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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1090/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. Georg Fülberth (Nr. 3 03/2010)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
26.03.2010
|
Beschlussvorschlag
In
einem Brief an den Sprecher der IG MARSS, Claus Schreiner, schrieb
Oberbürgermeister Vaupel am 22.10.2009 zum Abbruch des Anwesens Rosenstraße 9:
„Diese Entscheidung fiel im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege
das zuvor beide Gebäude aus der Denkmaleigenschaft entlassen hatte“. In einem
Brief an den Stadtverordneten Fülberth schrieb Herr Udo Baumann, Landesamt für
Denkmalpflege Hessen, am 04. Februar 2010: „Das in der vorläufigen Denkmalliste
als Baudenkmal bewertete Anwesen ist nicht aus der Denkmalliste gelöscht
worden.“
Welche
der beiden Aussagen trifft zu?
Sachverhalt
Die
Abbruchentscheidung gemäß § 16 (2) Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist im
Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen getroffen worden.
Die
Formulierung, dass zuvor Gebäude aus der Denkmaleigenschaft entlassen worden
sind, ist vielleicht irreführend. Zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass das
Landesamt für Denkmalpflege Hessen mit der Einvernehmensentscheidung davon
ausgeht, dass nach Abbruch des Gebäudes gemäß § 10 (2) DSchG die Eintragung im
Denkmalbuch von Amts wegen zu löschen ist, wenn die gesetzlichen
Voraussetzungen (hier durch Abbruch des Kulturdenkmales) nicht mehr vorliegen.
Anders
als bei der Eintragung eines Kulturdenkmales erfolgt die Löschung nur auf
eigene Initiative des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen, d. h. von Amts
wegen. Ein Antragsrecht Dritter, etwa
der Gemeinde oder eines Eigentümers, besteht nicht. Insofern kann die
Löschung des Kulturdenkmales aus dem Denkmalbuch erst nach realisiertem Abbruch
vorgenommen werden.
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