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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0244/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2004
hier: Sperre auf freiwillige Leistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
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●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
|
|
|
27.04.2004
|
Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird gebeten zu
beschließen:
Der Magistrat
verfügt
in Kenntnis
der derzeit sich abzeichnenden Haushaltssituation 2004,
in dem
Bestreben, ein drohendes Defizit 2004 unter größtmöglicher Schonung der
Allgemeinen Rücklage zu minimieren und damit die finanzielle und politische
Handlungsfähigkeit zu erhalten,
in dem
Bemühen, die Auflagen des Regierungspräsidiums zur Haushaltsge-nehmigung 2004
so weit wie möglich zu erfüllen,
und dabei mit
dem festen Willen, die Infrastruktur der Stadt im sozialen und kulturellen
Bereich sowie bei Schule und Sport intakt zu lassen
in
sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des § 99 HGO zur vorläufigen
Haushaltsführung eine generelle Sperre auf alle freiwilligen Leistungen.
Die Aufhebung der Sperre im Einzelfall erfolgt im
Einvernehmen von Fachdezernent und Kämmerer. Im Zweifelsfall entscheidet der
Magistrat.
Bei der Vorlage der Freigabeanträge haben die
Fachbereiche/Fachdienste darauf zu achten, daß ausgehend vom Rechnungsergebnis
2003 und unter Berücksichtigung der Sparvorgaben des Regierungspräsidiums zum
Haushalt 2004 grundsätzlich entsprechende Einsparungen zu erwirtschaften sind.
Bei der Erwirtschaftung der einzelnen Einsparungen dienen die Budgets als
Handlungsgrundlage.
Die generelle 50%-Sperre der Budgets bleibt davon
unberührt.
Der Stadtverordnetenversammlung ist von diesem Beschluß
Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Von der Haushaltsgenehmigung 2004
des Regierungspräsidiums hat der Magistrat bereits Kenntnis genommen.
Unmittelbare Folge der Genehmigung ist es, daß die gesetzlichen Einschränkungen
des § 99 HGO (vorläufige Haushaltsführung) für die freiwilligen Leistungen
nicht mehr gelten.
Der Magistrat hat aber auch von den
begleitenden Auflagen des Regierungspräsidiums, hier speziell von der
geforderten Sperre von 25 % auf die freiwilligen Leistungen, und von der derzeit sich abzeichnenden Verschlechterung der
Haushaltssituation Kenntnis genommen.
Schwierig ist
es natürlich, Art, Inhalt, Umfang usw. von freiwilligen Leistungen umfassend
und generell zu definieren. Jeder Fall ist letztlich ein Einzelfall mit eigenem
Hintergrund; die bekannte Liste der freiwilligen Leistungen im
Verwaltungshaushalt 2004 ist auch nicht mehr als eine Hilfskonstruktion. Eine
umfassende Aufgabenkritik würde mit Sicherheit noch viel mehr Bereiche und
Positionen aufdecken, die als freiwillig i. w. S. klassifiziert werden können.
Deshalb sollen
die freiwilligen Leistungen generell weiterhin gesperrt bleiben, und über die
Freigabe soll von Fall zu Fall entschieden werden. Das gilt nicht nur für die
nach klassischer Betrachtungsweise freiwillig, also ohne rechtliche
Verpflichtung an freie Träger gewährten Zuschüsse sondern auch z. B. für eigene
Fortbildungskosten. Das gilt auch für solche als freiwillig zu betrachtenden
Positionen, die nicht in der genannten Liste enthalten sind. Die Antwort auf
die Frage, ob in einem bestimmten Fall eine freiwillige Leistung vorliegt oder
nicht, kann dabei nur das Ergebnis verständiger Betrachtung sein.
Bei der
Entscheidung, welche Aufgabe mit welchem finanziellen Einsatz wahrgenommen
werden kann / soll / muß, ist ggf.
zwischen den von der Haushaltssituation und den Auflagen des
Regierungspräsidiums induzierten Notwendigkeiten einerseits und dem Erhalt der
Infrastruktur in den verschiedenen Bereichen andererseits abzuwägen - ein
klassischer Zielkonflikt.
Jede
erreichbare Einsparung soll dabei dem dringend erforderlichen Wiederaufbau der
Allgemeinen Rücklage dienen.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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