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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0244/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:

 

 

Der Magistrat verfügt

 

 

in Kenntnis der derzeit sich abzeichnenden Haushaltssituation 2004,

 

in dem Bestreben, ein drohendes Defizit 2004 unter größtmöglicher Schonung der Allgemeinen Rücklage zu minimieren und damit die finanzielle und politische Handlungsfähigkeit zu erhalten,

 

in dem Bemühen, die Auflagen des Regierungspräsidiums zur Haushaltsge-nehmigung 2004 so weit wie möglich zu erfüllen,

 

und dabei mit dem festen Willen, die Infrastruktur der Stadt im sozialen und kulturellen Bereich sowie bei Schule und Sport intakt zu lassen

 

 

            in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des § 99 HGO zur vorläufigen Haushaltsführung eine generelle Sperre auf alle freiwilligen Leistungen.

 

Die Aufhebung der Sperre im Einzelfall erfolgt im Einvernehmen von Fachdezernent und Kämmerer. Im Zweifelsfall entscheidet der Magistrat.

 

Bei der Vorlage der Freigabeanträge haben die Fachbereiche/Fachdienste darauf zu achten, daß ausgehend vom Rechnungsergebnis 2003 und unter Berücksichtigung der Sparvorgaben des Regierungspräsidiums zum Haushalt 2004 grundsätzlich entsprechende Einsparungen zu erwirtschaften sind. Bei der Erwirtschaftung der einzelnen Einsparungen dienen die Budgets als Handlungsgrundlage.

 

Die generelle 50%-Sperre der Budgets bleibt davon unberührt.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist von diesem Beschluß Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

 

Begründung

 

 

Von der Haushaltsgenehmigung 2004 des Regierungspräsidiums hat der Magistrat bereits Kenntnis genommen. Unmittelbare Folge der Genehmigung ist es, daß die gesetzlichen Einschränkungen des § 99 HGO (vorläufige Haushaltsführung) für die freiwilligen Leistungen nicht mehr gelten.

 

Der Magistrat hat aber auch von den begleitenden Auflagen des Regierungspräsidiums, hier speziell von der geforderten Sperre von 25 % auf die freiwilligen Leistungen, und von der derzeit sich abzeichnenden Verschlechterung der Haushaltssituation Kenntnis genommen.

 

Schwierig ist es natürlich, Art, Inhalt, Umfang usw. von freiwilligen Leistungen umfassend und generell zu definieren. Jeder Fall ist letztlich ein Einzelfall mit eigenem Hintergrund; die bekannte „Liste der freiwilligen Leistungen im Verwaltungshaushalt 2004“ ist auch nicht mehr als eine Hilfskonstruktion. Eine umfassende Aufgabenkritik würde mit Sicherheit noch viel mehr Bereiche und Positionen aufdecken, die als freiwillig i. w. S. klassifiziert werden können.

 

Deshalb sollen die freiwilligen Leistungen generell weiterhin gesperrt bleiben, und über die Freigabe soll von Fall zu Fall entschieden werden. Das gilt nicht nur für die nach klassischer Betrachtungsweise freiwillig, also ohne rechtliche Verpflichtung an freie Träger gewährten Zuschüsse sondern auch z. B. für eigene Fortbildungskosten. Das gilt auch für solche als freiwillig zu betrachtenden Positionen, die nicht in der genannten Liste enthalten sind. Die Antwort auf die Frage, ob in einem bestimmten Fall eine freiwillige Leistung vorliegt oder nicht, kann dabei nur das Ergebnis verständiger Betrachtung sein.

 

Bei der Entscheidung, welche Aufgabe mit welchem finanziellen Einsatz wahrgenommen werden kann / soll / muß,  ist ggf. zwischen den von der Haushaltssituation und den Auflagen des Regierungspräsidiums induzierten Notwendigkeiten einerseits und dem Erhalt der Infrastruktur in den verschiedenen Bereichen andererseits abzuwägen - ein klassischer Zielkonflikt.

 

Jede erreichbare Einsparung soll dabei dem dringend erforderlichen Wiederaufbau der Allgemeinen Rücklage dienen.

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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