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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0960/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung 2010 ? 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 37 - Brandschutz
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beteiligt:
- 10 - Personal und Organisation
- Verfasser*in:
- Herr Fischer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.02.2010
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.02.2010
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Sachverhalt
Begründung:
Zu den Aufgaben der Gemeinden
gehört es, nach § 3 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die
Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) eine Feuerwehrbedarfs- und
Entwicklungsplanung auszuarbeiten und diese fortzuschreiben. Daran orientiert
wird eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr
aufgestellt und mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie
technischer Ausrüstung ausgestattet und unterhalten. Dabei ist die
Gemeindefeuerwehr so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an
jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches innerhalb von zehn Minuten nach der
Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann.
Die Vorgehensweise und die Inhalte
zur Erstellung einer Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung sind in der
Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Mindestausrüstung der
öffentlichen Feuerwehren geregelt.
In Abstimmung mit dem
Regierungspräsidium Gießen als zuständiger Aufsichtsbehörde und unter
Beteiligung der Mitglieder der eingerichteten Arbeitsgruppe zur Aufstellung
einer Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung bestehend aus Vertretern der
Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung, den Vertretern der Marburger
Feuerwehren aus unterschiedlichen Verantwortungsebenen sowie einer externen
Unterstützung wurde der vorliegende Entwurf erarbeitet. Er enthält im Hinblick
auf die gesetzlichen Anforderungen die folgenden wesentlichen Inhalte:
- Analyse der im Gebiet der Universitätsstadt
Marburg bestehenden Gefährdungsarten und Gefährdungsstufen sowie eine
Aufstellung über die personelle Stärke, die Verfügbarkeit, den
Ausbildungsstand und die Ausrüstung der Feuerwehr (Ist- Wert),
- die Ermittlung der erforderlichen personellen
Stärke, Verfügbarkeit, Ausbildung und Ausrüstung der Feuerwehr auf der
Grundlage der in der Anlage der Feuerwehr-Organisationsverordnung
festgelegten Richtwerte für die Mindestausrüstung der Feuerwehr unter
Beachtung der festgestellten Gefährdungsarten und Gefährdungsstufen sowie
der Regelhilfsfrist (Soll- Wert),
- eine Gegenüberstellung der vorhandenen und der
erforderlichen personellen Stärke, Verfügbarkeit, Ausbildung und
Ausrüstung und bei vorliegenden Abweichungen eine Entwicklungsplanung für
die erforderliche Angleichung des Ist- Wertes an den Soll – Wert,
- eine Personalprognose mit Vorschlägen zur
Personalerhaltung und Personalgewinnung,
- die Dokumentation bekannter Sicherheitsmängel.
Besondere personelle und
materielle Anforderungen sind über die Mindestanforderungen hinaus auf der
Grundlage differenzierter Gefährdungsbetrachtungen in dem vorliegenden Plan
festgelegt. Dies gilt insbesondere für den Wirkungsbereich der hauptberuflichen
Einsatzabteilung und ihrer Aufgabenstellungen. Damit wurde der Anforderung an
die Universitätsstadt Marburg als Kommune mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen
Feuerwehreinheiten Rechnung getragen.
Der vorliegende Feuerwehrbedarfs-
und Entwicklungsplan löst den am 30. Januar 2004 von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Plan ab. Er soll für fünf Jahre
(2010- 2014) Gültigkeit haben oder bei erheblichen Veränderungen der örtlichen
Verhältnisse, in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Gießen als zuständiger
Brandschutzaufsichtsbehörde, fortgeschrieben werden. Gründe dazu können sich z.
B. aus den Ergebnissen der zweijährigen Evaluierung der Maßnahmen zur
Sicherstellung der Hilfsfrist im Bereich der Lahnberge sowie des Oberen
Richtsberg ergeben.
Mit den erläuterten Planungskriterien für die Umsetzung der
Schutzziele für die unterschiedlichen Gefahrenarten der Brandbekämpfung,
Allgemeinen Hilfe, dem kritischen Gefahrstoffaustritt und dem Wassernotfall
werden Qualitätskriterien für die Feuerwehrarbeit festgelegt und beschrieben,
wie unter Beachtung dieser Kriterien bestimmten Gefahrensituationen in der
Universitätsstadt Marburg begegnet werden soll. Dabei wird festgelegt:
- die Zeit, in der Einheiten zur Gefahrenabwehr an
der Einsatzstelle eintreffen und wirksame Hilfe einleiten,
- in welcher Stärke diese Einheiten benötigt
werden (Mindeststärke) und
- in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden
soll (Erreichungsgrad).
Bei einer Schutzzielfestlegung
werden grundsätzlich die Ziele des Brandschutzwesens berücksichtigt. Gemäß
Priorität sind dies:
- die Menschenretttung
- der Schutz von Tieren, Sachwerten und der Umwelt
- sowie die Verhinderung der Ausbreitung des
Schadens.
Die zeitkritischste Aufgabe ist
dabei die Rettung von Menschen. Dabei ist die Einhaltung von relevanten
Rechtssätzen wie z.B. Feuerwehrdienstvorschriften und den
Unfallverhütungsvorschriften zu berücksichtigen.
