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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0363/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuß wird gebeten zu beschließen:

 

 

Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweis­barkeit einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 3320/9400 „Umbau Cafe Trauma und Anbau TNT“ bis zur Höhe von 377.000 € zuge­stimmt.

 

            Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei der HSt. 3320/9870 „Zuschuß Cafe Trauma“ von 248.300 €, bei der HSt. 2252/9401 „Erneuerungsmaßnahmen“ (FES) von 65.000 € und bei der HSt. 2401/9400 „Erneuerungsmaßnahmen“ (ARS) von 63.700 €.

 

Mit dem Beschluß sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

            Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Die Maßnahme Umbau Cafe Trauma / Anbau TNT ist im Haushalt 2004 bei der HSt. 3320/9870 „Zuschuß Cafe Trauma“ mit 248.300 € veranschlagt. Auf der Grundlage der Ausschreibungsergebnisse und verschiedener Planungsänderungen betragen die Kosten jetzt allerdings 377.000 €. Die Mehrkosten von 128.700 € begründen sich wie folgt:

 

Sondergründung u. Entsorgungsmaßnahmen           35.000,00 €

Beleuchtung         9.000, 00 €

Stahl der Stahlkonstruktion                         17.000,00 €

Stahl in Beton und Gründung        5.000,00 €

Außenanlage        12.000,00 €

Bauglas                  9.000,00 €

Brandschutzanstriche                10.000,00 €

Baunebenkosten incl. Altlastenuntersuchung                   5.000,00 €

entfallende Eigenleistungen durch die Nutzer                                     26.700,00€

 

Mehrkosten insgesamt                                                                            128.700,00 €

 

Diese Mehrkosten waren bei der ursprünglichen Veranschlagung im Haushalt unvorhergesehen, zur Realisierung der Maßnahme sind sie unabweisbar. Die Deckung ist wie oben dargelegt gewährleistet.  Ein in Aussicht gestellter, wenn auch noch nicht förmlich bewilligter Landeszuschuß von 92.000 € würde überdies zur Reduzierung der städtischen Mehraufwendungen beitragen.

 

Daß es sich bei dem vorliegenden Beschluß um eine außerplanmäßige Ausgabe von 377.000 € und nicht um eine überplanmäßige Ausgabe von 128.700 € handelt liegt daran, daß die Maßnahme im Haushalt 2004 als Zuschuß an das Cafe Trauma veranschlagt ist. Da es sich aber um eine eigene Baumaßnahme der Stadt handelt und nicht um eine Zuschußmaßnahme, ist sie aus systematischen Gründen auch als eigene Baumaßnahme in einer neuen Haushaltsstelle zu veranschlagen. Die bisher als Zuschuß veranschlagten Mittel dienen dieser neuen Haushaltsstelle als Deckung.

 

Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die apl. Ausgabe liegt nach § 7 der Haushaltssatzung beim Haupt- und Finanzausschuß.

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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