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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/0196/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin und eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin für die Verbandsversammlung der ekom 21 - KGRZ Hessen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Geplant
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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27.05.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.05.2011
|
Sachverhalt
Begründung:
___________
Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung der ekom 21 KGRZ Hessen wählen die Vertretungskörperschaften der Mitglieder für die Dauer ihrer Amtszeit Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für die Verbandsversammlung.
Die Gewählten müssen Bürger der Stadt Marburg sein. Dies ergibt sich aus der sinngemäßen Anwendung des § 21 Abs. 1 HGO.
Das Wahlverfahren richtet sich nach § 55 HGO. Es wird nach Stimmenmehrheit gewählt. Sofern niemand widerspricht, kann offen abgestimmt werden.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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