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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1757/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6/13 (inkl. Teiländerung 6/21) Alte Kasseler Straße/Schützenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Bernd Kintscher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Erörterung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Erörterung
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18.01.2011
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Erörterung
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20.01.2011
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.01.2011
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Für den im beiliegenden Plan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6/13 (inkl. Teiländerung 6/21) Alte Kasseler Straße Schützen-straße gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
2. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Sachverhalt
Begründung:
Für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes stehen im Wesentlichen zwei Gründe:
1. Das bisher im unbeplanten Innenbereich liegende Grundstück der ehemaligen Gärtnerei des Botanischen Gartens der Philipps-Universität mit seinen ca. 7.000 m² Fläche steht aktuell zum Verkauf; erste Entwicklungskonzepte zur Nutzungsänderung in Richtung Wohnen wurden bereits informell beim Fachdienst Stadtplanung angefragt. Die Anwendung des § 34 BauGB als planungsrechtliche Genehmigungsgrundlage - als Alternative zum Bebauungsplan - stünde einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, welche u. a. auch Wegebeziehungen beinhaltet, entgegen.
2. Die im über 40 Jahre alten Bebauungsplan Nr. 6/21 festgesetzte Art der Nutzung - Gewerbegebiet - für die ansonsten im Geltungsbereich liegenden Grundstücke entspricht weder dem Bestand - nahezu ausschließlich Wohnen - noch der städtebaulichen Zielsetzung für dieses Gebiet. Zum Schutz der vorhandenen (Wohn-)Nutzung und zur Steuerung der künftigen Entwicklung sollte das Plangebiet in Richtung Allgemeines Wohngebiet entwickelt werden.
Bei diesem Bebauungsplanverfahren handelt es sich um Wiedernutzbarmachung von Flächen bzw. um andere Maßnahmen der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) in einer Größenordnung von weniger als 20.000 m² Grundfläche; dementsprechend kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Kosten für die Universitätsstadt Marburg in Folge dieser Planung sind nicht absehbar.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlage
Geltungsbereich
Beteiligung an der Vorlage durch:
FBL 6 |
FD 61
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A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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