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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0363/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2004
hier: Hst. 3320/9400 "Umbau Café Trauma und Anbau TNT"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
25.05.2004
| |||
|
22.06.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Anhörung
|
|
|
25.06.2004
|
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuß wird gebeten zu beschließen:
Gemäß § 100 Abs. 1
HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer außerplanmäßigen Ausgabe
bei der Hst. 3320/9400 Umbau Cafe Trauma und Anbau TNT bis zur Höhe von
377.000 zugestimmt.
Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei der HSt. 3320/9870 Zuschuß Cafe Trauma von 248.300 , bei der HSt. 2252/9401 Erneuerungsmaßnahmen (FES) von 65.000 und bei der HSt. 2401/9400 Erneuerungsmaßnahmen (ARS) von 63.700 .
Mit dem Beschluß sind die Mittel
zugleich freigegeben.
Der Stadtverordnetenversammlung ist
hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Die Maßnahme Umbau Cafe Trauma /
Anbau TNT ist im Haushalt 2004 bei der HSt. 3320/9870 Zuschuß Cafe Trauma mit
248.300 veranschlagt. Auf der Grundlage der Ausschreibungsergebnisse und
verschiedener Planungsänderungen betragen die Kosten jetzt allerdings 377.000
. Die Mehrkosten von 128.700 begründen sich wie folgt:
Sondergründung u. Entsorgungsmaßnahmen 35.000,00
Beleuchtung 9.000, 00
Stahl der Stahlkonstruktion 17.000,00
Stahl in Beton und Gründung 5.000,00
Außenanlage 12.000,00
Bauglas 9.000,00
Brandschutzanstriche 10.000,00
Baunebenkosten incl. Altlastenuntersuchung 5.000,00
entfallende Eigenleistungen durch die Nutzer
26.700,00
Mehrkosten insgesamt 128.700,00
Diese Mehrkosten waren bei der
ursprünglichen Veranschlagung im Haushalt unvorhergesehen, zur Realisierung der
Maßnahme sind sie unabweisbar. Die Deckung ist wie oben dargelegt
gewährleistet. Ein in Aussicht
gestellter, wenn auch noch nicht förmlich bewilligter Landeszuschuß von 92.000
würde überdies zur Reduzierung der städtischen Mehraufwendungen beitragen.
Daß es sich bei dem vorliegenden
Beschluß um eine außerplanmäßige Ausgabe von 377.000 und nicht um eine
überplanmäßige Ausgabe von 128.700 handelt liegt daran, daß die Maßnahme im Haushalt
2004 als Zuschuß an das Cafe Trauma veranschlagt ist. Da es sich aber um eine
eigene Baumaßnahme der Stadt handelt und nicht um eine Zuschußmaßnahme, ist sie
aus systematischen Gründen auch als eigene Baumaßnahme in einer neuen
Haushaltsstelle zu veranschlagen. Die bisher als Zuschuß veranschlagten Mittel
dienen dieser neuen Haushaltsstelle als Deckung.
Die Zuständigkeit für die
Entscheidung über die apl. Ausgabe liegt nach § 7 der Haushaltssatzung beim
Haupt- und Finanzausschuß.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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