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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0112/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Uwe Meyer (Nr.8 02/04)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.02.2004
|
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg hat in
ihrer Sitzung am 20. Dezember 2002 die Offenlage der Planunterlagen zum Ausbau
des verlängerten Sohlgrabens zur Busanbindung des Neubaugebietes Moischter
Straße im Stadtteil Cappel gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 15. Januar bis
einschließlich 12. Februar 2003. Anschließend wurde zu den eingegangenen
Anregungen und Bedenken eine Stellungnahme verfasst, so dass die
Stadtverordnetenversammlung im Juli 2003 das Baurecht nach § 125 BauGB erteilen
konnte.
Bereits am 24. Februar 2003 wurde der Förderantrag zum
Ausbau des verlängerten Sohlgrabens zur Busanbindung des Neubaugebietes Obere
Moischter Straße beim Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen gestellt. Mit
Schreiben vom 12. Dezember 2003 wurde das zuständige Hessische Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung nochmals auf die Dringlichkeit der
Maßnahme hingewiesen und um kurzfristige Förderung gebeten.
Im Januar 2004 wurde dem Fachdienst Tiefbau jedoch
schriftlich mitgeteilt, dass eine Aufnahme der Maßnahme in das Förderprogramm
2004 nicht möglich ist.
Seitens des städtischen Haushaltes standen die notwendigen
Mittel zur Umsetzung im Haushalt 2003 bereit und sind auch für den Haushalt
2004 wieder angemeldet und bewilligt worden.
Mit der Umsetzung der Maßnahme kann begonnen werden, sobald
der Förderbescheid gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vorliegt.
Dieser ist voraussichtlich frühestens im Frühjahr 2005 zu erwarten.
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