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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0187/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung des Ortenbergsteges
Beschluss gem. Ziff. 2.4 Anlage 21 AGA (Kostenkontrolle)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 66 - Tiefbau
- Bearbeiter*in:
- Marlit Keßler-Retzlaff
- Beteiligt:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Verfasser*in:
- Herr Lotz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
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●
Erledigt
|
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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27.04.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
30.04.2004
|
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss wird
gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Haupt- und Finanzausschuss
nimmt zur Kenntnis, dass sich die Gesamtkosten für den Abbruch und Neubau
des Ortenbergsteges von bisher 1,915 Mio. auf insgesamt 2,31
Mio. erhöhen.
2.
Die
Verpflichtungsermächtigung bei der HSt. 6300/96993 Erneuerung Ortenbergsteg für das laufende Haushaltsjahr wird gem. §
102 Abs. 5 HGO überplanmäßig von 1.400.000,- auf 1.800.000,- erhöht. Durch
Reduzierung der veranschlagten Verpflichtungsermächtigung von 210.000 bei der
HSt. 6600/9606 Umbau Knoten B3a Erlenring auf 0 und Reduzierung der
veranschlagten Verpflichtungsermächtigung von 260.000 um 190.000 auf 70.000
bei der HSt. 6500/9681 Teilausbau Rotenberg wird der Gesamtbetrag der im
Haushalt 2004 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten.
In analoger Anwendung des § 7 der Haushaltssatzung 2004 ist die Entscheidung
dem Haupt- und Finanzausschuss vorbehalten.
- Aus dem Ansatz für das HH-Jahr
2004 in Höhe von 400.000,- werden weitere 50.000,- freigegeben.
- Der Stadtverordnetenversammlung
ist von diesem Beschluss anschließend Kenntnis zu geben.
- Der Bau des Ortenbergsteges
muss unter Berücksichtigung und in Abstimmung auf die Planungen für
a. die
barrierefreie Erschließung des gesamten Bahnhofes und
b. der
perspektivischen Entwicklung des Gesamtgeländes
erfolgen.
Sachverhalt
Begründung
1. Ausgangslage:
1.1 Bisherige Beschlusslage:
Mit
Beschluss vom 2.12.2002 hat der Magistrat dem Entwurf für den Neubau des
Ortenbergsteges mit einem Kostenvolumen von voraussichtl. 1,7 Mio.
zugestimmt. Am 24.03.2004 hat der Magistrat dem Bau von zusätzlichen
Spindeltreppen zu den beiden Fernzug-Bahnsteigen 2 und 3 zugestimmt, wodurch
sich u. a. die Gesamtkosten auf 1,915 Mio. erhöht haben.
2. Gestaltung
des Steges:
Gegenüber
dem Vorbericht hat sich die Gestaltung des neuen Steges nicht geändert.
3. Vorbereitende
Maßnahmen:
Es
wurde eine Kreuzungsvereinbarung mit dem Bahnbetreiber (DB-Netz AG) am
16.05.2003 geschlossen. Gemäß dieser Vereinbarung ist zunächst kein Grunderwerb
für den Bau des neuen Steges erforderlich und es dürfen zusätzliche bahneigene
Flächen insbesondere im Bereich der behindertengerechten Rampe am Ortenberg
überbaut werden.
Die
Baugenehmigung nach HBO wurde am 4.02.2004 erteilt.
Für
die erforderliche Kampfmittelfreiheit wurde zwischenzeitlich der Auftrag zur
Sondierung des Baufeldes an die Firmen KMB Kampfmittel Bergung GmbH in Hannover
und RWE Umwelt GmbH in Eisenach mit Auftragssummen von zusammen 22.240,29
erteilt. Sollten tatsächlich verdächtige Messerergebnisse oder aufgrund von
Einbauten im Untergrund nicht sondierbare Bereiche festgestellt werden, sind
ggf. Ausschachtungen notwendig, wodurch sich die zuvor genannten Auftragssummen
entsprechend erhöhen können. Zusätzlich sind Nebenleistungen für die
Kampfmittelsuche Bodenanalysen und -entsorgung separat zu beauftragen. Hierfür
sind ca. 10.000,- veranschlagt.
4. Finanzierung:
Gegenüber
dem Vorbericht haben sich bei der Detaillierung der Ausführungsplanung folgende
Kostenerhöhungen ergeben:
Diese
gliedern sich in folgende wesentliche Einzelpositionen:
Einzelposition: |
Aktueller Kostenstand 15.03.2004 |
Beschluss vom 25.11.2002 |
|
|
|
Grunderwerb
(für behindertengerechte Rampe) |
0,- |
6.000,- |
Abbruch
des alten Steges und der Rampe |
94.000,- |
75.400,- |
Gründungsarbeiten,
Kampfmittelräumung, Entsorgung |
185.000,- |
143.600,- |
Stahlkonstruktion
mit Betonstützen und -treppen |
1.018.000,- |
750.900,- |
Rampe
für Behinderte |
85.600,- |
70.800,- |
Aufzug
am Bahnhof |
170.000,- |
110.200,- |
2
Spindeltreppen Bahnsteige** |
80.000,- |
75.000,- |
Seitenschutz
(in Alu-Blech, Auflage des EBA) |
180.000,- |
116.000,- |
Sichtfenster
Verglasung im Seitenschutz |
7.200,- |
50.000,- |
Dachmontage
(Stahlblech) |
95.300,- |
84.700,- |
Nebenkosten
(Ingenieurkosten) |
291.000,- |
240.000,- |
Sonstige
Kosten (Verwaltungskosten, Notreparatur) |
26.000,- |
34.000,- |
Sonderkosten
(Umbau von Bahnanlagen) |
19.140,- |
15.000,- |
Sicherungsleistungen
aufgrund des Bahnbetriebes** |
63.800,- |
38.000,- |
Gesamtsumme: |
2.310.000,- |
1.915.000,- |
**
gemäß Beschluss vom 24.03.2003
Die
Kosten haben sich im Wesentlichen durch Erhöhung der Stahl- und Betonmengen
erhöht. Diese Tatsache ist im Rahmen der Erstellung der Ausführungsstatik
bekannt geworden. Außerdem wurde generell eine Preissteigerung von ca. 3 bis 5
% eingerechnet, da die Preise am Markt derzeit wieder anziehen.
