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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0365/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bezug: Nr. 5 TO.A vom 10.5.2004

Textänderungen in der neuen Vorlage sind kursiv dargestellt

 

 

Der Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

1.         Die im UA 1111 / Stadtbüro vorgesehenen Mittel für die Semesterkarte werden ab dem 01.08.2004 für eine neue Initiative z. Vfg. gestellt, die noch mehr Studierende veranlassen soll, in Marburg den Erstwohnsitz anzumelden.

 

2.         Die bisherige Erstattung des Semesterticketzuschusses von zuletzt 11 € pro Semester entfällt spätestens zum 31.07.2004 für das Sommersemester 2004.

            Der zu erwartende Haushaltsausgaberest wird nach 2005 übertragen.

 

3.         Die Haushaltsstelle trägt in Zukunft die Bezeichnung „@home in Marburg“.

 

4.         Alle Studierenden die ab dem 01.08.2004 erstmals ihren Erstwohnsitz in Marburg anmelden oder die bisher die in Marburg registrierte Nebenwohnung erstmals zur Hauptwohnung erklären, erhalten als „Danke Schön“ der Stadt einmalig einen Gutschein „@home in Marburg“.

 

Neben dem einmaligen freien Eintritt für Cineplex und Aquamar ist vorgesehen, allen Anspruchsberechtigten einmalig einen Barbetrag in Höhe von 100 € zu erstatten.

 

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre kann man davon ausgehen, dass ca. die Hälfte der neueingeschriebenen Studierenden zur Anmeldung kommt (im vergangenen Rekordjahr haben sich insgesamt 4.900 Erstsemester eingeschrieben).

 

Da zum heutigen Zeitpunkt aber nicht abzusehen ist, wie viele Studierende tatsächlich von dem Angebot Gebrauch machen, sind Mehrausgaben in 2005 durch eine überplanmäßige Ausgabe sicherzustellen.

 

Die Ausgabe des Neubürger-Couponheftes an alle Neuangemeldeten bleibt hiervon unberührt.

 

5.                Das Stadtbüro wird beauftragt, Anfang des Jahres 2006 einen Bericht über die Akzeptanz der Maßnahme vorzulegen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die bisherige Form der Bezuschussung des Semestertickets ist nicht mehr geeignet, strategisch auf eine gezielte Erhöhung der Erstwohnsitze Einfluss zu nehmen. Bei durchschnittlich 6.400 Anträgen pro Jahr, handelt es sich erfahrungsgemäß um nicht mehr als 3.300 Studierende, welche die Leistung in Anspruch nehmen, weil die Antragsteller im SS als auch im WS weitestgehend identisch sind. Durch die sich wiederholende Auszahlung liegt sogar ein ausgesprochener Mitnahmeeffekt vor.

 

Die politische Zielsetzung der Verkehrsbeeinflussung findet nach mehr als 15 Jahren in der heutigen Zeit mit RMV-Ticket und hoher Mobilität, veränderte Rahmenbedingungen.

 

Aufgrund verschiedener Analysen, zuletzt von Prof. Kißler vom Institut für Soziologie, der im Auftrag von Stadt und Universität 2000 Studierende befragt hat, ist bekannt, dass es offensichtlich auch in Marburg ein großes Potential Studierender gibt, die nicht angemeldet sind. 

 

Die einmalige Honorierung des Erstwohnsitzes hat neben den Erstsemestern vor allem diese Gruppe im Blick.

 

Letztlich sind natürlich auch diejenigen Studierenden Zielgruppe, die ihre Wohnung bislang als Nebenwohnung angemeldet haben. Hier darf die hohe Zahl der Nebenwohnungen in Marburg nicht darüber hinwegtäuschen, dass jede Anmeldung einer Nebenwohnung im Einzelfall streng nach dem Melderecht geprüft wird. Deshalb sind entgegen des Beschlusses der STVV vom 28.11.2003 zu TOP 16.7 zu der vorgeschlagenen „Erstwohnsitz-Kampagne“ hier keine nennenswerten Änderungen der Erstwohnsitzzahlen zu erwarten.

 

Vielmehr zeigt eine erste systematische Überprüfung dieser Personen durch das Stadtbüro (Anschreiben, Anrufen der Eltern der Gemeldeten), dass viele davon Marburg schon wieder verlassen haben, ohne die Wohnung abzumelden. In diesen Fällen wird eine Abmeldung von Amtswegen durchgeführt.

 

Studierende die in Marburg zuziehen, stehen vor der Frage, ob die Wohnung hier oder am bisherigen Wohnort (i.d.R. das Elternhaus) Hauptwohnsitz werden soll. Gem. § 16 des Hess. Meldegesetzes ist bei mehreren Wohnungen diejenige Hauptwohnsitz, die vorwiegend benutzt wird. In Zweifelsfällen – und Studierende gehören hier regelmäßig dazu – ist es die Wohnung, die den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wiederspiegelt. Damit lässt sich sehr oft die Entscheidung für Marburg mit Erstwohnsitz nicht mit konsequentem Verwaltungshandeln erwirken sondern ist fast immer bei Studierenden auch von einem gewissen Grad an Freiwilligkeit abhängig. Eine Durchsetzung des Wohnungsstatus’ ist rechtlich problematisch, konfliktbehaftet und für das Image als Studienort kontraproduktiv.

 

Die bessere Honorierung des Erstwohnsitzes fördert dagegen den Standort Marburg als Universitätsstadt und beschleunigt bei entsprechendem Angebot auch die Integration der Studierenden in ihrer neuen „Heimat auf Zeit“.

 

Der Gutschein soll deshalb sowohl materiell Anreize geben, sich für die Erstwohnung zu entscheiden, als auch auf Stadt und Universität neugierig machen. Das Verfahren soll  zum 1.8.2004 umgesetzt werden , weil ab 3.8.2004 die Frist zur Neueinschreibung für das Herbstsemester beginnt.

 

Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit soll die Initiative den Studierenden bekannt gemacht werden. Dabei muss vor allem deutlich werden, dass der Semesterticketzuschuss nicht städtischen Sparmaßnahmen zum Opfer gefallen ist, sondern vielmehr als Geschenk der Stadt an ihre Studenten noch erweitert wurde und sich in einem neuen Outfit präsentiert.

 

Der Erfolg der Initiative hängt vor allem von der Attraktivität des Angebotes und dessen Bekanntheitsgrad ab. Wenn es darüber hinaus geeignet ist die Identifikation zwischen Stadt und Studierenden zu erhöhen, bringt es zum Ausdruck, dass die Stadt nur etwas an ihre Studierenden zurückgibt, was sie  durch eine Verbesserung beim Finanzausgleich schon erhalten hat.

 

Die Gestaltung und Form der Erstattung wird durch das Stadtbüro konzipiert. Die Gutscheine sowie der Druck des Schecks finanzieren sich durch Sponsoring.

 

Durch die Erstattung des Semesterticketzuschusses bis zum 31.7.2004 stehen für das laufende Jahr nicht ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Gutscheine werden ab August ausgehändigt, die Barerstattung soll aber erst nach dem 1.1.2005 aus Mitteln des Haushaltes 2005 erfolgen. Der zu erwartende Haushaltsausgaberest aus 2004 wird ins nächste Jahr übertragen.

 

Es ist grundsätzlich zu erwarten, dass sich die eingesetzten Mittel durch Mehreinnahmen aufgrund höherer Einwohnerzahlen amortisieren. 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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