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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0109/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Manfred Keller (Nr.2 02/04)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
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27.02.2004
|
Beschlussvorschlag
Fast
jeder zweite 15jährige raucht täglich seine Glimmstengel. Ein Rekord in Europa!
Der bestimmungsmäßige Gebrauch macht junge Leute süchtig und letztlich krank.
Im Jahre 2002 verstarben 110.000 Menschen an der Nikotinsucht. Ist der
Magistrat bereit, sich dafür zu verwenden, in Marburg zumindest das
Schulgelände einer Schule zur rauchfreien Zone für Schüler und Lehrer
(Vorbildfunktion) zu machen also unter Verzicht auf Raucherzimmer und
Raucherecken und geduldetem Rauchen außerhalb der Gebäude?
Sachverhalt
Auch der Magistrat teilt die Besorgnis, dass immer mehr
Kinder und Jugendliche zur Zigarette greifen.
Insofern wäre es wünschenswert, wenn die Schule mit gutem
Beispiel vorangehen würde. Wir wissen auch von vielen Schulen, dass die
Problematik des Rauchens thematisiert und Projekte zur Raucherprävention
durchgeführt werden.
Der Magistrat sieht sich jedoch allein aus rechtlichen
Gründen nicht in der Lage, Schulgelände zur rauchfreien Zone zu erklären. Dies
würde in die Rechte der dort beschäftigten Lehrkräfte eingreifen und muss somit
von dem zuständigen Dienstherrn, dem Land Hessen, geregelt werden.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass es einen Erlass des
Hessischen Kultusministeriums Rauchen in der Schule gibt, der konkrete
Regelungen festlegt. Danach ist Schülerinnen und Schülern das Rauchen auf dem
Schulgelände und im Schulgebäude grundsätzlich untersagt.
Seitens der Schulleitung kann jedoch Schüler/innen ab dem
16. Lebensjahr während der unterrichtsfreien Zeit das Rauchen erlaubt werden,
wenn die Einrichtung einer Raucherzone nach Anhörung des Schulelternbeirats und
der Schulkonferenz beschlossen wurde, eine Belästigung der übrigen Schülerinnen
und Schüler ausgeschlossen ist und regelmäßig über die gesundheitsschädigenden
Folgen des Rauchens in geeigneter Form informiert wird. Außerdem ist eine
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei minderjährigen
Schüler/innen notwendig.
In diesem Zusammenhang ist auch geregelt, dass Lehrerinnen
und Lehrern das Rauchen während der Unterrichtszeit in Anwesenheit von
Schülerinnen und Schülern und in den von Schülerinnen und Schülern genutzten
Räumen sowie in den allgemein zugänglichen Teilen des Schulgeländes untersagt
ist. Auch hier wird die Möglichkeit eröffnet, Raucherzimmer einzurichten.
Diese Regelungen kann der Magistrat nicht durch einseitige
Erklärungen außer Kraft setzen. Vielmehr muss hier die Initiative von der
Schule ausgehen und mit der gesamten Schulgemeinde abgestimmt sein.
Entsprechende Maßnahmen würden wir jedoch ausdrücklich
unterstützen.
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