Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0108/2004

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Im Bereich der Schulen und Bushaltestellen an der Leopold-Lucas-Straße stehen unkontrolliert und jedem Schulkind zugänglich 4 Zigarettenautomaten. Wie kommt es, dass im Vereinsheim des städtischen Sportplatzes Marbach direkt neben den Toiletten für Kinder und Jugendliche ein Zigarettenautomat stehen darf? Kann der Magistrat sich dafür einsetzen, dass diese abgebaut werden?

Reduzieren

Sachverhalt

1.    Das Aufstellen von Zigarettenautomaten ist grundsätzlich baugenehmigungsfrei. Insofern hat der Magistrat zunächst keinen Einfluss darauf, ob und wo Zigarettenautomaten aufgestellt werden. Es besteht lediglich eine freiwillige Selbstbeschränkung aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Bundesverband Deutscher Tabakwarengroßhändler und Automatenaufsteller und dem Bundesgesundheitsministerium. Danach sollen Zigarettenautomaten an Schulgebäuden oder Jugendzentren oder auf deren Grundstücken sowie in einem Sichtfeld von 50 m vom Haupteingang einer Schule oder eines Jugendzentrums und innerhalb dieser Einrichtungen umlaufenden Straßenabschnitte keine Automaten aufgestellt werden.

 

Falls Automaten aufgestellt sind, die dieser Selbstverpflichtung nicht entsprechen, wird sich der Magistrat bei dem betroffenen Automatenaufsteller dafür einsetzen, dass der Automat entfernt wird. Dies ist jedoch bei den Zigarettenautomaten, die auf den Schulwegen oder auch z. T. in der Nähe der Bushaltestellen aufgestellt werden, nicht möglich.

 

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass ab dem 01. Januar 2007 neue Jugendschutzregelungen für die Zigarettenautomaten in Kraft treten. Ab diesem Datum muss durch technische Vorrichtungen sichergestellt sein, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Tabakwaren nicht entnehmen können.

 

Insoweit sieht der Magistrat leider keine Möglichkeit, im Sinne des Antragsstellers tätig zu werden.

 

 

2.    Gleiches gilt dem Grunde nach für das Vereinsheim des TSV Marbach und andere „gaststättenähnliche“ Einrichtungen. Es mag zwar bedauerlich sein, dass in diesem Bereich Zigarettenautomaten aufgestellt werden, auch dieses kann jedoch vom Magistrat nicht verhindert werden.

 

 

Loading...
Legende
NA
TOP
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen