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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0398/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
hier: Neufassung der Entgeltordnung für das Sport- und Freizeitbad AquaMar sowie für die Hallenbäder Marbach und Wehrda
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Frau Feußner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
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25.06.2004
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●
Erledigt
|
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Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
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|
22.06.2004
|
Sachverhalt
Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung am 30.08.2002 die erste
Entgeltordnung für die Benutzung des Hallenbades AquaMar und für die
Sommersaison 2003 des Freibades beschlossen. Für die Außenbäder Marbach und
Wehrda besteht bereits seit dem 01.01.2002 eine nach der Euro-Umstellung
angepasste Entgeltordnung.
Nach den
Erfahrungen aus dem ersten Betriebsjahr des AquaMar sind drei große Bereiche
festzustellen, die einer Entgeltänderung bedürfen:
1. Zu kurze Grundverweilzeit
2. Einfachere Preisgestaltung
3. Höherer Kostendeckungsgrad
Auf Grund
dieser Erkenntnisse werden folgende Änderungen und Anpassungen der
Entgeltordnung vorgeschlagen:
1.
Hallenbad AquaMar
Sehr oft
beschweren sich ältere Badegäste aber auch Familien mit Kindern über die für
sie recht kurze Grundverweilzeit von 1,5 Stunden. Diesem Personenkreis ist es
oft nicht möglich, am Ende der Badezeit rechtzeitig mit dem Ankleiden fertig zu
werden. Besonders dann, wenn mehrere Kinder versorgt werden müssen. Diejenigen,
die nachzahlen müssen, sind danach verärgert, dass der Badeaufenthalt teurer
als geplant geworden ist. Deshalb soll die Verweilzeit auf 2 Stunden angehoben
werden.
Gleichzeitig
soll der Tagestarif entfallen, da noch nicht einmal 1 % der Besucher diesen
Tarif gewählt hat. Die Auswirkungen auf die Erlössituation sind zu
vernachlässigen. Dafür soll das 4-Stunden-Ticket bis zum Tagesaufenthalt
berechtigen.
Unabhängig
davon wird die Entgeltordnung wesentlich übersichtlicher.
Mit der
Verlängerung der Verweilzeit wird auch ein höheres Preis-/Leistungsverhältnis
angeboten. Deshalb sind die einzelnen Karten sehr moderat mit einem
Preisaufschlag im Mittel von ca. 0,50 versehen worden.
Entsprechend
diesen Vorgaben wurden auch alle anderen Tarife angepasst, wobei bei den
Stadtpass Kinderkarten der Preis von 1,00 für den Kurzzeittarif von der
bestehenden Entgeltordnung übernommen wurde.
Die
Familienkarte soll in Zukunft tatsächlich nur den Familien zugute kommen.
Deswegen können bis zu 2 Erziehungsberechtigte und bis zu 4 Kinder bis 15 Jahre
diesen Preisvorteil in Anspruch nehmen. Aber auch Großfamilien haben über diese
Karte Zutritt zum Bad.
Wegen der
mittlerweile zahlreichen Kindergeburtstage, die im AquaMar gefeiert werden,
sollen ausnahmsweise auch diese Kinder und die sie begleitenden Eltern diese
preisgünstige Karte nutzen können.
Der
Anspruch von Gruppen auf dieses Ticket soll entfallen. Die Gruppen können über
die Vorteilskarten preiswert in das AquaMar gelangen.
Bei den
Freizeit- und Aquafitnesskursen sollen keine Pauschalgebühren mehr pro Kurs
erhoben, sondern nur noch stundenbezogen abgerechnet werden. Dies ergibt eine
gerechtere Kursgebühr, die sich in Zukunft ausschließlich nach der Kursdauer
richtet.
Für die
Frühschwimmer und Feierabendgäste sollen zur Vereinfachung nur noch Happy
Hour - Preise gelten.
2. Tagestarife für das Freibad
Auch hier
sollen die Preise moderat angepasst werden. Die Vorteilskarten vom Hallenbad
sollen die ursprünglichen Zehnerkarten vom Freibad ablösen. Dabei können
Preisnachlässe bis zu 15 % erreicht werden. Gleichzeitig ist die Altersstruktur
bei den Kindern dem Hallenbad angeglichen worden, um Missverständnisse zu
vermeiden.
3. Kombiticket in den Sommerferien
Das
Kombiticket für die gleichzeitige Nutzung des Hallen- und Freibades in den
Sommerferien zu den Freibadpreisen soll weiter bestehen bleiben.
4. Entgeltanpassung in den Außenbädern
Die
Entgeltordnung für die Nutzung der Außenbäder Wehrda und Marbach ist seit dem
01.01.2002 in Kraft. In der Zwischenzeit sind Lohnerhöhungen und
Energiepreissteigerungen eingetreten. Zur Verbesserung der Finanz- und Wirtschaftslage
des Bäderbetriebes wird deshalb vorgeschlagen, auch hier die Entgelte moderat
anzupassen. Zusätzlich werden zur Vereinheitlichung formell und inhaltlich die
Texte der Entgeltordnung an denen des AquaMar angeglichen.
5. Sonderveranstaltungen und Events
Bei den
Events wie z. B. Lange Saunanacht lassen sich höhere, an den Markt angepasste
Erlöse erzielen. Um flexibel reagieren zu können, soll der Fachdienst Bäder die
Höhe dieser Sondertarife nach Bedarf kalkulieren.
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, der Anpassung der Entgeltordnung
zuzustimmen. Die neuen Tarife sollen ab 1. Juli 2004 in Kraft treten.
Dietrich
Möller Egon Vaupel
Oberbürgermeister Bürgermeister
Anlage
Neufassung
der Entgeltordnung Bäder
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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