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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1814/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 1 - 2/30 a wird im südlichen Planbereich (Brauereigelände) gemäß § 2 BauGB geändert: Bebauungsplan Nr. 1 - 2/30 a, 5. Änderung "Brauereigelände".

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Sachverhalt

Einführung und Begründung:

Das Gelände der Brauerei stellt aufgrund seiner exponiert-zentralen Lage innerhalb der Marburger Kernstadt eine besondere stadtentwicklungspolitische Wertigkeit und Herausforderung dar.

 

Aus dem aktuellen Anlass der wirtschaftlichen Entwicklung der Brauerei erwachsen Chancen und  Optionen, aber auch – bei Nichtdefinition von Planungsrecht – Gefährdungen für ein geordnetes innerstädtisches Gefüge. Nach Aufstellung eines Bebauungsplans besteht daher die Möglichkeit, durch klar formulierte Zielvorstellungen zur Bau- und Nutzungsstruktur des Bereichs, ungewollte Entwicklungen auszuschließen und vielmehr verträgliche Optionen für eine Nachfolgenutzung festzulegen. Hierzu soll zwischenzeitlich über die Grundlagenermittlung von Rahmenbedingungen und prägenden Standortfaktoren hinaus ein Rahmenplan mit Zielinhalten zur Umsetzung entwickelt und diskutiert werden. Dabei gilt es Nutzungsoptionen direkter Anrainer, z. B. möglicherweise der Universität, ebenso zu berücksichtigen wie die Einarbeitung bisher eher räumlich peripherer Planungsbausteine wie das Konzept des beantragten Sanierungsgebiets “Nordstadt/Bahnhofsquartier”, den Rahmenplan zur Nach­folgenutzung und Konsolidierung universitärer Streulagen durch Verlagerung von Kliniksbereichen, die Bauleitplanung in den Altsanierungsgebieten, das neue Wegekonzept und den Pflegeplan der Universität zum Alten Botanischen Garten oder landschaftsplanerische Zielvorgaben.

 

Standortfaktoren:

Gemäß Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Nr. 1 - 2/30a (09.06.1969) ist der Bereich als Mischgebiet ausgewiesen, allerdings wird dort keine weitere Zielprofilierung angegeben.

 

Das Brauereigelände bietet ein hohes Potential an günstigen Standortfaktoren, da es sehr altstadtnah liegt und zukünftig eine Verzahnung mit den Bereichen Marburg-Mitte, Alter Botanischer Garten, Oberstadt und den Universitätsgebäuden in der Biegenstraße erlaubt. Neben der reizvollen Nähe des Mühlgrabens ist die sehr gute verkehrliche Erschliessung mitsamt dem Parkhaus als wesentlicher Vorteil zu nennen.

 

Defizite stellen derzeit u. a. die mangelhafte Ost-West-Zugänglichkeit, auch im Hinblick auf eine behindertengerechte Überquerung des Bereichs, die fehlende Verzahnung mit dem Alten Botanischen Garten und der Erlebbarkeit der Grün- und Gewässerstruktur dar.

 

Inhaltlicher Ausblick: Planungsansprüche und -ansätze:

Der Bereich sollte einen öffentlichen Charakter erhalten, was die Auflösung des zurzeit introvertierten Betriebshofgeländes bewirkt. Die vorhandene Gebäudesubstanz bietet unter Berücksichtigung der denkmalgeschützten Kerngebäude breite Optionen für universitäre oder kulturelle Nutzungen. Hingegen ungeeignet erscheint die Umsetzung von privat genutztem Wohnungsbau bzw. Nutzung als immobilienwirtschaftlichem Standort und sollte daher bauleitplanerisch ausgeschlossen werden. Dies begründet sich aus den v. g. positiven öffentlichen Entwicklungsoptionen, der bereits erfolgten Ausweisung umfangreicher Wohnungsbauprojekte innerhalb anderer Bereiche der Kernstadt als auch der im Winterhalbjahr stark verschatteten Lage des Gebiets.

 

Eine Verbesserung der Nutzbarkeit des öffentlichen Raums kann mittels eines erlebbaren Zugangs zum Mühlgraben geschaffen werden, allerdings muß dies unter Berücksichtigung landschaftsplanerischer Leitmotive erfolgen.

 

Letztlich ist eine Überprüfung angedacht, inwieweit ein Ersatz- und Ergänzungsgebiet für die "Nördliche Altstadt" lohnend wäre (siehe Beispiel Stock-/ Schlachthofgelände).

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

 

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