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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0489/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt (Investitionen) 2011
hier: Produkt/Budget 332310 "Verkehrswesen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Ann-Kathrin Weber
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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27.09.2011
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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30.09.2011
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Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:
1. Gem. § 114g Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt / investiv / Produkt 332310 Verkehrswesen bis zu 17.500 für die Beschaffung eines Fahrzeugs zugestimmt (Neue Investitionsnummer: I325.001.1 Fahrzeuge).
2. Die Deckung der Mehrauszahlung erfolgt durch Einsparungen in derselben Höhe bei dem Produkt 666010 Verkehrsanlagen, Investitionsnummer I661.008.9 Barrierefreie Umgestaltung Bahnhof Marburg.
3. Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.
4. Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Durch einen Brandanschlag am 20.08.2011 sind die Dienstwagen VW-Polo, MR - 2824, der Straßenverkehrsbehörde und Smart, MR - 2888, des FD Ordnung ausgebrannt (wirtschaftlicher Totalschaden).
Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes ist kurzfristig die Anschaffung eines Gasfahrzeuges als Ersatz unbedingt notwendig. Das Fahrzeug muss dauerhaft zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung stehen. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass jederzeit Außentermine - besonders auch bei Notfällen - wahrgenommen werden können.
Da der Kauf eines Ersatzfahrzeuges unabweisbar ist, ist eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 17.500,-- notwendig.
Nach dem Versicherungsgutachten werden 3.500,-- von der Versicherung erstattet werden.
Ein Ausgleich der Mehrauszahlung erfolgt über das Produkt 666010 Verkehrsanlagen, Investitionsnummer I661.008.9 Barrierefreie Umgestaltung Bahnhof Marburg durch Minderauszahlungen in derselben Höhe.
Nach § 7 der Haushaltssatzung ist der Magistrat für die Beschlussfassung zuständig.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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