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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0032/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
- Beteiligt:
- Dezernat I - Oberbürgermeister; 10 - Personal und Organisation; 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.01.2011
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.01.2011
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg (StVV) ändert die Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte in Marburg wie folgt:
§ 3 Absatz 2 wird ergänzt durch: Die Ortsbeiräte erhalten das Recht, Anträge an die StVV zu stellen und Rederecht in den Fachausschüssen der StVV.
§ 3 Absatz 3: Zusatz: Die Frist für Stellungnahmen beträgt in der Regel einen Monat, maximal sechs Wochen. Geht innerhalb dieses Zeitraums keine Stellungnahme ein, so wird die Zustimmung unterstellt. In eiligen Fällen kann die ist verkürzt werden. Auf die Verkürzung ist besonders hinzuweisen.
$ 3 Absatz 4 werden die Punkte g) Straßenbenennungen, h) Bürgerversammlungen, i) Volks- und Heimatfeste des Ortsbezirks gestrichen.
§ 3 Neuer Absatz 5: Der Ortsbeirat entscheidet über folgende Angelegenheiten im Ortsbezirk:
a) Festlegung der Reihenfolge von Arbeiten zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Ortsbezirk hinausgeht - im Rahmen der hierfür im Haushalt vorgesehenen Mittel.
b) Standorte für öffentliche, kulturelle und soziale Einrichtungen, deren Nutzung nach der bestimmungsgemäßen Funktion auf den Ortsbezirk beschränkt ist.
c) Pflege des Ortsbilds sowie die Ausgestaltung und Unterhaltung von Park- und Grünanlagen, soweit deren Bedeutung nicht wesentlich über des Ortsbezirk hinausgeht im Rahmen der hierfür im Haushalt vorgesehen Mittel.
d) Pflege der örtlichen Geschichte und des örtlichen Brauchtums.
e) Information, Präsentation und Dokumentation in Angelegenheiten
des Ortsbezirks.
f) Straßenbenennungen
g) Einberufung von Bürgerversammlungen in Absprache mit dem Stadtverordnetenvorsteher
g) Volks- und Heimatfeste des Ortsbezirks.
§ 3 Neuer Absatz 6:
Zur Bewältigung dieser Aufgaben erhalten die Ortsbeiräte ein eigenes Budget, über dessen Höhe die Stadtverordnetenversammlung entscheidet.
Sachverhalt
Begründung
Die geltende Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte in Marburg stammt aus dem Jahr 1974, ist somit 36 Jahre alt. Andere hessische Städte wie Gießen, Frankfurt oder Kassel billigen den Ortsbeiräten für den Rahmen ihres Ortsbezirks - bei größeren Aufgaben im Rahmen des städtischen Haushalts - eigene Entscheidungsbefugnisse zu. Die bisherige Marburger Geschäftsordnung sieht lediglich ein Informations- und Anhörungsrecht vor. Die Ortsbeiräte in Marburg haben somit gegenüber dem Magistrat lediglich die Rechte von Bittstellern. Sie können sich auch nur an den Magistrat wenden und dort Anregungen und Vorschläge unterbreiten (nicht direkt an die Stadtverordnetenversammlung). In Zeiten, in denen die Bürgerinnen und Bürger auf mehr direkten Einfluss drängen, sollten auch die Ortsbeiräte mit mehr Rechten ausgestattet werden.
Die StVV hat für die Jahre 2010 und 2011 im Haushalt bereits eigene Verfügungsmittel für die Ortsbeiräte beschlossen. Um diese Mittel einsetzen zu können, bedarf es einer Rechtsgrundlage. Diese wird mit der Änderung der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte geschaffen.
Halise Adsan
Georg Fülberth
Astrid Kolter
Birgit Schäfer
Dr. Michael Weber
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