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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0187/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass sich die Gesamtkosten für den Abbruch und Neubau des Ortenbergsteges von bisher 1,915 Mio. € auf insgesamt 2,31 Mio. € erhöhen.

 

2.      Die Verpflichtungsermächtigung bei der HSt. 6300/96993 „Erneuerung Ortenbergsteg“  für das laufende Haushaltsjahr wird gem. § 102 Abs. 5 HGO überplanmäßig von 1.400.000,- € auf 1.800.000,- € erhöht. Durch Reduzierung der veranschlagten Verpflichtungsermächtigung von 210.000 € bei der HSt. 6600/9606 „Umbau Knoten B3a Erlenring“ auf 0 € und Reduzierung der veranschlagten Verpflichtungsermächtigung von 260.000 € um 190.000 € auf 70.000 € bei der HSt. 6500/9681 „Teilausbau Rotenberg“ wird der Gesamtbetrag der im Haushalt 2004 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten. In analoger Anwendung des § 7 der Haushaltssatzung 2004 ist die Entscheidung dem Haupt- und Finanzausschuss vorbehalten.

 

  1. Aus dem Ansatz für das HH-Jahr 2004 in Höhe von 400.000,- € werden weitere 50.000,- € freigegeben. 

 

  1. Der Stadtverordnetenversammlung ist von diesem Beschluss anschließend Kenntnis zu geben.

 

  1. Der Bau des Ortenbergsteges muss unter Berücksichtigung und in Abstimmung auf die Planungen für

 

a.            die barrierefreie Erschließung des gesamten Bahnhofes und

b.            der perspektivischen Entwicklung des Gesamtgeländes

 

erfolgen.

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Sachverhalt

Begründung

 

1.            Ausgangslage:

 

1.1            Bisherige Beschlusslage:

 

            Mit Beschluss vom 2.12.2002 hat der Magistrat dem Entwurf für den Neubau des Ortenbergsteges mit einem Kostenvolumen von voraussichtl. 1,7 Mio. € zugestimmt. Am 24.03.2004 hat der Magistrat dem Bau von zusätzlichen Spindeltreppen zu den beiden Fernzug-Bahnsteigen 2 und 3 zugestimmt, wodurch sich u. a. die Gesamtkosten auf 1,915 Mio. € erhöht haben.

 

 

 

2.            Gestaltung des Steges:

           

            Gegenüber dem Vorbericht hat sich die Gestaltung des neuen Steges nicht geändert.

 

3.            Vorbereitende Maßnahmen:

 

            Es wurde eine Kreuzungsvereinbarung mit dem Bahnbetreiber (DB-Netz AG) am 16.05.2003 geschlossen. Gemäß dieser Vereinbarung ist zunächst kein Grunderwerb für den Bau des neuen Steges erforderlich und es dürfen zusätzliche bahneigene Flächen insbesondere im Bereich der behindertengerechten Rampe am Ortenberg überbaut werden.

 

            Die Baugenehmigung nach HBO wurde am 4.02.2004 erteilt.

 

            Für die erforderliche Kampfmittelfreiheit wurde zwischenzeitlich der Auftrag zur Sondierung des Baufeldes an die Firmen KMB Kampfmittel Bergung GmbH in Hannover und RWE Umwelt GmbH in Eisenach mit Auftragssummen von zusammen 22.240,29 € erteilt. Sollten tatsächlich verdächtige Messerergebnisse oder aufgrund von Einbauten im Untergrund nicht sondierbare Bereiche festgestellt werden, sind ggf. Ausschachtungen notwendig, wodurch sich die zuvor genannten Auftragssummen entsprechend erhöhen können. Zusätzlich sind Nebenleistungen für die Kampfmittelsuche Bodenanalysen und -entsorgung separat zu beauftragen. Hierfür sind ca. 10.000,- € veranschlagt.

 

4.            Finanzierung:

           

            Gegenüber dem Vorbericht haben sich bei der Detaillierung der Ausführungsplanung folgende Kostenerhöhungen ergeben:

 

            Diese gliedern sich in folgende wesentliche Einzelpositionen:

 

 

Einzelposition:

Aktueller Kostenstand 15.03.2004

Beschluss vom 25.11.2002

 

 

 

Grunderwerb (für behindertengerechte Rampe)

0,- €

6.000,- €

Abbruch des alten Steges und der Rampe

94.000,- €

 75.400,- €

Gründungsarbeiten, Kampfmittelräumung, Entsorgung

185.000,- €

143.600,- €

Stahlkonstruktion mit Betonstützen und -treppen

1.018.000,- €

 

750.900,- €

Rampe für Behinderte

85.600,- €

70.800,- €

Aufzug am Bahnhof

170.000,- €

110.200,- €

2 Spindeltreppen Bahnsteige**

80.000,- €

75.000,- €

 

Seitenschutz (in Alu-Blech, Auflage des EBA)

 

180.000,- €

 

116.000,- €

Sichtfenster Verglasung im Seitenschutz

7.200,- €

50.000,- €

 

Dachmontage (Stahlblech)

 

95.300,- €

 

84.700,- €

 

Nebenkosten (Ingenieurkosten)

 

291.000,- €

 

240.000,- €

Sonstige Kosten (Verwaltungskosten, Notreparatur)

26.000,- €

34.000,- €

Sonderkosten (Umbau von Bahnanlagen)

19.140,- €

15.000,- €

Sicherungsleistungen aufgrund des Bahnbetriebes**

63.800,- €

38.000,- €

Gesamtsumme:

2.310.000,- €

1.915.000,- €

 

            ** gemäß Beschluss vom 24.03.2003

 

            Die Kosten haben sich im Wesentlichen durch Erhöhung der Stahl- und Betonmengen erhöht. Diese Tatsache ist im Rahmen der Erstellung der Ausführungsstatik bekannt geworden. Außerdem wurde generell eine Preissteigerung von ca. 3 bis 5 % eingerechnet, da die Preise am Markt derzeit wieder anziehen.

