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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0085/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie viele Einzelhandelsgeschäfte stehen in der Marburger Innenstadt leer? Welche Beratung wird Ladeninhabern, die von Schließung oder Insolvenz bedroht sind, von der kommunalen Wirtschaftsförderung zuteil? Wie gehen vergleichbare hessische Städte mit dieser Problematik um?

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Sachverhalt

Derzeit stehen ca. 9 % der Einzelhandelsgeschäfte in der Marburger Innenstadt (Nordstadt, Oberstadt, Südstadt, Marburg Mitte, Weidenhausen) leer. Dies dürfte etwa 2 % der gesamtstädtischen Angebotsfläche ausmachen. Diese Zahl grenzt an Daten aus der Vergangenheit und dürfte nach aller Erfahrung noch im Rahmen der bewältigbaren Fluktuation liegen, wenn sich die Lage infolge der allgemeinen Kaufkraftverluste der Bevölkerung in Zukunft nicht verschärfen sollte. Bislang konnte durch Neugründungen die Zahl der Geschäftsaufgaben in Marburg jedenfalls i. d. R. immer wieder ausgeglichen werden.

 

Neben dem Einzelhandelsverband bietet die städtische Wirtschaftsförderung im Marburger Rathaus in Kooperation mit den Beratungsexperten des RKW (Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft) seit geraumer Zeit  branchenspezifische Beratungsleistungen u. a. für existenzbedrohte Unternehmen an.

Diese Hilfen sollen kurzfristig erweitert werden. Aktuell sind einschlägige Veranstaltungen in Kooperation mit der IBH (Investitionsbank Hessen) und dem RKW-Hessen geplant bzw. verabredet.

Andere hessische Städte bieten ebenfalls Beratungsdienste an.

 

Für die Anwendung weitergehender erfolgsträchtiger Konzepte wie z. B. BIDs (Business Improvement Districts) fehlt derzeit noch die rechtliche Grundlage.

Wirksame Handlungsmöglichkeiten des Planungsinstrumentariums wurden in der Vergangenheit bereits ausgeschöpft. Durch Stadtverordnetenbeschluss hat die Stadt Marburg erfolgreich Maßnahmen zur Stärkung der Marburger Innenstadt auf den Weg gebracht und schädliches Flächenwachstum auf der „grünen Wiese“ behindert. Angeregt wird nunmehr im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit auf Ebene des Regierungsbezirkes weiteres Flächenwachstum in ganz Mittelhessen zu begrenzen und die Erstellung eines regionalen Einzelhandelsstandortkonzeptes in Angriff zu nehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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