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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0108/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Manfred Keller (Nr.1 02/04)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
27.02.2004
|
Beschlussvorschlag
Im
Bereich der Schulen und Bushaltestellen an der Leopold-Lucas-Straße stehen unkontrolliert
und jedem Schulkind zugänglich 4 Zigarettenautomaten. Wie kommt es, dass im
Vereinsheim des städtischen Sportplatzes Marbach direkt neben den Toiletten für
Kinder und Jugendliche ein Zigarettenautomat stehen darf? Kann der Magistrat
sich dafür einsetzen, dass diese abgebaut werden?
Sachverhalt
1. Das Aufstellen von Zigarettenautomaten ist
grundsätzlich baugenehmigungsfrei. Insofern hat der Magistrat zunächst keinen
Einfluss darauf, ob und wo Zigarettenautomaten aufgestellt werden. Es besteht
lediglich eine freiwillige Selbstbeschränkung aufgrund einer Vereinbarung
zwischen dem Bundesverband Deutscher Tabakwarengroßhändler und Automatenaufsteller
und dem Bundesgesundheitsministerium. Danach sollen Zigarettenautomaten an
Schulgebäuden oder Jugendzentren oder auf deren Grundstücken sowie in einem
Sichtfeld von 50 m vom Haupteingang einer Schule oder eines Jugendzentrums und
innerhalb dieser Einrichtungen umlaufenden Straßenabschnitte keine Automaten
aufgestellt werden.
Falls Automaten aufgestellt sind,
die dieser Selbstverpflichtung nicht entsprechen, wird sich der Magistrat bei
dem betroffenen Automatenaufsteller dafür einsetzen, dass der Automat entfernt
wird. Dies ist jedoch bei den Zigarettenautomaten, die auf den Schulwegen oder
auch z. T. in der Nähe der Bushaltestellen aufgestellt werden, nicht möglich.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass ab dem
01. Januar 2007 neue Jugendschutzregelungen für die Zigarettenautomaten in
Kraft treten. Ab diesem Datum muss durch technische Vorrichtungen
sichergestellt sein, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Tabakwaren
nicht entnehmen können.
Insoweit sieht der Magistrat leider
keine Möglichkeit, im Sinne des Antragsstellers tätig zu werden.
2. Gleiches gilt dem Grunde nach für das
Vereinsheim des TSV Marbach und andere gaststättenähnliche Einrichtungen. Es
mag zwar bedauerlich sein, dass in diesem Bereich Zigarettenautomaten
aufgestellt werden, auch dieses kann jedoch vom Magistrat nicht verhindert
werden.
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