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Ratsinformation
Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD - VO/1381/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD betr. Tempo 50 Beltershäuser Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
- Beteiligt:
- Dezernat I - Oberbürgermeister; Dezernat II - Bürgermeisterin; 10 - Personal und Organisation; 60 - Bauverwaltung und Vermessung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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19.08.2010
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.08.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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17.08.2010
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass in der Beltershäuser Straße im Bereich von der Cappeler Straße bis zur Sonnenblickallee
a) durchgängig Tempo 50 als zulässige Höchstgeschwindigkeit angeordnet wird und
b) Angebotsstreifen für Fahrradfahrer/innen aufgebracht werden.
Sachverhalt
Begründung:
In der Beltershäuser Straße darf in dem genannten Straßenabschnitt mit einer Geschwindigkeit von bis zu 70 km/h gefahren werden. Dies ist unverständlich.
Zum einen ist in diesem Bereich Wohnbebauung vorhanden, die von der Lärmentwicklung dieser Straße nicht unerheblich betroffen ist. Niedrigere Geschwindigkeiten führen zu geringerer Lärmbelastung.
Zum anderen ist in diesem Abschnitt die Ausfahrt aus der Straße Im Lichtenholz. Eine höhere Geschwindigkeit als 50 km/h scheint dieser Situation nicht angemessen. Schließlich erscheint es unsinnig, dass der PKW-Verkehr auf dieser sehr kurzen Strecke bis auf 70 km/h beschleunigen können soll.
Vielmehr könnten die entsprechenden Hinweisschilder abgebaut und dadurch die Sicherheit erhöht und die Lärmbelastung reduziert werden.
Da die Breite der Fahrbahn dieses zulässt, erscheint es sinnvoll, gemäß dem Grundsatz des Radverkehrsplanes - der Trennung der Verkehrsarten (insb. Radverkehr und Fußgängerverkehr) - einen Angebotsstreifen für Fahrradfahrer/innen einzurichten.
Sabine Köhler Dr. Ralf Musket
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