weges war die zulässige Höchstgeschwindigkeit
aufgrund des schlechten Ausbauzustandes der Straße auf 40 km/h begrenzt.
Mit
der Baumaßnahme wurde die Straße so hergestellt, dass der Grund für eine
Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf unter 50 km/h nicht mehr
gegeben ist.
Nach
dem der Stadtverordnetenversammlung vorliegenden Erlass des Hessischen
Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 12.08.2009
beträgt die innerörtliche Regelgeschwindigkeit 50 km/h.
Geschwindigkeitsreduzierungen auf unter 50 km/h sind nur beim Vorliegen
bestimmter Voraussetzungen möglich. Diese Voraussetzungen sind im Marbacher Weg
nicht gegeben.
Zur
Sicherheit für die Fußgänger beim Queren des Marbacher Weges sind
signalgeregelte Fußgängerschutzanlagen sowie eine Mittelinsel vorhanden.
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