 

            Weiterhin haben sich die Ingenieurkosten wegen der Erhöhung der Bausumme und aufgrund von zusätzlich erforderlichen Ingenieurleistungen für eine wirtschaftliche Abstimmung der vorgesehenen Bauausführung mit den bahnbetrieblichen Belangen, erhöht. Die DB AG steht für diese Abstimmung nicht unterstützend zur Verfügung. Dafür wird eine weitere Freigabe von 50.000,- € benötigt, sodass mit den bereits freigegebenen Mitteln von 170.000,- € Planungsaufträge und Kampfmittelräumung von insgesamt 220.000,- €. beauftragt werden können.

 

            Einsparungen von insgesamt ca. 170.000,- € - sind ohne die Zuschüsse zu gefährden möglich, wenn auf die Dachkonstruktion 90.000,- € und/oder die Spindeltreppen 80.000,- € zu den Fernzugbahnsteigen verzichtet wird. Da die geplante Beleuchtung im Dach integriert ist, muss beim Wegfall des Daches, ein neues Beleuchtungskonzept geplant werden, um die Blendfreiheit für den Bahnbetrieb zu gewährleisten. Dies könnte wiederum zu Mehrkosten führen, die die Stadt allein tragen muss. Die Kosten für die Dachkonstruktion sind zuschussfähig, die für die Spindeltreppen nicht.

 

            Am 14.01.2004 teilte uns das ASV Marburg mit, dass der Neubau des Ortenbergsteges aufgrund der Dringlichkeit in diesem Jahr zur Förderung nach GVFG-IV vorgesehen ist. Bis Ende März soll deshalb ein aktualisierter Kostenanschlag dem ASV zur Förderung vorgelegt werden. Mit einem Förderbescheid kann ab Anfang April dieses Jahres gerechnet werden, da alle förderrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

 

            Sobald der Bescheid vorliegt ist gemäß den Fördermodalitäten eine Auftragsvergabe innerhalb von 4 Monaten zu erwirken. 

 

            Um die Finanzierung des Projektes sicherzustellen, müssen vor der Ausschreibung die angemeldeten Mittel aufgestockt werden. Da die Kosten für den Ortenbergsteg wegen des aufwändigen Vergabeverfahrens und der umfangreichen Bauvorbereitung überwiegend im Jahr 2005 anfallen werden, muss gegenwärtig die VE von 1.400.000,- € um 400.00,- € erhöht werden. Hierfür werden zwei planmäßige VEs - „Umbau Knoten B3a Erlenring“ HHSt 6600/960600.7 in Höhe von 210.000,- € und „Teilausbau Rotenberg“ HHSt 6500/9681 in Höhe von 260.000,- € als Deckung vorgeschlagen. Die Realisierungen dieser Maßnahmen werden entsprechend um ein Jahr verschoben.

 

            Sollte der Förderbescheid ausbleiben, könnten die vorbereitenden Maßnahmen für den Neubau in diesem Jahr mit den vorhandenen Mitteln fortgesetzt werden. In diesem Fall sind zusätzliche Mittel für eine Brückenprüfung des alten Steges erforderlich, um dessen Zustand bzgl. der Verkehrssicherheit festzustellen. 

 

            Weiterhin ist noch nicht klar, ob die DB-Netz AG nach dem Bau des neuen Ortenbergsteges einen Rückbau der Absenkung der Oberleitungsanlage, die wegen der niedrigen Bauhöhe des alten Steges notwendig war, vornehmen wird. In welchem Umfang sich die Stadt an den dafür notwendigen Kosten beteiligen muss, ist ebenfalls noch offen.

             

 

 

 

5.            Weitere Vorgehensweise:

 

            In Kürze soll ein neuer sog. Baudurchführungsvertrag mit dem Bahnbetreiber der DB Netz AG geschlossen werden, der die Bedingungen für die Baudurchführung insbesondere hinsichtlich der bahnbetrieblichen Belange regelt. Nach Vorlage und Prüfung des Bauablaufplans und der Ausführungsunterlagen durch den Bahnbetreiber und des Förderbescheides soll die Ausschreibung und Veröffentlichung der Arbeiten voraussichtlich im April dieses Jahres erfolgen. Mit dem Abbruch und Baumaßnahmen vor Ort ist nicht vor Oktober dieses Jahres zu rechnen, sofern nicht bahnbetriebliche Gegebenheiten dieser Zeitplanung entgegenstehen.

 

 

 

 

Dietrich Möller                                                Egon Vaupel

Oberbürgermeister                                               Bürgermeister

 

Kenntnis genommen und einverstanden

 

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Finanz. Auswirkung

 

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