Weiterhin
haben sich die Ingenieurkosten wegen der Erhöhung der Bausumme und aufgrund von
zusätzlich erforderlichen Ingenieurleistungen für eine wirtschaftliche
Abstimmung der vorgesehenen Bauausführung mit den bahnbetrieblichen Belangen,
erhöht. Die DB AG steht für diese Abstimmung nicht unterstützend zur Verfügung.
Dafür wird eine weitere Freigabe von 50.000,- benötigt, sodass mit den
bereits freigegebenen Mitteln von 170.000,- Planungsaufträge und
Kampfmittelräumung von insgesamt 220.000,- . beauftragt werden können.
Einsparungen
von insgesamt ca. 170.000,- - sind ohne die Zuschüsse zu gefährden möglich,
wenn auf die Dachkonstruktion 90.000,- und/oder die Spindeltreppen 80.000,-
zu den Fernzugbahnsteigen verzichtet wird. Da die geplante Beleuchtung im Dach
integriert ist, muss beim Wegfall des Daches, ein neues Beleuchtungskonzept
geplant werden, um die Blendfreiheit für den Bahnbetrieb zu gewährleisten. Dies
könnte wiederum zu Mehrkosten führen, die die Stadt allein tragen muss. Die
Kosten für die Dachkonstruktion sind zuschussfähig, die für die Spindeltreppen
nicht.
Am
14.01.2004 teilte uns das ASV Marburg mit, dass der Neubau des Ortenbergsteges
aufgrund der Dringlichkeit in diesem Jahr zur Förderung nach GVFG-IV vorgesehen
ist. Bis Ende März soll deshalb ein aktualisierter Kostenanschlag dem ASV zur
Förderung vorgelegt werden. Mit einem Förderbescheid kann ab Anfang April
dieses Jahres gerechnet werden, da alle förderrechtlichen Voraussetzungen
vorliegen.
Sobald
der Bescheid vorliegt ist gemäß den Fördermodalitäten eine Auftragsvergabe
innerhalb von 4 Monaten zu erwirken.
Um
die Finanzierung des Projektes sicherzustellen, müssen vor der Ausschreibung
die angemeldeten Mittel aufgestockt werden. Da die Kosten für den Ortenbergsteg
wegen des aufwändigen Vergabeverfahrens und der umfangreichen Bauvorbereitung
überwiegend im Jahr 2005 anfallen werden, muss gegenwärtig die VE von
1.400.000,- um 400.00,- erhöht werden. Hierfür werden zwei planmäßige VEs -
Umbau Knoten B3a Erlenring HHSt 6600/960600.7 in Höhe von 210.000,- und
Teilausbau Rotenberg HHSt 6500/9681 in Höhe von 260.000,- als Deckung
vorgeschlagen. Die Realisierungen dieser Maßnahmen werden entsprechend um ein
Jahr verschoben.
Sollte
der Förderbescheid ausbleiben, könnten die vorbereitenden Maßnahmen für den
Neubau in diesem Jahr mit den vorhandenen Mitteln fortgesetzt werden. In diesem
Fall sind zusätzliche Mittel für eine Brückenprüfung des alten Steges
erforderlich, um dessen Zustand bzgl. der Verkehrssicherheit
festzustellen.
Weiterhin
ist noch nicht klar, ob die DB-Netz AG nach dem Bau des neuen Ortenbergsteges
einen Rückbau der Absenkung der Oberleitungsanlage, die wegen der niedrigen
Bauhöhe des alten Steges notwendig war, vornehmen wird. In welchem Umfang sich
die Stadt an den dafür notwendigen Kosten beteiligen muss, ist ebenfalls noch
offen.
5. Weitere Vorgehensweise:
In Kürze soll ein neuer sog. Baudurchführungsvertrag
mit dem Bahnbetreiber der DB Netz AG geschlossen werden, der die Bedingungen
für die Baudurchführung insbesondere hinsichtlich der bahnbetrieblichen Belange
regelt. Nach Vorlage und Prüfung des Bauablaufplans und der
Ausführungsunterlagen durch den Bahnbetreiber und des Förderbescheides soll die
Ausschreibung und Veröffentlichung der Arbeiten voraussichtlich im April dieses
Jahres erfolgen. Mit dem Abbruch und Baumaßnahmen vor Ort ist nicht vor Oktober
dieses Jahres zu rechnen, sofern nicht bahnbetriebliche Gegebenheiten dieser
Zeitplanung entgegenstehen.
Dietrich Möller Egon Vaupel
Oberbürgermeister Bürgermeister
Kenntnis
genommen und einverstanden
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