Die Festschreibung von Zielerreichungsgraden ist notwendig, um
die Qualität der Feuerwehrarbeit zu definieren. Die kommunalen
Entscheidungsträger erlangen so über diese Angabe einen nachvollziehbaren und
transparenten Wert zur Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehr. Damit wird ein
direkter Zusammenhang zwischen dem Sicherheitsniveau für die Einwohnerinnen und
Einwohner in der Universitätsstadt Marburg und den dafür notwendigen Ressourcen
hergestellt. Verantwortlich für die Festlegung des Sicherheitsniveaus und die
Leistungsfähigkeit der öffentlichen Feuerwehr ist die Stadt als Träger des
Brandschutzes. Dabei handelt es sich um eine reine Selbstverwaltungstätigkeit
und Pflichtaufgabe der Kommune.
Unter dem Zielerreichungsgrad wird
der prozentuale Anteil von zeitkritischen Einsätzen verstanden, bei dem die
vorgegebene Hilfsfrist und die festgelegte Funktionsstärke eingehalten
werden. Die Angabe erfolgt in Prozent. Beispielhaft bedeutet dies, wenn der
Erreichungsgrad 90 % aussagt, dass bei 9/10 aller Einsätze die Zielgröße
erreicht wird. Bei 10 % der Einsätze wird entweder die Hilfsfrist überschritten
oder die Funktionsstärke unterschritten bzw. beide Zielgrößen nicht erreicht.
Es ist daher hervorzuheben, dass
der Zielerreichungsgrad eine wichtige Größe hinsichtlich der Leistungsfähigkeit
einer Feuerwehr darstellt. Aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Vorgabe gibt
es bundesweit keine Standardisierung der Zielerreichungsgrade auf Basis
gesicherter, vergleichbarer statistischer Daten. Bei unterschiedlichen
Hilfsfristen und Funktionsstärken in den Bundesländern werden deshalb
Zielerreichungsgrade zwischen 80% und 95% angegeben. Alle Werte unterhalb von
80% lassen vermuten, dass keine leistungsfähige Feuerwehr vorhanden ist. Für
die Universitätsstadt Marburg soll daher zum Ziel gesetzt werden, einen
Zielerreichungsgrad von 90% anzustreben und diesen innerhalb eines Zeitraums
von fünf Jahren auf 95% zu steigern.
Aus den vorliegenden
Detailanalysen ergeben sich für die Bereiche der Lahnberge und des Oberen
Richtsberg, bezogen auf Wochentage und Stundenzeiten, in unterschiedlichem
Umfang Hilfsfristüberschreitungen, die eine Entwicklung von Maßnahmen zur Einhaltung der Hilfsfrist erfordern. Die vorgeschlagenen Maßnahmen schöpfen
Möglichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr Marburg aus und sollen zunächst für
einen Zeitraum von zwei Jahren umgesetzt werden, um sie dann im Hinblick auf
ihre Wirksamkeit zu bewerten. Weiterhin werden die Ergebnisse dieser Maßnahmen
durch das Regierungspräsidium Gießen im Zusammenhang mit den Anforderungen an
eine Werkfeuerwehr am Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH genutzt. Ob
die Einrichtung einer kommunalen Feuerwache auf den Lahnbergen oder die
Übertragung von Aufgaben des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe der Universitätsstadt
Marburg an eine Werkfeuerwehr auf den Lahnbergen gelöst werden muss, hängt
nicht nur von den Ergebnissen der Verhandlungen zwischen der Stadt Marburg, der
Universität, dem Land Hessen und dem Klinikum Gießen und Marburg GmbH ab
sondern auch von dem Ergebnis der Maßnahmen zur Einhaltung der Hilfsfrist durch
die Freiwillige Feuerwehr Marburg.
Der Prüfauftrag zur Machbarkeit
eines Ausbaus der Straße „Alter Kirchhainer Weg“ als Verbindung zu den
Lahnbergen in Form einer sogenannten Feuerwehrstraße, die für 18 Tonnen schwere
Feuerwehrfahrzeuge zu jeder Jahreszeit befahrbar ist, könnte eine weitere
entscheidungsrelevante Grundlage zur Verbesserung der Hilfsfristsituation auf den
Lahnbergen sein. Es ist durch die zuständigen Stellen zu prüfen, ob ein solcher
Ausbau unter Beachtung der technischen, ökologischen, wirtschaftlichen sowie
von pekuniären Gründen realisierbar erscheint.
Im Rahmen der Baugenehmigung für
den 3. Bauabschnitt des Universitätsklinikums Gießen und Marburg GmbH vom 18.
Juli 2008 am Standort Marburg wurde bereits die Einrichtung einer Werkfeuerwehr
als Auflage gefordert. Bis heute wurden dazu unter Leitung des für die
Anordnung zur Einrichtung einer Werkfeuerwehr zuständigen Regierungspräsidiums
Gießen mehrere Gespräche mit Vertretern des Klinikums geführt. Über die
abschließenden Ergebnisse der Verhandlungen mit dem Universitätsklinikum
Gießen- Marburg GmbH, der Universität und dem Regierungspräsidium Gießen bezüglich
der Fragen zur Einrichtung einer Werkfeuerwehr für den Bereich der Lahnberge
wird die Stadtverordnetenversammlung unterrichtet.
Mit dem vorliegenden
Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan ist es gelungen, in einem gemeinsamen
Prozess vieler Beteiligten eine gute Entscheidungsgrundlage für die
Organisation der Sicherheit im Gefahrenfall vorzulegen. Der Plan ist mit dem
Regierungspräsidium Gießen als zuständiger Brandschutzaufsichtsbehörde für die
Universitätsstadt Marburg abgestimmt.
Egon Vaupel
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