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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0167/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuß wird gebeten zu beschließen:

 

Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweis­barkeit einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 5600/9698 „Freiflächen Georg-Gaßmann-Stadion“ bis zur Höhe von 18.000 € zuge­stimmt.

 

            Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei der HSt. 2252/9401 „Erneuerungsmaßnahmen“

 

            Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben

 

            Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung

 

Für die Erneuerung der Freiflächen am Georg-Gaßmann-Stadion (1. BA) waren im Vermögenshaushalt 2003 insgesamt 163.000 € veranschlagt, von denen bis zum Jahresende rd. 136.465 € verausgabt wurden. Damit war die Maßnahme aber noch nicht abgeschlossen.

 

Die restlichen Mittel von 26.535 € wurden jedoch versehentlich weder als Wiederholungsveranschlagung zum Haushalt 2004 noch als Haushaltsausgaberest zum Jahresabschluß 2003 angemeldet.

 

Zur Abrechnung der Maßnahme werden nun von diesen Restmitteln noch 18.000 € benötigt, die für 2004 außerplanmäßig bereitzustellen sind.

 

Die Deckung kann aus der HSt. 2252/9401 „Erneuerungsmaßnahmen“ erfolgen, weil hier im Jahr 2003 noch mehr verausgabt werden konnte als bei der Anmeldung der Wiederholungsveranschlagung vorauszusehen war.

 

Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die apl. Ausgabe liegt nach § 7 der Haushaltssatzung beim Haupt- und Finanzausschuß.

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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