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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0365/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstwohnsitze von Studierenden in Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 36 - Stadtbüro
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Verfasser*in:
- Herr Krein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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25.05.2004
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22.06.2004
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
25.06.2004
|
Beschlussvorschlag
Bezug: Nr. 5 TO.A vom 10.5.2004
Textänderungen
in der neuen Vorlage sind kursiv dargestellt
Der Magistrat
wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die im UA 1111 / Stadtbüro vorgesehenen
Mittel für die Semesterkarte werden ab dem 01.08.2004 für eine neue Initiative
z. Vfg. gestellt, die noch mehr Studierende veranlassen soll, in Marburg den
Erstwohnsitz anzumelden.
2. Die bisherige Erstattung des
Semesterticketzuschusses von zuletzt 11 pro Semester entfällt spätestens zum
31.07.2004 für das Sommersemester 2004.
Der zu
erwartende Haushaltsausgaberest wird nach 2005 übertragen.
3. Die
Haushaltsstelle trägt in Zukunft die Bezeichnung @home
in Marburg.
4. Alle Studierenden die ab dem
01.08.2004 erstmals ihren Erstwohnsitz in Marburg anmelden oder die bisher die
in Marburg registrierte Nebenwohnung erstmals zur Hauptwohnung erklären,
erhalten als Danke Schön der Stadt einmalig einen Gutschein @home in Marburg.
Neben dem einmaligen
freien Eintritt für Cineplex und Aquamar ist vorgesehen, allen
Anspruchsberechtigten einmalig einen Barbetrag in Höhe von 100 zu erstatten.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten
Jahre kann man davon ausgehen, dass ca. die Hälfte der neueingeschriebenen
Studierenden zur Anmeldung kommt (im vergangenen Rekordjahr haben sich
insgesamt 4.900 Erstsemester eingeschrieben).
Da zum heutigen Zeitpunkt aber nicht
abzusehen ist, wie viele Studierende tatsächlich von dem Angebot Gebrauch
machen, sind Mehrausgaben in 2005 durch eine überplanmäßige Ausgabe
sicherzustellen.
Die Ausgabe des
Neubürger-Couponheftes an alle Neuangemeldeten bleibt hiervon unberührt.
5.
Das
Stadtbüro wird beauftragt, Anfang des Jahres 2006 einen Bericht über die Akzeptanz
der Maßnahme vorzulegen.
Sachverhalt
Begründung:
Die bisherige Form der Bezuschussung des Semestertickets ist
nicht mehr geeignet, strategisch auf eine gezielte Erhöhung der Erstwohnsitze
Einfluss zu nehmen. Bei durchschnittlich 6.400 Anträgen pro Jahr, handelt es
sich erfahrungsgemäß um nicht mehr als 3.300 Studierende, welche die Leistung
in Anspruch nehmen, weil die Antragsteller im SS als auch im WS weitestgehend
identisch sind. Durch die sich wiederholende Auszahlung liegt sogar ein
ausgesprochener Mitnahmeeffekt vor.
Die politische Zielsetzung der Verkehrsbeeinflussung findet
nach mehr als 15 Jahren in der heutigen Zeit mit RMV-Ticket und hoher
Mobilität, veränderte Rahmenbedingungen.
Aufgrund verschiedener Analysen, zuletzt von Prof. Kißler
vom Institut für Soziologie, der im Auftrag von Stadt und Universität 2000
Studierende befragt hat, ist bekannt, dass es offensichtlich auch in Marburg
ein großes Potential Studierender gibt, die nicht angemeldet sind.
Die einmalige Honorierung des Erstwohnsitzes hat neben den
Erstsemestern vor allem diese Gruppe im Blick.
Letztlich sind natürlich auch diejenigen Studierenden
Zielgruppe, die ihre Wohnung bislang als Nebenwohnung angemeldet haben. Hier
darf die hohe Zahl der Nebenwohnungen in Marburg nicht darüber hinwegtäuschen,
dass jede Anmeldung einer Nebenwohnung im Einzelfall streng nach dem Melderecht
geprüft wird. Deshalb sind entgegen des Beschlusses der STVV vom 28.11.2003 zu
TOP 16.7 zu der vorgeschlagenen Erstwohnsitz-Kampagne hier keine
nennenswerten Änderungen der Erstwohnsitzzahlen zu erwarten.
Vielmehr zeigt eine erste systematische Überprüfung dieser
Personen durch das Stadtbüro (Anschreiben, Anrufen der Eltern der Gemeldeten),
dass viele davon Marburg schon wieder verlassen haben, ohne die Wohnung abzumelden.
In diesen Fällen wird eine Abmeldung von Amtswegen durchgeführt.
Studierende die in Marburg zuziehen, stehen vor der Frage,
ob die Wohnung hier oder am bisherigen Wohnort (i.d.R. das Elternhaus)
Hauptwohnsitz werden soll. Gem. § 16 des Hess. Meldegesetzes ist bei mehreren
Wohnungen diejenige Hauptwohnsitz, die vorwiegend benutzt wird. In
Zweifelsfällen und Studierende gehören hier regelmäßig dazu ist es die
Wohnung, die den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wiederspiegelt. Damit lässt
sich sehr oft die Entscheidung für Marburg mit Erstwohnsitz nicht mit
konsequentem Verwaltungshandeln erwirken sondern ist fast immer bei
Studierenden auch von einem gewissen Grad an Freiwilligkeit abhängig. Eine
Durchsetzung des Wohnungsstatus ist rechtlich problematisch, konfliktbehaftet
und für das Image als Studienort kontraproduktiv.
Die bessere Honorierung des Erstwohnsitzes fördert dagegen
den Standort Marburg als Universitätsstadt und beschleunigt bei entsprechendem
Angebot auch die Integration der Studierenden in ihrer neuen Heimat auf Zeit.
Der Gutschein soll deshalb sowohl materiell Anreize geben,
sich für die Erstwohnung zu entscheiden, als auch auf Stadt und Universität
neugierig machen. Das Verfahren soll
zum 1.8.2004 umgesetzt werden , weil ab 3.8.2004 die Frist zur
Neueinschreibung für das Herbstsemester beginnt.
Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit soll die Initiative den
Studierenden bekannt gemacht werden. Dabei muss vor allem deutlich werden, dass
der Semesterticketzuschuss nicht städtischen Sparmaßnahmen zum Opfer gefallen
ist, sondern vielmehr als Geschenk der Stadt an ihre Studenten noch erweitert
wurde und sich in einem neuen Outfit präsentiert.
Der Erfolg der Initiative
hängt vor allem von der Attraktivität des Angebotes und dessen Bekanntheitsgrad
ab. Wenn es darüber hinaus geeignet ist die Identifikation zwischen Stadt und
Studierenden zu erhöhen, bringt es zum Ausdruck, dass die Stadt nur etwas an
ihre Studierenden zurückgibt, was sie
durch eine Verbesserung beim Finanzausgleich schon erhalten hat.
Die Gestaltung und Form der Erstattung wird durch das
Stadtbüro konzipiert. Die Gutscheine sowie der Druck des Schecks finanzieren
sich durch Sponsoring.
Durch die Erstattung des Semesterticketzuschusses bis zum
31.7.2004 stehen für das laufende Jahr nicht ausreichend Haushaltsmittel zur
Verfügung. Die Gutscheine werden ab August ausgehändigt, die Barerstattung soll
aber erst nach dem 1.1.2005 aus Mitteln des Haushaltes 2005 erfolgen. Der zu
erwartende Haushaltsausgaberest aus 2004 wird ins nächste Jahr übertragen.
Es ist grundsätzlich zu erwarten, dass sich die eingesetzten
Mittel durch Mehreinnahmen aufgrund höherer Einwohnerzahlen amortisieren.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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